
Rundum abgesichert – drei Hausbau-Versicherungen in einer Police
Ob Baustellenabsicherung, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Beseitigung von Gefahrenstellen – als Bauherr tragen Sie eine große Verantwortung und müssen an vieles denken.
Mit der BGV-Baupolice sichern Sie die wichtigsten Risiken am Bau in nur einer Police optimal ab und brauchen für die gesamte Bauzeit nur einmal einen Beitrag zu bezahlen. Das Besondere: Der Einmalbeitrag gilt bis zu drei Jahre. Damit ist der Versicherungsschutz auch dann nicht gefährdet, wenn das Bauvorhaben länger dauert als geplant.
Die BGV-Baupolice bedeutet für Sie: Ein Vertrag, drei Versicherungen, 100 % Sicherheit beim Hausbau. Denn inkludiert sind neben der Bauherrenhaftpflicht auch die Bauleistungsversicherung und Bauhelferunfallversicherung für Sie und Ihre Helfer. So sind Sie gegen Schadenersatzforderungen durch Dritte ebenso geschützt wie vor Schäden, die an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen entstehen. Und Sie schließen die Lücke im gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Ihre nicht-professionellen Helfer beim Hausbau.
Jetzt online abschließen Beitrag berechnenWas kostet die Baupolice des BGV? – Beitragsbeispiel
Neubau, Umbau, Renovierung eines Einfamilienhauses, Bausumme 150.000 Euro, davon 10.000 Euro Eigenleistungen, öffentlicher Dienst, Komplettabschluss:
*50.000 Euro Versicherungssumme für Invalidität mit 250 Prozent Progression bei Vollinvalidität, 10.000 Euro Todesfallleistung und 10 Euro Krankenhaustagegeld
Leistungsübersicht
Die Leistungen der Baupolice im Überblick
Leistung | Mitversichert |
Vertragsdauer | Bis zur Beendigung der Bauarbeiten (Bauabnahme oder Nutzung des Gebäudes). Der Versicherungsschutz endet drei Jahre nach Versicherungsbeginn. Beim Tarif für Fertighäuser nach neun Monaten |
Beitrag | Einmalbeitrag für die gesamte Vertragslaufzeit |
Paketbonus | Bei Komplettabschluss aller drei Versicherungen für den Hausbau 20 Prozent, beim Abschluss von zwei Bausteinen zehn Prozent |
Bauherrenhaftpflichtversicherung | |
Versicherungssummen von Personen- und Sachschäden pauschal | 6 Mio. EUR |
Versicherungssumme Vermögensschäden | 100.000 EUR |
Selbstbeteiligung je Schadensfall | ohne |
Allmählichkeitsschäden | ![]() |
Schäden durch Abwässer | ![]() |
Lagerung gewässergefährdender Substanzen (Kleingebinde wie Lacke, Farben etc.) | Bis 60 l/kg je Behälter bzw. Gesamtfassungsvermögen bis 600 l/kg |
Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz | Bis 100.000 EUR |
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Grundstück und Bauwerk | ![]() |
Fertighausrabatt | 50 % |
Versicherungsschutz für Bauhelfer | ![]() |
Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teiles dieser Arbeiten in eigener Regie | gegen Zuschlag mitversicherbar |
Bauleistungsversicherung | |
Selbstbeteiligung je Schadenfall | 150 EUR |
Diebstahles von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen | ![]() |
Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertig gestellten Teilen von Bauwerken | ![]() |
Mitversicherung des Einbaus von Photovoltaikanlagen | gegen Zuschlag mitversicherbar |
Bauhelfer-Unfallversicherung | |
Invalidität | wählbar 25.000 EUR bis 200.000 EUR |
Todesfallleistung | wählbar 0 bis 100.000 EUR |
Krankenhaustagegeld | wählbar 0 bis 100 EUR |
Bergungskosten | 20.000 EUR |
Details zur Baupolice
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Die BGV-Baupolice beinhaltet drei Kern-Versicherungen, die beim Hausbau unverzichtbar sind:
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt bei Schadensersatzforderungen von Dritten, die durch Schäden im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstehen, und zählt damit zu einer der grundlegendsten Versicherungen beim Hausbau. Für Renovierungen oder Umbaumaßnahmen bis 50.000 Euro besteht in der Regel Bauherrenhaftpflichtversicherungsschutz über eine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus und der selbstgenutzten Wohnung über die Privathaftpflichtversicherung.
In unserer Privathaftpflichtversicherung der Produktlinie Klassik sind bei einem selbstgenutzten Einfamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung Baumaßnahmen (z. B. Umbau oder Anbau) bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro mitversichert.
Kunden unserer Privathaftpflichtversicherung der Produktlinie Exklusiv benötigen keine zusätzlichen Haftpflicht-Versicherungen beim Hausbau, denn bei einem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus oder der selbstgenutzten Wohnung sind Baumaßnahmen ohne Bausummenbegrenzung mitversichert.
Für Neubauten oder größere Baumaßnahmen bei vermieteten Objekten ist eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung schützt das Bauvorhaben gegen unvorhersehbare Naturereignisse, bei Fahrlässigkeit, Folgeschäden aus Planungsfehlern und sogar bei Sabotage. Bauherren müssen schon mit Beginn der Bauarbeiten für Schäden an Bauleistungen aufkommen, die durch höhere Gewalt oder durch andere Umstände verursacht werden. Nach der Abnahme der einzelnen Bauarbeiten bis zur Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens trägt der Bauherr das finanzielle Risiko möglicher Schäden ausschließlich selbst. Hier greift die Bauleistungsversicherung als wichtige Komponente der Versicherungen rund um den Hausbau, um diese finanzielle Unwägbarkeit abzusichern.
Die Bauleistungsversicherung – die früher als Bauwesenversicherung bezeichnet wurde – deckt nicht nur das Risiko des Bauherrn ab, sondern bezieht gleichzeitig auch alle am Hausbau beteiligten Bauunternehmer und Handwerker in den Versicherungsschutz mit ein. Dies kann für den Bauherrn von großer Bedeutung sein, vor allem, wenn einer der Unternehmer einen Schaden zu vertreten hat, ihn aber nicht beheben kann. Auch Beschädigungen, bei denen der Bauherr den Verursacher nicht feststellen kann, sind mitversichert.
Bauhelferunfallversicherung
Bauhelfer sind nur dann über die zuständige Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft versichert, wenn sie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig sind. Für Helfer, die als Freundschaftsdienst beim Hausbau mitwirken, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei mithelfenden Familienangehörigen, Verwandten, Bekannten, Freunden, Nachbarn und Kollegen geht die BG Bau im Schadenfall oft von einer freundschaftlichen Gefälligkeitsleistung aus und leistet daher nicht. Der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder Lebenspartner sind vom gesetzlichen Versicherungsschutz grundsätzlich ausgenommen. Wir empfehlen trotzdem sich mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in Verbindung zu setzen und die für Sie tätigen Personen zu melden.
Mit der in unserer Baupolice enthaltenen Bauhelferunfallversicherung decken wir diese Lücke im Unfallversicherungsschutz gezielt ab – und machen damit die Absicherung durch Versicherungen beim Hausbau fast komplett.
Feuer-Rohbauversicherung
Mit unserer Baupolice haben Sie die meisten Risiken bezüglich Ihres Bauvorhabens abgesichert. Eine Lücke bei den Versicherungen rund um den Hausbau, die Sie bei uns kostenfrei schließen können, besteht aber noch: Die Absicherung Ihres Bauvorhabens gegen Schäden durch Brand, Blitz und Explosion. Hier ist der Abschluss einer Feuer-Rohbauversicherung erforderlich. Wenn Sie bei uns eine Wohngebäudeversicherung abschließen, erhalten Sie die Feuer-Rohbauversicherung kostenfrei. Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung beginnt üblicherweise erst dann, wenn Neubau oder Umbau bezugsfertig sind. Da die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung erst mit Bezugsfertigkeit fällig
Gut zu wissen
Unser Paket aus Versicherungen für den Hausbau umfasst keine professionellen Helfer: Beschäftigte, die der Bauherr für sein Bauvorhaben anstellt und die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses für den Bauherr tätig werden, müssen über die Bauberufsgenossenschaft angemeldet und unfallversichert werden.
Häufige Fragen zur Baupolice
Erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Produkt
Was ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert?
In der Bauherrenhaftpflicht versichert sind:
- die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr
- die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk
- die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausführung der Bauarbeiten oder eines Teiles dieser Arbeiten in eigener Regie (auch Selbsthilfe beim Bau)
- die gesetzliche Haftpflicht aus der Übernahme der Planung und/oder Bauleitung
Was ist in der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht versichert?
In der Bauherrenhaftpflicht sind insbesondere folgende Dinge ausgeschlossen:
- Schäden, die Sie selbst erleiden
- Ansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen und Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
- Strafen und Bußgelder
Welche Schäden und Gefahren sind in der Bauleistungsversicherung versichert?
Die Bauleistungsversicherung ist eine Sachversicherung. Der Versicherer leistet also Entschädigung für unvorhergesehen eingetretene Sachschäden an versicherten Bauleistungen oder sonstiger versicherter Sachen zum Beispiel durch:
- Schäden durch Sturm und Leitungswasser an fertiggestellten Teilen
- Mitversicherung der Gefahren aus Gewässer
- Einschluss von Glasbruch bis zur Fertigstellung
- Handlungen unbekannter Personen
- Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen
Welche Schäden und Gefahren sind in der Bauleistungsversicherung nicht versichert?
In der Bauleistungsversicherung sind insbesondere folgende Dinge ausgeschlossen:
- Schäden durch Brand, Blitz und Explosion beim Hausbau
- Schäden durch normale Witterungseinflüsse
- Schäden durch Kriegsereignisse aller Art, Bürgerkriege, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe und durch Atomenergie
Was ist in der Bauhelferunfallversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle der versicherten Personen beim Bau oder bei der Renovierung in eigener Regie. Versicherungsschutz besteht für alle Personen, die bei den in Eigenleistung erstellten Bauabschnitten tätig sind, also Bauherr, Familienangehörige, Verwandte und Freunde. Damit sind alle Helfer beim Hausbau mitversichert – ohne dass der Versicherung vorab die Namen der Bauhelfer genannt werden müssen.
Kein Versicherungsschutz besteht hingegen für Bauunternehmer, Auftragnehmer des Bauherrn und deren Beschäftigte.
Wie ermittle ich die Bausumme?
Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus:
- den Kosten aller Bauleistungen mit Baustoffen und Bauteilen inklusive Mehrwertsteuer
- dem Wert der Eigenleistungen und eigenen Lieferungen