Haftpflicht, Teilkasko & Vollkasko für Familien und Wenigfahrende

Kfz-Versicherung

Die BGV Kfz-Versicherung bietet Haftpflicht, Teil- und Vollkasko in drei Tarifen. Die Versicherungssumme liegt bei bis zu 100 Mio. EUR. Für Familien, Wenigfahrende und junge Fahrer stehen passende Tarifoptionen und Zusatzleistungen zur Verfügung.
Top Preis
In wenigen Schritten zum Antrag

Das Wichtigste in Kürze

Die BGV Kfz-Versicherung schützt Privatpersonen und Familien vor den finanziellen Folgen von Unfällen, Diebstahl und Fahrzeugschäden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie kann mit Teilkasko oder Vollkasko kombiniert werden - in den Tarifen Basis, Klassik und Exklusiv.

Zu den Leistungen zählen familienspezifische Leistungen in den Tarifen Klassik und Exklusiv:
  • ein optionaler ElektroPlus-Baustein für Elektro- und Hybridfahrzeuge
  • SchadenservicePlus mit kostenlosem Ersatzfahrzeug.


Die Tarife Klassik und Exklusiv wurden von der Ratingagentur Franke und Bornberg mit Bestnoten ausgezeichnet. Die Versicherung kann online, telefonisch (0721 660-0) oder über einen persönlichen Berater vor Ort in Baden abgeschlossen werden.

Warum eine Kfz-Versicherung sinnvoll ist

Verkehrsunfall bei Glatteis

An einem besonders kalten Wintertag kommt Martin auf dem Weg zur Arbeit bei Glatteis ins Schleudern. Dabei rammt er mit seinem Pkw ein anderes Fahrzeug, wodurch dessen Türen auf der Beifahrerseite stark verbeult werden. Diese müssen ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten beträgt ca. 8.000 EUR. Kosten, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung beglichen werden. Da Martin zudem eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, kommt diese für die Unfallschäden an seinem eigenen Fahrzeug auf. So blieben ihm Reparaturkosten in Höhe von 1.250 EUR erspart.

Neuer Kindersitz nach Unfall

Katharina und Paul A. sind mit ihrem 2-jährigen Sohn Luca im Auto unterwegs. Die Straßen sind glatt, sie kommen ins Schleudern und rammen ein anderes Auto. Beide Fahrzeuge sind beschädigt. Die Regulierung des Schadens am anderen Fahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, für die Reparatur des Fahrzeuges von Familie A. kommt die Vollkaskoversicherung auf. Da das Ehepaar davon ausgeht, dass der Kindersitz durch die Kollision beschädigt wurde, tauschen sie diesen vorsorglich aus. Die Kfz-Familienversicherung ersetzt ihnen die Kosten.

Vorteile für Familien

  • Familienspezifische Leistungen in Klassik und Exklusiv
  • Rabattschutz möglich
  • Kindersitz- und Zusatzleistungen nach einem Unfall
  • Erweiterte Leistungen für Alltag und Sicherheit

Tarifvarianten im Überblick

Die BGV Kfz-Versicherung bietet drei Tarifvarianten: Basis, Klassik und Exklusiv. Die Tarife unterscheiden sich vor allem im Leistungsumfang und in den enthaltenen Zusatzleistungen. Während der Basis-Tarif einen Grundschutz für preisbewusste Fahrende beinhaltet, enthält der Klassik-Tarif einen erweiterten Komfortschutz im Alltag mit zusätzlichen Familienleistungen. Der Exklusiv-Tarif bietet den umfassendsten Topschutz mit vielen Zusatzleistungen.

Unsere Tarifvarianten auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Basis
Der Grundschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR
  • Neuwertentschädigung für PKW bis 6 Monate in Teil- und Vollkasko
  • Sonderausstattung bis 5.000 EUR beitragsfrei
  • Kollision mit Haarwild in Teil- und Vollkasko
  • Tierbiss ohne Folgeschäden in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden ohne Folgeschäden in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden sind mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teilkaso und Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung
Erweiterbar mit SchadenservicePlus
Erweiterbar mit ElektroPlus
Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR
  • Neuwertentschädigung für PKW bis 18 Monate in Teil- und Vollkasko
  • Sonderausstattung bis 10.000 EUR beitragsfrei
  • Kollision mit allen Tieren in Teilkasko und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden sind mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teilkaso und Vollkasko


Wichtigfür Familien
  • Reinigungskosten nach Erbrechen bis 100 EUR
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden am Kfz in Notsituationen bis 1.000 EUR
  • Vorsorglicher Austausch von Kindersitzen nach Kollision bis 150 EUR


  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl bis 500 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Softwaremanipulation durch Hacker- oder Cyberangriffe in Vollkasko
  • Eigenschadendeckung für Schäden an eigenen BGV- versicherten Fahrzeugen
  • GAP Deckung in Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung
Erweiterbar mit SchadenservicePlus
Erweiterbar mit AuslandsschadenPlus
Erweiterbar mit ElektroPlus
Erweiterbar mit Rabattschutz
Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR
  • Neuwertentschädigung für PKW bis 24 Monate in Teil- und Vollkasko
  • Sonderausstattung bis 20.000 EUR beitragsfrei
  • Kollision mit allen Tieren in Teilkasko und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 10.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 10.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden inkl. Dachlawinen in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teil- und Vollkasko


Wichtigfür Familien
  • Reinigungskosten nach Erbrechen bis 100 EUR
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden am Kfz in Notsituationen bis 1.000 EUR
  • Vorsorglicher Austausch von Kindersitzen nach Kollision bis 150 EUR


  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl bis 1.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Softwaremanipulation durch Hacker- oder Cyberangriffe in Vollkasko
  • Eigenschadendeckung für Schäden an eigenen BGV-versicherten Fahrzeugen, Gebäuden und Sachwerten
  • GAP Deckung in Vollkasko
  • Wertminderung in Vollkasko
  • Ersatzfahrzeug im Kasko-Schadenfall
  • HobbyPlus (mitgeführte Sportgeräte bis 500 EUR)
  • ParkschadenPlus (Reparatur nach Smart-Repair-Verfahren)
  • AutoinhaltPlus (Mitversicherung von mobilen Kommunikationsgeräten bis 500 EUR)


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung
Erweiterbar mit SchadenservicePlus
Erweiterbar mit ElektroPlus
Erweiterbar mit AuslandsschadenPlus
Erweiterbar mit Rabattschutz
In unseren Tarifen Basis, Klassik oder Exklusiv

Wichtige Zusatzbausteine

Die wichtigsten Details zu den Familienleistungen

Die Kfz-Familienversicherung ist ein Schutzpaket für Ihr Familienauto. Die Grundlage bildet eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie gegen finanzielle Risiken absichert. Das Besondere an der Familienversicherung: Es sind Schäden abgedeckt, die klassischerweise im Zusammenhang mit dem eigenen Auto und den eigenen Kindern entstehen können. So kann sich der Abschluss einer Kfz-Familienversicherung schon mit dem ersten Kind an Bord rechnen.

Die Kfz-Familienversicherung des BGV bietet den perfekten Schutz für Sie, Ihre Familie und Ihr Auto. Die besonderen Vorteile für BGV Family-Mitglieder:

Reinigungskosten
  • Ihr Kind hat sich im Auto erbrochen, der BGV übernimmt die Reinigungskosten bis zu einer Höhe von 100 EUR.

Glasbruch
  • Wenn Sie in einer Notfallsituation ein Autofenster einschlagen müssen, zahlt der BGV Glasbruchschäden bis 1.000 EUR.

Neuer Kindersitz
  • Nach einem Unfall zahlt der BGV für einen vorsorglichen Austausch von womöglich beeinträchtigten Kindersitzen eine Summe von bis zu 150 EUR.

Sie können sich Ihre Versicherung selbst zusammenstellen. Je nachdem wofür Sie sich entscheiden, ergibt sich Ihr Beitrag. Außerdem ergibt sich ihr Beitrag auch aus folgenden Merkmalen: Welches Fahrzeug sie fahren, wie sie es verwende, wie viele Kilometer pro Jahr Sie damit fahren und in welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Sie eingestuft sind.

Eltern zu sein, bedeutet auch manchmal, Turbulenzen gegenüberzustehen. Der BGV weiß das und ist an Ihrer Seite, wenn einmal etwas schiefgeht. Mit BGV Family bieten wir Ihnen einen speziell auf Familien zugeschnittenen Versicherungsschutz. Unser Produktangebot umfasst u. a. Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall-, Privathaftpflicht- und unsere Kfz-Familienversicherung. Haben Sie mindestens ein Kind und schließen drei Versicherungen oder mehr aus unterschiedlichen Sparten unseres Versicherungsangebots ab, so erhalten Sie den Status des BGV Family-Kunden. Neben einem Beitragsnachlass von zehn Prozent, den Sie für die Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung erhalten, genießen Sie zudem zahlreiche weitere Vergünstigungen.

Als BGV Family-Kunde erhalten Sie unser kostenloses Mehr-drin-Programm speziell für junge Familien. Freuen Sie sich auf zahlreiche Vorteile, Rabatte und schöne Überraschungen rund um Ihre Familie. So begleitet z. B. das clevere Eichhörnchen Emmi Ihre Kinder von Geburt an mit kleinen Geschenken und Überraschungen durchs Leben. Ihre Älteste möchte das Team des SC Freiburg einmal aus der Nähe erleben? Auch dieses und zahlreiche andere Abenteuer machen wir für die Kinder unserer Family-Kunden möglich. In unserem Bonus-Programm ist einfach mehr drin.

Kfz-Servicecard für schnellen Schadenservice

Mit der Kfz-Servicecard erhalten Versicherte schnellen Zugriff auf wichtige Kontaktdaten und Serviceleistungen im Schadenfall.

Bestnoten für unsere Kfz-Tarife

Die Kfz-Tarife Klassik und Exklusiv des BGV wurden von der unabhängigen Ratingagentur Franke und Bornberg mit Bestnoten ausgezeichnet. Die Bewertung bestätigt den hohen Leistungsumfang und die Tarifqualität im Marktvergleich.

BGV Jung und Mobil

Für Fahranfänger - und anfängerinnen: Mit dieser Versicherung sparen junge Leute zwischen 17 und 22 Jahren bares Geld.

Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung

Vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung stellen viele Autofahrer und Autofahrerinnen ähnliche Fragen zu Teilkasko, Vollkasko, Schadenfreiheitsklassen oder Leistungen im Schadenfall.

Was deckt die Kfz-Versicherung ab?

Die Kfz-Versicherung schützt vor finanziellen Folgen von Schäden im Straßenverkehr. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden an anderen Personen oder Fahrzeugen. Zusätzlich können Fahrzeughalter ihr eigenes Auto mit Teilkasko oder Vollkasko absichern.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Eine der häufigsten Fragen beim Abschluss einer Kfz-Versicherung. Die Antwort hängt vor allem vom Alter und Wert des Fahrzeugs sowie der persönlichen Nutzungssituation ab. Die Teilkasko schützt unter anderem bei Diebstahl, Glasbruch, Sturm- und Hagelschäden. Die Vollkasko entählt zusätzlich Leistungen bei selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug sowie bei Vandalismus.

Wann lohnt sich Teilkasko?

  • Das Fahrzeug älter als 7-8 Jahre ist
  • Der Fahrzeugwert unter ca. 5.000 Euro ist
  • Die Vollkasko-Prämie in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Fahrzeugwert steht

Wann lohnt sich Vollkasko?

  • Das Fahrzeug neu oder unter 3 Jahren alt ist
  • Das Auto finanziert oder geleast wurde (oft vertraglich vorgeschrieben)
  • Es sich um ein hochwertiges Fahrzeug handelt
  • Der Fahrer wenig Erfahrung hat und das Unfallrisiko höher einzuschätzen ist

Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich selbst verursachten Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, Vandalismus und Fahrerfluchtschäden ab.

Tipp: Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen empfiehlt sich zusätzlich die GAP-Deckung, die die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und offenem Kreditbetrag im Totalschadenfall absichert. Die GAP-Deckung ist in den Tarifen Klassik und Exklusiv des BGV enthalten.

Welche Fahrzeuge müssen versichert werden?

In Deutschland müssen fast alle motorisierten Fahrzeuge versichert werden. Dazu gehören unter anderem Autos, Motorräder, Roller, Quads und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr möglich.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Wer mehrere Jahre ohne Schaden fährt, steigt in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) auf. Dadurch sinkt häufig der Versicherungsbeitrag für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko. Versicherte mit vielen schadenfreien Jahren profitieren meist von deutlich günstigeren Beiträgen.

Was bietet der Rabattschutz?

Der Rabattschutz verhindert nach einem selbst verursachten Unfall die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Dadurch bleibt der Schadenfreiheitsrabatt trotz eines Schadens erhalten und der Versicherungsbeitrag steigt nicht sofort an.

Was ist die Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie gilt für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Im Ausland sind in der Regel die Mindestdeckungssummen niedriger als in Deutschland. Verursacht man also mit dem Mietauto einen Unfall, muss man die Kosten, die über diese Mindestdeckung hinausgehen, selbst bezahlen. Die Mallorca-Police aber, erweitert die Haftpflichtdeckung und kommt für den entstandenen Mehrschaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme auf.

Was bedeutet GAP-Deckung?

Bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen empfiehlt sich die GAP-Deckung. Sie ersetzt bei einem Schaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs.

Service- und Vertragsdaten

Sie können Ihre Kfz-Versicherung beim BGV über unsere Ansprechpartner vor Ort, unseren Kundenservice (0721 660-0) oder online abschließen.

Wenn Sie mit einem versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, müssen Sie Ihren Vertrag rechtzeitig kündigen. Gekündigt werden kann eine Kfz-Versicherung zum Vertrags-Ablauf, aber auch nach Eintritt eines Schadenfalls oder wegen einer Beitragserhöhung.

Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende, also zum 31. Dezember ab. Bei der Kündigung muss eine Frist von einem Monat gewahrt werden. Das heißt: Endet Ihre Kfz-Versicherung zum 31. Dezember, so muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen. Wichtig: Teilen Sie Ihrem bisherigen Versicherer immer die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen mit. Darüber hinaus können Sie den Versicherer auch dann wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.

Ihr Versicherungsbeitrag setzt sich aus verschiedenen Merkmalen zusammen. Dazu gehören u.a. die Art des Fahrzeugs, die Verwendung, Fahrzeugtyp. Ebenso spielt dabei eine Rolle wie viele Kilometer sie pro Jahr fahren und welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sie haben.

Es gibt viele Merkmale, die die Höhe der Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung beeinflussen. Im Folgenden erhalten Sie einige Spartipps:

Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung:
In der Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Im Schadenfall zahlen Sie die Höhe des Selbstbehaltes aus eigener Tasche und den Rest übernimmt Ihr Versicherer.

Vereinbaren Sie Schadenservice Plus:
Bei Vereinbarung von Schadenservice Plus wählen wir die Fachwerkstatt aus unserem Partner-Werkstattnetz. So können wir Ihnen eine Beitragsersparnis in der Kaskoversicherung gewährleisten.

Entscheiden Sie sich beim Fahrzeugkauf für ein Fahrzeug mit günstigen Typklassen:
Für jedes Fahrzeug werden jährlich auf Grundlage von Statistiken Typklassen für die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ermittelt. Umso niedriger die Typklassen, umso niedriger fällt auch der Beitrag aus. Die Typklassen erfahren Sie auf der Seite des GDV.

Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich anstatt viertel- oder halbjährlich.

Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahrzeugarten auch von der Anzahl der nachgewiesenen schadenfreien Versicherungsjahre des Versicherungsnehmers ab. Wir berücksichtigen im EWR-Ausland ausgestellte Bescheinigungen über den Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung genauso wie eine im Inland ausgestellte Bescheinigung entsprechend unseren Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Voraussetzung ist, dass die Schadenverlaufsbescheinigung dem von der EU-Kommission vorgesehenen Muster entspricht.

Für die Teil- und Vollkaskoversicherung können Sie unterschiedliche Selbstbeteiligungen vereinbaren.

In der Teilkaskoversicherung sind 0 EUR oder 150 EUR Selbstbeteiligung möglich.
In der Vollkaskoversicherung können Sie zwischen 0 EUR, 150 EUR, 300 EUR, 500 EUR oder 1000 EUR Selbstbeteiligung wählen.

Grundsätzlich gilt: umso höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt Ihr Beitrag aus.

Ja, beim BGV ist die Mallorca-Police automatisch in den Tarifen enthalten.

Die Internationale Versicherungskarte (IVK), früher Grüne Karte genannt, dient als Nachweis im Ausland, dass für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Auch wenn es in den meisten Ländern keine Pflicht gibt, sie im Auto dabei zu haben, erleichtert die Karte oftmals die Abstimmung mit Behörden im Ausland. Hier gibt's noch mehr Infos.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Kfz-Versicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Fahrzeug an, die unterschiedlichen Schäden und Situationen abdecken:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Personen oder Sachen schädigen. Sie bezahlt, wenn jemand zu Recht Geld von Ihnen verlangt und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Fahrzeug zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
  • Die Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfälle.
  • Der Schutzbrief hilft Ihnen bei Pannen oder Unfällen, zum Beispiel durch das Abschleppen des Fahrzeugs.
  • Die Fahrerschutzversicherung deckt Verletzungen des Fahrers bei einem Unfall.
  • AuslandsschadenPlus leistet, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall im Ausland haben und der andere Fahrer Schuld ist. Dann zahlen wir für Ihre Verletzungen und den Schaden an Ihrem Fahrzeug.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Umweltschäden entstehen.

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden:

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus sind in der Teilkasko nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß sind in der Vollkasko nicht versichert.
  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen, sind im Schutzbrief nicht versichert.
  • Die Fahrerschutzversicherung zahlt nicht, wenn jemand anderes für den Schaden aufkommt oder zahlt.
  • Schäden im Ausland, die Sie selbst verursacht haben, sind im AuslandsschadenPlus nicht versichert.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt nicht vor Ansprüchen, die auch ohne das Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden, bei Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, und bei Schäden an der Ladung.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind mit Ihrer Versicherung in ganz Europa geschützt. Außerdem gilt der Schutz auch in einigen Gebieten außerhalb Europas, die zur Europäischen Union gehören. Wenn Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) bekommen haben, gilt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch in den darauf genannten Ländern außerhalb Europas – außer in Ländern, die durchgestrichen sind.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/kfz eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die KFZ-Versicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, müssen Sie einen Text als Brief oder E-Mail an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadenfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen uns jeden Schaden rechtzeitig melden. Fahren Sie kein Fahrzeug, wenn Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben. Sie brauchen außerdem einen gültigen Führerschein, um im Straßenverkehr zu fahren.

Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens einen Monat vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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