Rürup-Rente

  • Private Altersvorsorge mit attraktiven steuerlichen Vorteilen
  • Lebenslang garantierte Rente, die an Ehepartner vererbt werden kann
  • Zunehmende Steuerbegünstigungen in Ansparphase
  • Insolvenz- und Hartz-IV-Schutz für Beiträge
Ab 15 Euro im Monat
In wenigen Schritten zum Antrag
Rürup-Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Selbstständige und Freiberufler und Freiberuflerinnen ist diese staatlich geförderte Rentenversicherung ein guter Ersatz der gesetzlichen Rente.
  • Das sinkende Rentenniveau fordert auch von gut verdienenden Angestellten, ihre Vorsorgelücken im Alter zu schließen.
  • Für Selbstständige, Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie gut verdienende Angestellte verbindet die Rürup-Rente Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen. Die Minderung der Steuerlast wirkt sich positiv auf die Rendite aus.


Einfach erklärt

5 Fakten zur Rürup-Rente

Ab wann wird die Rürup-Rente ausbezahlt?

Die Rürup-Rente kann ab Vollendung des 62. Lebensjahr ausbezahlt werden. Bei Verträgen, welche vor 2012 geschlossen wurden, kann die Leistung bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahren beansprucht werden.

Wie fällt die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente aus?

Durch die zunehmende steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (2021: 92% der Beiträge 25.787€) wirkt sich die Rürup-Rente stark mindernd auf die Steuerlast des Versicherten aus. Ab dem Jahr 2025 können bis zu 25.787€ jährlich von der Steuerlast abgesetzt werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag. Effektiv gesehen, bezahlt man also nur die Differenz zwischen Beitrag und Steuererstattung in die Rürup-Rente.

Für welche Personen ist eine Rürup-Rente zu empfehlen?

Für Selbständige und Freiberufler, die keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ersetzt die Rürup-Rente oder auch Basisrente, die gesetzliche Rentenversicherung. Zudem ist die Rürup-Rente auch für Gutverdienende mit einer hohen Steuerlast zu empfehlen.

Wie ist die Rürup-Rente im Alter zu versteuern?

Die Renten sind zunehmend steuerpflichtig. Maßgeblich ist der Eintritt der Rente. Im Jahr 2021 sind die Renten zu 81% steuerpflichtig. Der prozentuale Anteil steigt bis zum Jahr 2040 um jährlich 1% an.

Welche Rentenleistung erwartet mich im Rentenalter?

Die Rentenleistung richtet sich nach dem einbezahlten Kapital und dem vor Vertragsschluss festgelegten Rentenfaktor. Bei Eintritt in die Rente wird der Rentenfaktor erneut berechnet und beträgt mindestens den zuvor vereinbarten Rentenfaktor. Ausgezahlt wird eine lebenslange Rente gemäß Rentenfaktor je 10.000€ angespartem Kapital.

Häufige Fragen und Antworten

Ergänzen Sie die Basisrente mit dem Top-Schutz bei Berufsunfähigkeit: Sie erhalten zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente und sichern zugleich Ihre Arbeitskraft und Ihr Einkommen über diese Form der privaten Altersvorsorge ab.

Die Rürup-Rente ist nicht übertragbar. Sie können diese private Altersvorsorge kann nicht kapitalisieren, beleihen oder vererben. Sie steht nur Ihnen zu.

Grundsätzlich bietet die Basisrente im Todesfall keine Absicherung der Familie. Sie können aber bei Abschluss des Vertrages einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren. In diesem Fall wird eine lebenslange Rente an die vertraglich genannten Hinterbliebenen ausgezahlt. Optional kann bei der Basisrente auch eine Rentengarantiezeit vereinbart werden: Diese greift auch für die Angehörigen, wenn der Versicherungsnehmer in diesem Zeitraum stirbt. Eine einmalige Auszahlung ist nicht möglich.

Es besteht die Möglichkeit in klassische Tarife mit einer Mindestverzinsung plus Überschüsse oder in eine fondsgebundene Rürup-Rente zu investieren. Besteht eine Zeit von mehr als 15 Jahren bis hin zum Rentenbeginn, kann eine fondsgebundene Basisrente eine deutlich höhere Rendite erwirtschaften. Die Rentenleistung wird erhöht.

 

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