
Krankenversicherung für Beamte - Schließen Sie die Lücke zur Beihilfe
Die Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter BeihilfeCOMFORT und ihre individuell wählbaren Ergänzungsbausteine helfen Ihnen dabei, Ihre Gesundheit und Krankheitskosten beihilfekonform abzusichern. Als Beihilfeberechtigter profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Beihilfekonform: Ganz egal, wer Ihr Dienstherr ist - die passende Versicherungslösung zur Ergänzung Ihrer Beihilfe.
- Flexibel: Kostengünstig oder mit umfassenden Leistungen – mit den passenden Tarifpaketen.
- Selbstbehalt: Durch einen optionalen jährlichen Eigenanteil sparen Sie unterm Strich bares Geld.
- Beitragsgarantie für Beamtenanwärter: Über Ihre Ausbildungszeit bleiben die Beiträge stabil.
- Hohe Beitragsrückerstattung
Leistungsvergleich der Krankenversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
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Leistungen | Kompakt | Optimal | Premium |
Haupttarif | BeihilfeCOMFORT mit/ohne Selbstbehalt | BeihilfeCOMFORT mit/ohne Selbstbehalt | BeihilfeCOMFORT mit/ohne Selbstbehalt |
Zusatzbausteine | - | BeihilfeKlinikPlus BeihilfeZahnPlus | BeihilfeKlinikPlus BeihilfeErgänzungPlus |
Ambulante Absicherung | |||
Ambulante ärztliche Leistungen, Medikamente und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel | Ja | Ja | Ja + Ausgleich Beihilfekürzungen bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten + zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzungen von Hilfsmitteln |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren | bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € in zwei Kalenderjahren | bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 € + zusätzliche Bonusleistungen bis zu 100 € in jeweils zwei Kalenderjahren |
Alternative Heilbehandlung durch Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte | Ja | Ja | Ja + zusätzliche Leistung bei Beihilfekürzungen |
Schutzimpfungen | Ja | Ja | Ja + zusätzliche Reiseschutz-Impfungen und Malaria-Prophylaxe |
Psychotherapie | Ja | Ja | Ja |
Kuren | |||
Ambulant & Stationär | Ja | Ja | Ja + 40 € Kur-Tagegeld |
Stationäre Absicherung | |||
Stationärer Krankenhausaufenthalt | Mehrbettzimmer + Behandlung durch den diensthabenden Arzt oder Belegarzt | Zweibettzimmer + Chefarzt-Behandlung + gesonderte Zuschläge | Einzelzimmer + Chefarzt-Behandlung über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinaus + gesonderte Zuschläge |
Zahnärztliche Absicherung | |||
Zahnbehandlung Zahnersatz Zahnvorsorge | Ja | Ja + zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzung und Material- und Laborkosten | Ja + zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzung und Material- und Laborkosten |
Absicherung im Ausland | |||
Versicherungsschutz im Ausland | Ja + Krankenrück-transport | Ja + Krankenrück-transport + zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage) | Ja + Krankenrücktransport + zusätzliche Leistungen bei Beihilfekürzungen (bei Reisen bis max. 56 Tage) |
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (BRE) | |||
Beitragsrückerstattung | Ja | Ja | Ja |
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamte / Beamtenanwärter
Erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Produkt
Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
Die BRE 2018 an Beamte (Auszahlung 2019) im Tarif BeihilfeCOMFORT beträgt
- im 1. bis 3. leistungsfreien Jahr: 2,0 Monatsbeiträge
- im 4. leistungsfreien Jahr: 2,5 Monatsbeiträge
- ab dem 5. leistungsfreien Jahr: 3 Monatsbeiträge
Bei unterjährigem Versicherungsbeginn in 2018 beträgt der Berechnungssatz 2,0 Monatsbeiträge.
Die BRE 2018 an Beamtenanwärter (Auszahlung 2019) im Tarif BeihilfeCOMFORT W beträgt
- ab dem ersten leistungsfreien Jahr: 6,0 Monatsbeiträge
Bei unterjährigem Versicherungsbeginn (Versicherungsbeginn nach 01.01.) wird die BRE anteilig ausbezahlt.
Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger.
Beamte und Beamtenanwärter haben die Besonderheit, dass sie im Krankheitsfall eine Fürsorgeleistung ihres Dienstherrn in Form einer prozentualen Beteiligung an den Krankheitskosten erhalten, die sogenannte Beihilfe. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wieviel Prozent das sind, abhängig von der zugrundeliegenden Beihilfeverordnung. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder sind das in der Regel 50 Prozent.
Das bedeutet, dass sich Beamte und Beamtenanwärter - anders als z.B. Arbeitnehmer oder Selbständige - nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern müssen, sondern nur für den verbleibenden prozentualen Anteil (bei z.B. 50 Prozent Beihilfe muss sich der Beamte bzw. Beamtenanwärter selbst um eine private Absicherung der restlichen 50 Prozent kümmern). Hierfür bietet unser Kooperationspartner UKV als privater Krankenversicherer passgenaue Tarife für jede Beihilfe an.
Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
Anspruch auf Beihilfe haben z.B.:
- Beamte (auch Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
- Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter)
- Beamte im Ruhestand
- ausgeschiedene Soldaten
- Richter
- Pastoren
- sowie die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen (unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder)
Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?
Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Bundesbeamte, Beamte der meisten Bundesländer und Beamtenanwärter gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe, d.h. die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl. Sprechen Sie uns an, unsere Spezialisten helfen Ihnen bezüglich der unterschiedlichen Beihilferegelungen gerne weiter.
Wie kann ich die Versorgungslücke der Beihilfe schließen?
Da die Beihilfe in der Vergangenheit im Rahmen von Gesundheitsreformen Kürzungen von verschiedenen Leistungen vorgenommen hat, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet (in unserem Beispiel 50 Prozent). Versorgungslücken in der Beihilfe gibt es z.B. bei Zahnersatz, bei Sehhilfen oder im Krankenhaus. Das kann schnell teuer werden! Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, hat die UKV zusätzlich zu den prozentualen Tarifen spezielle Restkostentarife entwickelt, welche viele der Krankheitskosten, für die die Beihilfe keine Leistungen vorsieht, für Sie übernehmen. Mit diesen Tarifen sichern Sie sich eine hochwertige Absicherung und sind auf der sicheren Seite.
Was passiert mit meinem Tarif, wenn ich als Beamtenanwärter verbeamtet werde?
Werden Sie verbeamtet, werden Ihre Tarife automatisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung umgestellt. So haben Sie kein Risiko.
Wie funktioniert die Erstattung im Krankheitsfall?
Beim Arzt: Waren Sie z.B. ambulant beim Arzt oder haben verordnete Medikamente bezogen, erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept hierüber. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, empfiehlt es sich, Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei der UKV einzureichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, sondern nimmt Kürzungen vor (siehe „Versorgungslücken der Beihilfe“) erhalten Sie von der UKV, sofern Sie den passenden Restkostentarif bei abgesichert haben, eine weitere Erstattung. Hierzu wird neben der Rechnung auch Ihr Beihilfebescheid zur Prüfung benötigt.
Beim Zahnarzt: Hier gilt das gleiche Prozedere wie „Beim Arzt“ (s.o.). Steht eine umfangreichere Maßnahme an (z.B. Zahnersatz), sollten Sie vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei der UKV und Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einzureichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können und können sich nochmals mit Ihrem Zahnarzt rückbesprechen.
Im Krankenhaus: Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Damit Sie im Krankenhaus nicht in Vorleistung treten müssen, geben Sie bei der Aufnahme bitte an, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind.
In vielen Fällen kann das Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit der UKV abrechnen. Haben Sie als Absicherung auch das Ein- oder Zweibettzimmer gewählt, ist auch hier eine Direktabrechnung möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert, den Rest erledigt die UKV für Sie. Ein evtl. versichertes Krankenhaustagegeld wird selbstverständlich ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.
Für den Anteil Ihrer Beihilfe an den allgemeinen Krankenhausleistungen und, sofern die Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht, an den Kosten für ein Zweibettzimmer, erhalten Sie die Rechnung vom Krankenhaus, die Sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.
Wählen Sie zusätzlich eine Chefarztbehandlung, erhalten Sie die Rechnungen direkt von den behandelnden Ärzten. Haben Sie eine entsprechende Absicherung gewählt, können Sie die Rechnungen auf dem gewohnten Weg bei der UKV einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfe, sofern diese Leistungen hierfür vorsieht.
Produktgeber: UKV-Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: 0681 844-2509, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.
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