Jagdhaftpflicht

  • Pflichtversicherung für Jäger und Jägerinnen
  • Unbeschwert auf die Jagd gehen
  • Tierhalterhaftpflicht für zwei Jagdhunde inklusive
Ab 34,77 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Jagdhaftpflichtvesicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden, der die Jagd ausüben möchte.
  • Ohne bestehenden Versicherungsschutz stellen die Jagdämter keinen Jagdschein aus.
  • Die Jagd und der Umgang mit Waffen bergen ein hohes Risiko – auch für Jäger/innen. In Deutschland ist eine Jagdhaftpflichtversicherung gesetzlich für alle Jäger/innen vorgeschrieben.


Einfach erklärt

Drei Fakten zur Jagdhaftpflicht

Für welche Schäden haftet ein Jäger oder eine Jägerin?

Für Schäden, die Dritten zugefügt werden aus der erlaubten jagdlichen Betätigung sowie dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, auch außerhalb der Jagd. Darüber hinaus für das fahrlässige Überschreiten der Notwehr, das fahrlässige Überschreiten von Rechten im Jagdschutz und dem Halten und Führen von höchstens zwei anerkannten Jagdhunden, auch außerhalb der Jagd (Welpen bis zu sechs Monaten sind auch ohne Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit versichert). Zudem sind Schäden abgedeckt, die als Eigentümer/-in, Halter/-in oder Führer/-in von Ruderbooten ohne Motor entstehen. Darüber hinaus sind Schäden mitversichert, die durch Angestellte wie Berufsjäger/-innen, Jagdaufseher/-innen oder Treiber/-innen entstehen. Schadenereignissen, die sich im Ausland ereignen, sind ebenfalls inkludiert.

Was ist nicht versichert?

Unter anderem Haftpflichtansprüche aus Wildschäden, Schäden, die Sie oder Ihre beschäftigten Personen vorsätzlich herbeiführen, Schäden zwischen mitversicherten Personen, Schäden durch den Gebrauch eines Kraft- oder Luftfahrzeuges sowie Schäden, die Sie sich selbst zufügen.

Wer braucht eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist generell für Jäger/-innen Pflicht und Voraussetzung dafür, dass ihnen ein Jagdschein ausgestellt wird. Aber auch für Forstaufseher/-innen, Forstbeamte/-innen, Förster/-innen, Jagdaufseher/-innen, Jagdfalkner/-innen, Jagdpächer/-innen sowie Jagdveranstalter/-innen kann eine Jagdhaftpflichtversicherung sinnvoll sein.

Unsere Tarifvarianten auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden bis 3 Mio. Euro
  • Tierhalterhaftpflicht (Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden) für bis zu 2 Jagdhunden inklusive
  • Halten und Hüten von Frettchen und Greifvögeln zur Beizjagd
  • Erlaubter Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
  • Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen
  • Auslandsschäden inklusive


Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 6 Mio. Euro
  • Tierhalterhaftpflicht (Halten, Führen, Abrichten und Ausbilden) für bis zu 2 Jagdhunden inklusive
  • Halten und Hüten von Frettchen und Greifvögeln zur Beizjagd
  • Erlaubter Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition auch außerhalb der Jagd
  • Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen
  • Auslandsschäden inklusive


Beispiele, warum eine Jagdhaftpflicht sinnvoll ist

Ein Fehlschuss mit Kosten

Ein Jäger verfehlt sein anvisiertes Ziel und beschädigt mit seinem Schuss einen Zaun. Die Jagdhaftpflichtversicherung ersetzt die Kosten für die Reparatur beziehungsweise für den Austausch des Zauns.

Ein Spaziergang mit Folgen

Ein Jagdhund greift einen Spaziergänger an. Er wird so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden muss. Die Schmerzensgeldzahlung und die Krankenhauskosten des Geschädigten übernimmt die Jagdhaftpflichtversicherung.

Häufige Fragen und Antworten

Im Allgemeinen versichert sind berechtigte Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, die während der Jagdtätigkeit entstehen. Hier leisten wir eine Entschädigung in Geld an den Geschädigten. Werden zu Unrecht Forderungen gegen den Versicherungsnehmer gestellt, wehren wir diese auf unsere Kosten ab (passiver Rechtsschutz).

Konkret versichert sind Ansprüche aus:
  • erlaubter jagdlicher Betätigung
  • dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen - auch außerhalb der Jagd
  • fahrlässigem Überschreiten der Notwehr
  • fahrlässigem Überschreiten von Rechten im Jagdschutz, aus Halten und Führen von maximal zwei anerkannten Jagdhunden - auch außerhalb der Jagd. Welpen bis zu sechs Monaten sind auch ohne Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit versichert.
  • Eigentümer/innen, Halter/innen oder Führer/innen von Ruderbooten ohne Motor
  • Dienstherr/herrin der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen, wie Berufsjäger/innen, Jagdaufseher/innen oder Treiber/-innen
  • im Ausland vorkommenden Schadenereignissen.

Eine kleine Auswahl an Beispielen:
Halten und Hüten von gezähmten Frettchen und Greifvögeln
Werden zu Jagdzwecken gezähmte Frettchen oder Greifvögel gehalten, sind Schäden, die durch diese Tiere verursacht werden, in der Jagdhaftpflichtversicherung versichert.

Betriebshaftpflicht
Jagden sind Betriebe. Ein/Eine Jäger/in haftet somit auch für im Jagdbetrieb beschäftigte Personen bzw. Jagdhelfer/innen z.B. Treiber/innen. Schäden, die durch beschäftigte Personen im Zusammenhang mit der Jagdtätigkeit entstehen, sind über die Jagdhaftpflichtversicherung versichert. Der Versicherungsschutz für die beschäftigten Personen erstreckt sich über denselben Umfang wie der Versicherungsschutz des Jägers selbst.

Jagdhütten, Hochsitze und Einrichtungen
An der Jagdhütte eines Jägers löst sich ein morscher Balken. Ein vorbeigehender Spaziergänger verletzt sich am Bein und kann vorübergehend nicht mehr arbeiten. Die Jagdhaftpflichtversicherung ersetzt den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld.

Produkthaftpflicht (Inverkehrbringen von verarbeiteten oder unverarbeiteten Jagderzeugnissen)
Verkauft ein/eine Jäger/-in Wildbret an Dritte, handelt er/sie als Lebensmittelunternehmer/-in. Ist das Fleisch z.B. aufgrund fehlerhafter Lagerung ungenießbar und werden in diesem Zusammenhang Personen geschädigt, greift die Jagdhaftpflichtversicherung und übernimmt den entstandenen Schaden.

Nicht versichert sind unter anderem folgende Szenarien:

Haftpflichtansprüche aus Wildschäden
Rehe fressen die Knospen zahlreicher Pflanzen in einem Jagdbezirk. Auf lange Sicht verringert sich der Waldbestand. Für Wildschäden sind Jäger nach §29 BJagdG schadenersatzpflichtig. Die Jagdhaftpflicht ersetzt den entstandenen Schaden nicht.

Schäden, die Sie oder Ihre beschäftigten Personen vorsätzlich herbeiführen
Ein/EIne Jäger/in beschädigt willentlich fremdes Eigentum.

Schäden zwischen mitversicherten Personen
Aus der Waffe des/der versicherten Jägers/in löst sich ein Schuss, der das geparkte Fahrzeug einer Angestellten beschädigt.

Schäden durch den Gebrauch eines Kraft- oder Luftfahrzeuges
Auf dem Weg zur Jagd fahren Sie mit Ihrem Jagdfahrzeug dem Vordermann auf. Der entstandene Schaden wird nicht von der Jagdhaftpflichtversicherung ersetzt. In diesem Fall ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden.

Schäden, die Sie sich selbst zufügen
In einer Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich nur Schäden versichert, die Sie Dritten zufügen. Verletzen Sie sich selbst oder beschädigen Sie Ihr Eigentum, greift die Jagdhaftpflichtversicherung nicht.

Je nach Vereinbarung läuft der Vertrag ein oder fünf Jahre . Die Laufzeit Ihres Vertrags entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 01. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

Die Voraussetzung für einen Jagdschein ist zunächst einmal eine bestandene Jägerprüfung, die die jagdliche Eignung nachweisen soll. Die Person, die einen Jagdschein beantragt, muss zudem „persönliche Zuverlässigkeit“ nachweisen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ausnahme ist der Jugendjagdschein. Eine Jagdhaftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestdeckungssummen (50.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Personenschäden) muss ebenfalls nachgewiesen werden. Sowohl im Klassik- als auch im Exklusivtarif des BGV werden diese Summen erreicht. Nach Abschluss erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung zugesandt, die Sie beim zuständigen Jagdamt vorlegen. Ein Jagdschein kann für unterschiedliche Zeiträume ausgestellt werden. Es gibt Jagdscheine für wenige Tage oder für ein, zwei und drei Jahre.

Versicherungsschutz besteht für das Jagdjahr vom 01. April bis zum 31. März des Folgejahres. Sofern bei Ihnen abweichende Regelungen getroffen wurden, sind diese auf Ihrem Versicherungsschein vermerkt. Möglich ist auch ein saisonunabhängiger Versicherungsschutz für Tagesjagdscheine.

Benötigen Sie einen Tagesjagdschein, erhalten Sie diesen beim zuständigen Jagdamt. Auch Ihr Versicherungsschutz muss sich dann nur auf diesen Zeitraum erstrecken. Der Abschluss kurzzeitiger Jagdhaftpflichtversicherungen für Tagesjagdscheine ist über unseren Online-Tarifrechner noch nicht möglich.

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Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Sie zum Beispiel als Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter oder Forstbeamter tätig sind. Das bedeutet, wenn durch Ihre Jagdtätigkeit oder durch Ihr Nicht-Handeln ein Schaden passiert, prüft die Versicherung, ob Sie dafür verantwortlich sind. Wenn ja, bezahlt die Versicherung den Schaden. Wenn nicht, wehrt sie unberechtigte Forderungen ab.

Die Versicherung gilt auch für bis zu zwei Jagdhunde, sowohl bei der Jagd als auch außerhalb. Außerdem sind kleine Wasserfahrzeuge, die Ihnen gehören oder die Sie benutzen, mitversichert.

Nicht versichert sind bestimmte Risiken, für die Sie eine extra Versicherung brauchen. Dazu gehören zum Beispiel Forderungen, wenn Wildtiere etwas kaputt machen.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen, Schäden durch die Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben.

Versichert sind Schäden, die Sie bei der Jagd anderen Personen oder Sachen verursachen. Dazu gehören zum Beispiel Schäden, wenn Sie versehentlich Ihre Rechte im Jagdschutz oder das Notwehrrecht überschreiten. Auch Schäden, die durch den erlaubten Besitz oder Gebrauch von Jagdwaffen, Munition oder Geschossen entstehen – auch außerhalb der Jagd – sind versichert.

Die Versicherung bezahlt bei einem Schaden immer den aktuellen Wert der beschädigten Sache.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind auch im Ausland versichert.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/jagdhaftpflichtversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Weiter“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif). Sie können hier auch die Zahlweise und die Vertragsdauer ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Jagdhaftpflichtversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen uns jeden Schaden sofort melden, auch wenn noch niemand von Ihnen Geld verlangt.

Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können z. B. auch nach einem Schadenfall kündigen. Der Vertrag endet, sobald wir erfahren, dass Sie die Jagd dauerhaft beenden. Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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