Die Jagdhaftpflichtversicherung ist Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Sie zum Beispiel als Jäger, Jagdpächter, Jagdveranstalter oder Forstbeamter tätig sind. Das bedeutet, wenn durch Ihre Jagdtätigkeit oder durch Ihr Nicht-Handeln ein Schaden passiert, prüft die Versicherung, ob Sie dafür verantwortlich sind. Wenn ja, bezahlt die Versicherung den Schaden. Wenn nicht, wehrt sie unberechtigte Forderungen ab.
Die Versicherung gilt auch für bis zu zwei Jagdhunde, sowohl bei der Jagd als auch außerhalb. Außerdem sind kleine Wasserfahrzeuge, die Ihnen gehören oder die Sie benutzen, mitversichert.
Nicht versichert sind bestimmte Risiken, für die Sie eine extra Versicherung brauchen. Dazu gehören zum Beispiel Forderungen, wenn Wildtiere etwas kaputt machen.
Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden zwischen Personen, die mitversichert sind, Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen, Schäden durch die Benutzung eines Kraftfahrzeugs oder Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben.