Damit der Versicherungsschutz gilt, muss Ihr Oldtimer bestimmte Bedingungen erfüllen:
Die Zustandsnote des Fahrzeugs muss zwischen 1 und 3 liegen, wie es in der Oldtimer-Richtlinie und der Oldtimerliteratur beschrieben ist.
Das Fahrzeug darf nur privat genutzt werden und muss auf Sie zugelassen sein.
Sie dürfen höchstens 5.000 Kilometer im Jahr damit fahren.
Der Oldtimer muss meistens in einer Garage stehen.
Alle Fahrer, die das Fahrzeug benutzen dürfen, müssen mindestens 23 Jahre alt sein.
Für den täglichen Gebrauch brauchen Sie ein Alltagsfahrzeug (Pkw), das auf Sie oder Ihren Ehe- oder Lebenspartner zugelassen und bei uns versichert ist.
Außerdem darf der Oldtimer nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.