Die Rollerversicherung gilt für Krafträder mit einem Hubraum von 51 bis 125 ccm und einer maximalen Motorleistung von 11 kW/15 PS.
Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Fahrzeug an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken, zum Beispiel:
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Personen oder Sachen schädigen. Sie bezahlt, wenn jemand zu Recht Geld von Ihnen verlangt und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
- Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Fahrzeug zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
- Die Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfälle.
- Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Umweltschäden entstehen.
Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden, zum Beispiel:
- Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
- Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus sind in der Teilkasko nicht versichert.
- Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß sind in der Vollkasko nicht versichert.
- Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt nicht vor Ansprüchen, die auch ohne das Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden.
Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden, bei Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, und bei Schäden an der Ladung.