Motorradversicherung

  • Hohe Versicherungssummen, günstiger Preis
  • Versicherungsschutz individuell wählbar
  • Vorteilhafte Einstufung als Zweitfahrzeug möglich
Ab 10,84 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Motorradversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Motorradversicherung des BGV sichert Sie im Schadenfall rundum gut ab.
  • Die Kraftfahrzeughaftpflicht für Motorräder ab einem Hubraum von 126 ccm ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Schäden, die Sie mit dem Motorrad anderen zufügen, sind beim BGV bis zu 100 Mio. Euro pauschal für Personen- (max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person), Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
  • Ob bei Unfallschäden oder einer Panne - der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa.
  • Ruheversicherung: Legen Sie Ihr Motorrad vorübergehend still, besteht für maximal 18 Monate beitragsfreier Versicherungsschutz.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Motorradversicherung

Wann brauche ich eine Motorradversicherung?

Die Motorradversicherung gilt für Krafträder mit einem Hubraum von mindestens 126 ccm. Eine Motorrad-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da es bei selbstverschuldeten Unfällen schnell zu sehr hohen Schäden an anderen Personen und Fahrzeugen kommen kann. Zusätzlich bietet sich eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung an, um auch Schäden am eigenen Motorrad mit abzusichern. Mit dem Kfz-Schutzbrief kümmert sich der BGV außerdem um alles bei einem Unfall oder einer Panne – von Pannen- und Unfallhilfe, über Weiter- oder Rückfahrt bis hin zu Übernachtung und Mietwagen.

Wann übernimmt die Versicherung die Kosten?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Unfallgegners. Bei einer Teilkasko-Versicherung werden auch alle Schäden an Ihrem eigenen Motorrad infolge von Brand und Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Glasbruch und Kurzschluss übernommen. Bei einer Vollkasko-Versicherung sind darüber hinaus Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus, aber auch durch Hacker- und Cyberangriffe mitversichert.

Was ist nicht abgedeckt?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht enthalten sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko übernimmt keine Schäden an Ihrem Fahrzeug, die nach einem Unfall oder nach Vandalismus entstehen. Bei der Vollkasko sind Schäden durch Verschleiß nicht abgesichert. Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen, deckt der Schutzbrief nicht ab.

Unsere Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Klassik
Der Komfortschutz

  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Versicherungsschutz in ganz Europa
  • Beitragsfreie Ruheversicherung für die Zeit außerhalb der Saison
  • Mallorca-Police: Versicherung von gemieteten Motorrädern im Urlaub
  • Kollision mit Tieren in Teil- und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Glasbruch in Teil- und Vollkasko
  • Diebstahl und Raub in Teil- und Vollkasko
  • Brand und Explosion in Teil- und Vollkasko
  • Schäden durch Naturgewalten, inkl. Lawinen in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Unfallschäden am eigenen Motorrad in Vollkasko
  • Vandalismus in Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung

Beispiele, warum eine Motorradversicherung sinnvoll ist

Unfall im Urlaub

Hans ist mit seiner Freundin Kerstin in den österreichischen Alpen unterwegs. In einer Kurve verliert der 37-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad und verletzt ein Kind, das am Straßenrand steht und daraufhin ins Krankenhaus muss.

Crash beim Überholen

Marina leiht ihrem Sohn Tom ihr Motorrad. Auf der Landstraße fährt er einem Auto dicht auf, um es zu überholen. Doch der Fahrer des Pkw muss plötzlich bremsen, als ein Traktor von einem Feldweg auf die Landstraße einbiegt. Tom kann nicht mehr rechtzeitig reagieren und fährt auf das Auto vor ihm auf.

Häufige Fragen und Antworten

Eine Motorrad-Versicherung sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Motorradnutzung. Versichert sind der/die Halter/in, der/die Eigentümer/in, der/die Fahrer/in und der/die Beifahrer/in des Motorrades.

Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsarten an, zwischen denen Sie wählen können:

Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere geschädigt werden.
  • Ersetzt berechtigte Ansprüche.
  • Wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Teilkasko
  • Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.
  • Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.

Vollkasko
  • Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall.

Schutzbrief
  • Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeugs.

Kfz-Umweltschadenversicherung
  • Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz.

Versicherungssumme
  • Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.

Folgende Leistungen sind nicht abgesichert:

Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.

Teilkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus.

Vollkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß.

Schutzbrief
  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen.

Kfz-Umweltschadenversicherung
  • Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das Umweltschadengesetz gegen Sie geltend gemacht werden können.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach verschiedenen Merkmalen, die wir zur Risikobeurteilung heranziehen. Hierzu gehören unter anderem die Art und Verwendung des Motorrads, der Motorradtyp, die Jahresfahrleistung und Ihre anrechenbare schadenfreie Zeit. Wenn Sie erstmals ein Motorrad versichern und keinen Schadensfreiheitsrabatt zur Verfügung haben, ist bei uns die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse ½ möglich, wenn bereits ein Pkw, Campingfahrzeug oder ein Kraftrad bei uns auf Sie versichert ist.

Die Motorradversicherung gilt für Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von 126 ccm oder größer.

Sie können Ihren bestehenden Versicherungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf kündigen. Dies ist in der Regel der 1. Januar. Eine Kündigung ist zudem möglich nach Eintritt eines Schadenfalls oder bei einer Beitragserhöhung. Auch wenn Sie Ihr Motorrad wechseln, können Sie sich jederzeit bei uns versichern.

Die eVB für die Fahrzeugzulassung erhalten Sie beim BGV, indem Sie Ihre Motorradversicherung über unsere Online-Tarifrechner beantragen oder in unserem Kundenservice anrufen (0721 660-0). Selbstverständlich können Sie sich auch an einen unserer Berater vor Ort wenden.

Ja, Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.

Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Hausratversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Die Motorradversicherung gilt für Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von 126 ccm oder größer.

Wir bieten verschiedene Versicherungen für Ihr Fahrzeug an, die unterschiedliche Schäden und Situationen abdecken:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere Personen oder Sachen schädigen. Sie bezahlt, wenn jemand zu Recht Geld von Ihnen verlangt und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Die Teilkasko versichert Ihr eigenes Fahrzeug zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch.
  • Die Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfälle.
  • Der Schutzbrief hilft Ihnen bei Pannen oder Unfällen, zum Beispiel durch das Abschleppen des Fahrzeugs.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Fahrzeug Umweltschäden entstehen.

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden:

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus sind in der Teilkasko nicht versichert.
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß sind in der Vollkasko nicht versichert.
  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen, sind im Schutzbrief nicht versichert.
  • Die Kfz-Umweltschadenversicherung schützt nicht vor Ansprüchen, die auch ohne das Umweltschadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel bei Schäden, die absichtlich verursacht wurden, bei Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, und bei Schäden an der Ladung.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind mit Ihrer Versicherung in ganz Europa geschützt. Außerdem gilt der Schutz auch in einigen Gebieten außerhalb Europas, die zur Europäischen Union gehören. Wenn Sie von uns eine Internationale Versicherungskarte (IVK) bekommen haben, gilt der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch in den darauf genannten Ländern außerhalb Europas – außer in Ländern, die durchgestrichen sind.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/motorrad eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Weiter“. Danach geben Sie bitte die abgefragten Daten zu ihrem Fahrzeug an (z. B. Kennzeichen und Hersteller). Klicken Sie auf den Button „Weiter“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Motorradversicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen uns jeden Schaden rechtzeitig melden.

Fahren Sie kein Fahrzeug, wenn Sie Alkohol getrunken oder Drogen genommen haben. Sie brauchen außerdem einen gültigen Führerschein, um im Straßenverkehr zu fahren.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens einen Monat vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

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