Gewerbliche Gruppenunfall­versicherung

  • Beruf und Freizeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen absichern
  • Wir leisten bereits ab 1% Invalidität
  • Familienmitglieder des Firmeninhabers mitversicherbar
  • Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Für Ihr Unternehmen
In wenigen Schritten zum Antrag
Betriebliche Unfallversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der betrieblichen Unfallversicherung sind Sie und Ihre Mitarbeiter/-innen in Beruf und Freizeit abgesichert.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung leistet erst bei sehr schweren Unfällen, der BGV leistet bereits ab einem Prozent Invalidität.


Einfach erklärt

3 Fakten zur betrieblichen Unfallversicherung

Was ist der Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung?

Die gewerbliche Gruppenunfall schützt Arbeitgeber/-innen und Mitarbeiter/-innen bei Unfällen im privaten und beruflichen Umfeld. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei manchen Arbeits- und Wegunfällen. Nicht aber in der Freizeit – der betriebliche Unfallschutz hingegen schon.

Kann ich die Unfallversicherung auf meine Bedürfnisse abstimmen?

Der Versicherungsschutz ist individuell anpassbar und reicht von den Zahlungen der Rehakosten über die Auszahlungen einmaliger Leistungen bis zur lebenslangen Unfallrente.

Was ist bei der Gruppenunfall versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst weltweit Unfälle im privaten und beruflichen Bereich. Sie als Firmeninhaber/-innen und unser Vertragspartner/-innen können den Versicherungsschutz maßgeschneidert ausgestalten.

Gruppenunfall
Für Firmenkunden
  • Unfallbegriff extrem erweitert (u.a. Vergiftung, Eigenbewegungen, Bewusstseinsstörungen)
  • Progressions-Optionen in der Invalidität 250, 350 oder 500 Prozent wählbar
  • Weltweite 24 Stunden-Deckung
  • Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze sowie kostemtische OPs (inkl. Zahnersatz) bis 50.000 EUR
  • Gipsgeld und Heilungshilfe (Sofortleistung)
  • Standard oder Verbesserte Gliedertaxe (Arm, Hand, Bein, Stimme mit 100 %)
  • Lebenslange Unfallrente ab 50 % Invalidität
  • Krankenhaustagegeld (KHT und Genesungsgeld) mit Leistung ab 1. Tag für 3 Jahre enthalten
  • Zeckenbiss (FSME, Borreliose)
  • Todesfallleistung, inkl. Verschollenheit und Beerdigungskosten
  • Gefahrengruppeneinteilung (A, B, Kinder)
  • Unfall im BGV-versicherten KFZ 10 Prozent Mehrleistung
  • Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen im BGV


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Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine betriebliche Unfallversicherung sinnvoll ist

Unterschätzte Gefahr

Der Betreiber einer Bäckerei unterschätzt die Wirkung seiner vom Arzt verordneten Schmerztabletten. Beim Bedienen der Teigmaschine gerät er versehentlich mit dem Arm ins Rührwerk. Er erleidet schwere Brüche, muss für 14 Tage ins Krankenhaus und danach drei Wochen zur Reha.

Unfall auf der Baustelle

Beim Anstreichen eines Hauses stolpert die Gesellin des Malermeisterbetriebes, sie verliert ihr Gleichgewicht und fällt vom Gerüst. Sie ist schwer verletzt, erleidet verschiedene Arm- und Beinbrüche.

Häufige Fragen und Antworten

Die Prämie für eine betriebliche Unfallversicherung orientiert sich an der Gefahrengruppe der versicherten Personen, sowie an den abgeschlossenen Bausteinen und Versicherungssummen. Kontaktieren Sie uns, gemeinsam finden wir schnell heraus, was sie die Unfallversicherung kostet.

Mit „Unfall“ sind nicht Krankheiten, wie z.B. Diabetes, Gelenksarthrose und Schlaganfall gemeint. In diesen Fällen greift die betriebliche Unfallversicherung nicht.

Kein Versicherungsschutz besteht außerdem bei:
  • Unfällen, bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat
  • Unfällen durch Drogenkonsum und übermäßigem Alkoholkonsum (über 1,8 Promille und beim Lenken eines Kfz über 0,5 Promille)
  • Unfällen durch die Teilnahme an Motorrennen
  • Bandscheibenschäden (Ausnahme: Durch einen Unfall gemäß Definition verursacht)

Dazu sind folgende Berufe und Tätigkeiten ausgeschlossen:
  • Führer/-innen eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts
  • Sonstige Besatzungsmitglieder eines Luftfahrzeugs
  • Schiffspersonal
  • Spreng-/Räumungspersonal, Sprengmeister/-innen, Feuerwerker, Munitionssuchtrupp
  • Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler/-innen
  • Akrobaten/-innen, Artisten/-innen, Stuntmänner/-frauen, Tierbändiger/-innen
  • Auslandreporter/-innen
  • Mitarbeiter/-innen in Krisengebieten
  • Berufstaucher/-innen
  • Berufsfeuerwehrmänner/-frauen, Höhenretter/-innen, Polizeibeamte/-innen, Berufs- und Zeitsoldaten/-innen
  • Minenarbeiter/-innen
  • Mitarbeiter/-innen von Bohrinseln
  • Mitarbeiter/-innen in Atomkraftwerken
  • Testfahrer/-innen
  • Probanden/-innen
  • Personenschützer/-innen, Sicherheitspersonal

Sie können die Laufzeit der Verträge auf ein Jahr oder mindestens drei Jahre auswählen. Bei einer Laufzeit von mindestens drei Jahren erhalten Sie einen zehn prozentigen Prämienvorteil.

Einmalige Invaliditätsleistungen oder eine Unfallrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen, Bergungskosten und kosmetische Operationen sowie Gipsgeld- und Heilungshilfe sind enthalten.

Folgende zusätzliche Optionen stehen zur Verfügung:
  • Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten und ambulanten Operationen
  • Todelfallleistungen
  • Tagegeld
  • Lebenslange Unfallrente

Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrads. Im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, mindert sich in der Leistung in allen Fällen entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.

Bei unseren Gruppenunfalltarifen darf der Mitwirkungsanteil bis zu 50 Prozent betragen, ohne dass eine Minderung stattfindet.

Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauerhaft schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen im Sinne der sozialen Pflegeversicherung der Grade II und höher, sowie Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben.

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