Erklärung zur Barrierefreiheit
Hierzu zählt, dass wir unsere Dienstleistungen und unsere Website so gestalten, dass sie im Einklang mit den Bestimmungen zur Barrierefreiheit sind.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die im Impressum genannten Gesellschaften soweit diese Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf der Website www.bgv.de gegenüber Verbrauchern und Verbraucherinnen angeboten werden.
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Wo findet man die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr? Die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr ergeben sich aus § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 3 Nummer 5 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz („BFSG“) sowie aus der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung („BFSGV“), die auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 BFSG erlassen wurde.
Allgemeine Beschreibung unserer Dienstleistungen
BGV Badische Versicherungen ist ein Versicherungskonzern. Auf unserer Website www.bgv.de bieten wir u.a. auch Verbrauchern und Verbraucherinnen die Möglichkeit, verschiedene Arten von Versicherungen, sogenannte Versicherungsprodukte, online abzuschließen. Dies stellt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Abs.3 Nr. 5 in Verbindung mit § 2 Nr. 26 BFSG dar.
Für die verschiedenen Versicherungsprodukte, die Sie online bei uns abschließen können, stellen wir auf unserer Website barrierefreie Produktbeschreibungen zur Verfügung bzw. werden diese in Kürze zur Verfügung stellen. Außerdem erklären wir Ihnen, wie sie diese Produkte online kaufen können. Die Beschreibungen finden Sie auf den jeweiligen Produktseite unter der Überschrift „Wichtiges barrierefrei erklärt“.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
An welchen Standards orientieren wir uns bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen? Bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen auf unserer Website www.bgv.de richten wir uns nach den Anforderungen des Standards zur digitalen Barrierefreiheit EN 301 549.
Feedback und Kontaktangaben
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen im Zusammenhang mit dem barrierefreien Zugang oder möchten Sie eine Barriere melden? Gern können Sie sich per E-Mail unter website@bgv.de an uns wenden.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die Bundesländer überwachen die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Hierfür richten sie die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)“ in Magdeburg ein. Ihre Anfragen oder Meldungen richten sie bitte an:
MLBF (wird derzeit noch aufgebaut)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wird spätestens am 26.06.2026 überprüft.
Hinweis für Inhalte von Kooperationspartnern
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