Ob Sie Berufs- oder Freizeitmusiker/-in oder Musikschüler/-in sind: Wenn Ihr Instrument unterwegs, auf Tour oder auch zu Hause kaputt geht, kann das schnell zur finanziellen Belastung werden.
Damit Sie sich ganz auf Ihr Talent konzentrieren können, bieten wir Ihnen unsere Musikinstrumenteversicherung zum fairen Preis an.
Die Versicherung gibt es bereits ab 40 Euro im Jahr.
Einfach erklärt
5 Fakten zur Musikinstrumenteversicherung
Für was benötige ich eine Musikinstrumenteversicherung?
Als Besitzer oder Besitzerin eines Musikinstrumentes sind sie sich über den Wert dieses bewusst. Es gibt diverse Gründe, weshalb es zu einem Schaden an Ihrem Instrument kommen kann - und das wird meistens teuer. Hier greift unsere Musikinstrumenteversicherung.
Was wird im Schadensfall ersetzt?
Im Schadenfall ersetzen wir die Reparaturkosten bei Beschädigung ohne Berücksichtigung einer möglichen Wertverbesserung des Instrumentes, die Kosten eines Leihinstrumentes sowie den Neu- bzw. Zeitwert für zerstörte oder abhanden gekommene Instrumente.
Was ist versichert?
Unsere leistungsstarke Musikinstrumenteversicherung schützt Sie bei Verlust, z.B. wenn Sie das Instrument vergessen oder liegen lassen. Außerdem sind Beschädigungen durch Dritte versichert sowie Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung. Ebenso inklusive sind: Das Umstoßen oder Herunterfallen durch Unachtsamkeit, ein Transportmittelunfall, ein Unfall des Versicherten, Brand, Blitz, Explosion sowie Wasser und Elementarereignisse.
Was ist nicht versichert?
Schäden durch Abnutzung und Verschleiß sowie durch Leimlösungen sind nicht versichert. Ebenso Schäden durch zu hohe oder zu niedrige Luftfeuchtigkeit, Luftdruck- und Temperatureinflüsse sowie durch Licht oder Strahlen. Ebenfalls nicht mit inbegriffen sind reine Lack-, Kratz- und Schrammschäden. Schäden durch Bearbeitung, Reparatur, Restaurierung sowie Reinigung durch einen Fachbetrieb.
Wo besteht überall Versicherungsschutz?
Manche Musiker oder Musikerinnen haben ihr Instrument nur zu Hause, andere sind weltweit auf Tournee. Daher besteht Versicherungsschutz im Rahmen unserer Musikinstrumenteversicherung bei Ihnen daheim, auf Reisen, in der Schule, bei Proben und allen Auftritten. Mit uns sind Sie immer bestens abgesichert und das weltweit!
Unsere Tarifvariante in der Übersicht
Komfortschutz
Für Ihre Musikinstrumente
Weltweiter Versicherungsschutz
Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen
Beschädigung durch Dritte
Transportschäden und Transportmittelunfälle
Vertauschen und Liegenlassen
Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Veruntreuung und Unterschlagung
Brand, Blitzschlag und Explosion
Wasser, elementare Ereignisse und unvorhergesehene Wetterereignisse
Zubehör (Bögen, Taschen, Etuis, Koffer, Ständer etc.) kann mitversichert werden
Beispiele, warum eine Musikinstrumenteversicherung sinnvoll ist
Kostspieliger Leichtsinn
Martin ist Musikschüler. Er fährt mit seiner Geige vom Musikunterricht nach Hause. Dabei fällt das Instrument vom Gepäckträger des Fahrrads auf die Straße. Die Kosten für die Reparatur übernimmt seine Musikinstrumenteversicherung.
Teures Vergessen
Pia vergisst ihr Saxophon in der Straßenbahn. Als sie bemerkt, dass sie ihr Instrument dort liegen hat lassen, nimmt sie sofort Kontakt auf mit den Verkehrsbetrieben. Doch das Saxophon bleibt verschwunden. Glücklicherweise übernimmt ihre Musikinstrumenteversicherung den Schaden.
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Wichtiges barrierefrei erklärt
Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Hausratversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.
Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.
Wird Ihr Musikinstrument beschädigt oder geklaut, dann kann das teuer werden. Wenn Sie eine Musikinstrumenteversicherung abgeschlossen haben, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf. Auch wenn Sie ihr Instrument versehentlich in der Straßenbahn vergessen, bezahlt die Versicherung den Verlust.
Die Versicherung bezahlt nicht, wenn zum Beispiel Schänden entstehen, weil das Instrument schon alt ist. Schrammen oder Kratzer im Lack sind auch nicht versichert. Wenn Sie Ihr Instrument von einem Fachbetrieb reinigen oder reparieren lassen und es entsteht ein Schaden, zahlt die Versicherung nicht.
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben und den die Versicherung maximal bezahlt, wenn etwas passiert. Er sollte dem Versicherungswert des Hausrats in Ihrer Wohnung entsprechen. Der Versicherungswert gibt an, welchen Betrag Sie benötigen, um ein Instrument neu zu kaufen. Es ist wichtig, dass diese beiden Beträge gut zusammenpassen, damit Sie im Schadenfall genug Geld erhalten, um alles neu zu kaufen.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.
Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Welt.
Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen.
Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text als Brief oder E-Mail an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.
Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .
Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.
Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.
Sie müssen versuchen, den Schaden zu verhindern oder so klein wie möglich zu machen. Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.
Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.
Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder wenn Ihr Versicherungsrisiko weggefallen ist – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .