Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

  • Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Eigentümer und Mieter
  • Umgehende Rechtsberatung und Rechtsbeistand
  • Flexible Selbstbeteiligung, bis auf 0 Euro wählbar
  • Ein Beitrag bei Vermietungen bis 18.000 Euro Jahresbruttomiete
Ab 48,60 Euro
In wenigen Schritten zum Antrag
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Das Wichtigste in Kürze


  • Sie ist Ihr Lotse im Streitfall: Es gibt viele Gesetze und Verordnungen sowie zahlreiche Verträge.
  • Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die oftmals hohen Kosten bei Streitigkeiten: Diese richten sich nach dem Streitwert.
  • Eine gute Rechtsschutzversicherung garantiert Chancengleichheit vor Gericht: Durch rechtliche Beurteilung, Beratung und Vertretung durch einen/-e Rechtsanwalt/-in.
  • Sie sind für die Bereiche Wohnen und Vermieten versichert.


Einfach erklärt

4 Fakten zur Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung

Welche Rechtsbereiche umfasst der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz?

Er umfasst das Wohnungs- und Grundstücksrecht, dazu zählen Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, z.B. Streitigkeiten um Mietzinserhöhungen,  Instandhaltung oder Reparatur, Tierhaltung sowie Kündigung. Außerdem dingliche Rechte (z.B. Eigentum), Nachbarrecht (Notweg, Überbau, Grenzbepflanzung, Grenzbebauung, Belästigung durch Staub, Rauch, Geruch, Lärm) und Nießbrauch. Zum Wohnungseigentumsgesetz zählen Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber dem Verwalter. Auch die Steuer- und Photovoltaik-Rechtsschutz zählt dazu.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Im Rechtsstreit übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen spezialisierten Anwalt und die Gerichtskosten (einschließlich Entschädigungen für Zeugen/-innen und Sachverständige). Zudem übernimmt die Versicherung auch die Kosten für den/die Rechtsanwalt/-in der Gegenseite, falls Sie verlieren. Wichtig ist: Damit Sie Versicherungsschutz haben, muss die Versicherung bestehen, bevor der Konflikt entsteht. Sie können weder als Vermieter/-in noch als Mieter(-in warten bis ein Rechtsstreit ausbricht.

Wie gehe ich bei Rechtsproblemen vor?

Sie rufen die Rechtsschutz-Hotline des BGV an. Je nachdem, um welches Problem es sich bei einem gemieteten oder eigenen Haus, einem Grundstück oder einer Wohnung handelt, empfehlen Ihnen unsere Juristen einen passenden Fachanwalt oder eine passende Fachanwältin. Oder sie leiten Sie zur telefonischen Rechtberatung an einen unabhängigen Anwalt oder eine unabhängige Anwältin weiter. Im Schadenfall werden Sie bei uns von Anfang an bis zum Schluss durch einen persönlichen Ansprechpartner oder eine persönliche Ansprechpartnerin betreut, der/die bei Fragen zur Verfügung steht und auch die Kommunikation mit dem/der Rechtsanwalt/-in führen kann.

Sind bei mehreren selbstgenutzten Wohneinheiten verschiedene Verträge notwendig?

Nein, in den Verträgen des Wohnungs- und Grundstücksrechts der Badischen Rechtschutzversicherung sind auch die Wohnungen, die am Schul- oder Ausbildungsort von Kindern genutzt werden, versichert. Das bezieht sich auf die eigene oder gemietete Wohnung oder ein Haus. In unserem Tarif ProComfort sind alle selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland mitversichert. Auch Zweitwohnsitze oder ein Ferienhaus des/der Versicherungsnehmers/-in und seiner/ihrer Familie sind versichert.

Beispiele, warum eine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sinnvoll ist

Wohnen

Ihr Vermieter hat die Miete erhöht und Sie möchten sich vergewissern, ob das rechtens ist? Gegebenenfalls möchten Sie gegen die Mieterhöhung rechtlich vorgehen.Hier übernimmt die Rechtschutz. Sie erhalten eine Eigenbedarfskündigung vom Eigentümer der Immobilie. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie? Dank Ihrer Rechtschutz können Sie sich rechtlich beraten lassen. Übrigens: bei einer monatlichen Miete von 900 EUR ist bei einem Gerichtsprozess wegen einer Kündigung mit Kosten von 5.400 EUR zu rechnen. 

Vermieten

Ihr Mieter macht eine Mietminderung geltend oder zahlt keine Miete mehr. Wie reagieren Sie als Vermieter rechtlich richtig? Sie möchten eine Räumungsklage durchführen. Wie können Sie vorgehen? Fragen auf die ein Anwalt die Antworten kennt, die Rechtsschutz übernimmt die Kosten.

Häufige Fragen und Antworten

Der Versicherungsschutz der Wohnungs- und Gebäude-Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen:

Miet- und Pachtverhältnisse für Mieter/Pächter
  • Als Mieter/-in wollen Sie sich gegen eine Mieterhöhung wehren.

Dingliche Rechte am Grundstück (z.B. Eigentum)
  • Ein Dritter hat Ihnen als Eigentümer/-in einen Schaden an Ihrem Haus zugefügt.

Nachbarrechtliche Streitigkeiten für Grundstückseigentümer/-innen, Vermieter/-innen und Verpächter/-innen:
  • Sie wollen als Eigentümer/-in einen Nachbarschaftsstreit wegen der Grenzbepflanzung gerichtlich klären lassen.

Steuerrechtsschutz
  • Bei Streitigkeiten wegen Steuern und Abgaben vor Finanz- und Verwaltungsgerichten, sofern sie das versicherte Objekt betreffen.

  • Die gesetzlichen Gebühren Ihres/Ihrer Rechtsanwalts/-in sind abgedeckt. Zusätzlich trägt die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung
  • Die Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Die Kosten des/der Prozessgegners/-in, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • Die Kosten einer Mediation für bis zu acht Sitzungsstunden á 180 Euro
  • Die Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden.

Hinweis:
Für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz besteht eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesem Gebiet frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf. Bestand für Sie bereits eine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung für das zu versichernde Objekt bei einer anderen Gesellschaft, verzichten wir auf die Wartezeit, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.

Folgende Personden oder Gegenstände sind abgesichert:

  • Die im Versicherungsschein genannten Objekte (diese Versicherung ist objektbezogen)
  • Wohnung eines Kindes am Ausbildungsort im Inland: Miet- bzw. Eigentumswohnungen, die von in Erstausbildung befindlichen Kindern genutzt  werden, sind beitragsfrei mitversichert, wenn der/die Versicherungsnehmer/-in seine/ihre selbstgenutzte Wohneinheit bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG versichert hat.
  • Weitere selbstgenutzte Wohnungen im Tarif ProComfort. Der Versicherungsschutz gilt auch für den/die Versicherungsnehmer/-in bzw. seinen/-e, ihren/-e im Versicherungsschein genannten Lebenspartner/-in als Eigentümer/-in oder Mieter/-in von weiteren ausschließlich selbstgenutzten Wohneinheiten (selbst bewohnt) im Inland, sofern der Versicherungsnehmer seine selbstgenutzte Wohneinheit bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG versichert hat.

Die Rechtsschutzversicherung gilt nur für Objekte/Einheiten in Deutschland.

In unserem Tarif Exklusiv unbegrenzt. In den Tarifen Klassik und 58plus Rechtsschutz Exklusiv beträgt die Versicherungssumme 5.000.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Wir helfen Ihnen in den meisten Rechtsschutzfällen des täglichen Lebens. Kein Versicherungsschutz kann jedoch gewährt werden für schwer abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind, wie:

  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Konkursverfahren gegenüber Versicherten
  • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Baurisiko
  • Kapitalanlagestreitigkeiten

Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bitte beachten Sie schon jetzt für den Fall der Fälle unsere Schaden-Service-Nummer 0721-660-2600, die sie zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten.

Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden. Wir stellen dann anhand unserer Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz besteht. Über diese Nummer können wir Sie auch sofort mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich telefonisch beraten lassen können. Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bei der Schadenmeldung den Sachverhalt möglichst genau schildern und uns alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Falles.

Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen . Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).

Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie drei Monate vor Vertragsablauf kündigen .

Bei einer Beitragserhöhung können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung schriftlich kündigen. Ihr Vertrag endet dann mit dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.

Eine Doppelversicherung ist nicht möglich.

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Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Rechtsschutzversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Mit der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz können Sie sich als Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung sowie als Mieterin oder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung absichern.

Diese Versicherung übernimmt die oft hohen Kosten, wenn Sie sich streiten. Ein Beispiel ist: Ihr Vermieter kündigt Ihnen die Wohnung, weil er selbst einziehen möchte. Sie wissen nicht, ob er das wirklich darf. Weil Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

Aber auch als Vermieter kann Ihnen die Versicherung helfen. Ein Beispiel: Ein Mieter zahlt keine Miete mehr. Wie können Sie als Vermieter darauf reagieren? Die Antwort weiß ein Anwalt für Mietrecht. Mit der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung können Sie sich von ihm beraten lassen und die Versicherung bezahlt die Kosten.

Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben. Das ist der Betrag, den die Versicherung maximal an Kosten in einem Rechtsstreit bezahlt (siehe Welche Kosten sind versichert?).

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den kanarischen Inseln und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Interessen dort verfolgen. Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z. B. Steuer- oder Rechtsschutz) auf deutsche Gerichte beschränkt ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch weltweiten Versicherungsschutz.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/rechtsschutz eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Namen und Adresse). Klicken Sie auf den Button „Beitrag berechnen“. Dann kommen Sie zur nächsten Seite. Dort können Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang auswählen (zum Beispiel den Tarif und die Bausteine). Sie können hier auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Klicken Sie dann auf den Button „Online abschließen“. Hier bekommen Sie wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Im letzten Schritt beantragen Sie die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz-Versicherung.

Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, müssen Sie einen Text als Brief oder E-Mail an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben. Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können. Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können. Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag mindestens ein Jahr läuft, verlängert er sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Läuft Ihr Vertrag drei Jahre oder länger, können Sie ihn nach dem dritten Jahr kündigen. Dafür müssen Sie uns drei Monate vorher Bescheid sagen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens einen Monat vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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