Wassersportkasko

Wasserfahrzeuge­versicherung

  • Maschinenanlage, Ausrüstung und Zubehör mitversichert
  • Abgesichert auf See und beim Transport
  • Versicherungsschutz auch während der Lagerung
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Wasserfahrzeugeversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Gehen versicherte Sachen verloren, ersetzen wir den entsprechenden Teil der vereinbarten Versicherungssumme abzüglich des Restwerts.
  • Werden versicherte Sachen beschädigt, ersetzen wir die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Wasserfahrzeuge­versicherung

Was umfasst eine Wasserfahrzeugeversicherung?

Die Wasserfahrzeuge- oder auch Wassersportkaskoversicherung umfasst Schäden an Ihrem eigenen Boot, die Sie selbst oder ein anderer verursacht haben.

Welche Teile sind über das Boot hinaus versichert?

Versichert ist Ihr Fahrzeug und seine Maschinenanlage, die technische und nautische Ausrüstung, das Zubehör sowie die fest eingebauten Teile. Die persönlichen Effekte sind ebenfalls bis zu einem bestimmten Betrag mitversichert. Soweit dies besonders vereinbart ist, erstreckt sich die Versicherung auch auf den Trailer und das Beiboot, ggf. einschl. Motor.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Für die Wassersportkaskoversicherung gibt es folgende Geltungsbereiche: Bodensee, Deutschland, Binnengewässer Deutschland inklusive Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen - Wicken und Lands End - Ushant/Quessant, Europa sowie Binnengewässer Europa inklusive Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen - Wick und Lands End - Ushand/Qussant sowie inklusive Mittelmeer, begrenzt durch die Meerenge Gibraltar und Eingang Dardanellen, jedoch ohne afrikanisches und asiatisches Hoheitsgewässer.

Beispiele, warum eine Wasserfahrzeuge­versicherung sinnvoll ist

Vandalismus und Diebstahl

Das Boot von Moritz liegt über Nacht auf seinem Liegeplatz. Unbekannte verschaffen sich unbefugt Zutritt, klauen persönliche Gegenstände und zerschlagen die Fensterscheiben.

Kollision mit der Kaimauer

Beim Manövrieren im Hafen setzt Lara ihr Boot gegen die Kaimauer. Es entstehen Kratzer im Gel-Coat. Ihre Wasserfahrzeugeversicherung übernimmt die Reparaturkosten.

Häufige Fragen und Antworten

Versicherte Sachen

  • Ihr Fahrzeug und seine Maschinenanlage, die technische und nautische Ausrüstung, das Zubehör sowie die fest eingebauten Teile.
  • Persönliche Effekten (wie z. B. Kleidung) sind bis zu 2 % der Versicherungssumme, maximal 1.000 EUR versichert. Eine anderweitig bestehende Versicherung geht dieser Versicherung voran.

Versicherte Gefahren und Schäden

  • Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt der Versicherer alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.

Was wird ersetzt?
  • Gehen versicherte Sachen verloren, ersetzen wir den entsprechenden Teil der vereinbarten Versicherungssumme abzüglich des Restwerts.
  • Werden versicherte Sachen beschädigt, ersetzen wir die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen:
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
  • Kosten zur Inspizierung des Unterwasserschiffes nach einer Grundberührung
  • Wrackbeseitigungskosten
  • Kosten für die Bestellung eines Ersatzskippers zur Rückführung des Wassersportfahrzeugs in den Ausgangshafen
  • Kosten zum Schleppen des Wassersportfahrzeugs bis zum nächstgelegenen Reparaturort
  • Übernachtungskosten oder Kosten für die Rückreise der Crew zum Heimatort

Bei Ihrem Versicherungsschutz müssen Sie u.a. folgendes beachten:

  • Bei Schäden an der Maschinenanlage (einschl. der Schraube), der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung sowie den persönlichen Effekten können wir nur für bestimmte benannte Gefahren Versicherungsschutz gewähren.
  • Der Versicherer leistet zum Beispiel keinen Ersatz für den Diebstahl nicht gesicherter Außenbordmotoren oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs auf einem nicht gesicherten Trailer.
  • Sofern im Versicherungsschein nicht gesondert vereinbart, sind unter anderem Pelze, Schmuck, Geld, Dokumente, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände und sonstige Wertgegenstände sowie Lebens- und Genussmittel nicht versichert.

Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:

  • Schäden durch Kriegsereignisse
  • Schäden durch innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Schäden, verursacht durch die anfängliche Fahr-/ Seeuntüchtigkeit des Fahrzeugs
  • Abnutzungs- und Bearbeitungsschäden sowie Schäden durch den gewöhnlichen Gebrauch

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach verschiedenen Merkmalen, die wir zur Risikobeurteilung heranziehen. Dazu gehören unter anderem das Fahrzeug und der Wert der versicherten Gegenstände.

Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mind. einem Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.

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Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Wassersportkaskoversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Versichert sind Ihr Wasserfahrzeug, der Motor, die Ausrüstung für Technik und Navigation, das Zubehör und alle fest eingebauten Teile.

Persönliche Sachen sind bis zu 2% der Versicherungssumme, höchstens 1.000 Euro, mitversichert. Wenn Sie für diese Sachen schon eine andere Versicherung haben, gilt zuerst diese andere Versicherung.

Es gibt bestimmte Schäden, die von der Versicherung nicht übernommen werden:

Die Versicherung zahlt zum Beispiel nicht, wenn ein Außenbordmotor ohne Sicherung gestohlen wird oder das Wasserfahrzeug von einem nicht gesicherten Anhänger gestohlen wird. Wertvolle Dinge wie Pelze, Schmuck, Geld oder Dokumente sind nur versichert, wenn Sie es extra mit uns vereinbart haben.

Für Schäden an der Maschine, der Schraube, der elektrischen oder motorbetriebenen Ausrüstung und an persönlichen Sachen gibt es nur Schutz bei bestimmten Gefahren.

Außerdem gibt es Fälle, in denen der Schutz eingeschränkt ist oder ganz fehlt, zum Beispiel Schäden durch Krieg, durch innere Unruhen wie Aufstände oder durch Kernenergie. Auch wenn Sie einen Schaden absichtlich verursachen, übernimmt die Versicherung keine Kosten. Schäden, die entstehen, weil das Fahrzeug am Anfang nicht fahrbereit war, sind ebenfalls nicht versichert. Außerdem zahlt die Versicherung nicht für Schäden, die durch Abnutzung, normalen Gebrauch oder Bearbeitung entstehen.

Die Versicherung übernimmt alle Gefahren und Schäden, die während der Versicherungszeit an den versicherten Sachen passieren – wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Wenn versicherte Sachen verloren gehen, zahlt die Versicherung den entsprechenden Teil der Versicherungssumme abzüglich des Werts, den die Sache noch hat.

Wenn versicherte Sachen beschädigt werden, übernimmt die Versicherung die Kosten, die nötig sind, um sie wieder in Ordnung zu bringen. Sie bezahlt so viel, wie in der Versicherungssumme steht.

Außerdem sind bestimmte Kosten, die durch einen Schaden entstehen, versichert, zum Beispiel Kosten für das Entfernen eines Wracks oder für das Abschleppen zum nächsten Reparaturort.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Sie sind versichert auf allen Gewässern, Flüssen und Seen, die im Vertrag stehen. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie mit dem Boot an Land sind.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Sie müssen uns jeden Schaden sofort melden, auch wenn noch niemand von Ihnen Geld verlangt.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Es ist möglich, dass wir Sie bitten, besondere gefährliche Situationen zu entfernen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns erlauben, den Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Ihr Vertrag läuft mindestens ein Jahr. Er verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht kündigen.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können z. B. auch nach einem Schadenfall kündigen. Bitte senden Sie die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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