Fahrrad- und E-Bike-Versicherung

  • Diebstahl inklusive Akku sowie Motor-Schäden
  • Unfallschäden am eigenen Rad
  • Täglich kündbar
Ab 4,91 € im Monat
In wenigen Schritten zum Antrag
Fahrrad- und E-Bike-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • E-Bikes und Pedelecs sind teuer. Umso wichtiger ist eine gute Versicherung.
  • Mit unserem Partner, der Neodigital Versicherung AG, bieten wir Ihnen einen umfassenden Kasko-Schutz an.
  • Der Schutz gilt für Fahrräder, für die keine Führerschein- oder Versicherungspflicht besteht.
  • Versichert sind neben Diebstahl auch Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku oder Motor.


 

3 Fakten zur Fahrrad- und E-Bike-Versicherung

Was ist in der Fahrrad- und E-Bike-Versicherung versichert?

Schäden, die entstehen, wenn Sie einen Unfall bauen, sind versichert. Die Versicherung übernimmt außerdem die Kosten für: Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementargefahren, Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten. Auch Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und am Steuerungsgerät zählen dazu. Versichert ist außerdem der Verlust durch Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku), Einbruchdiebstahl und Raub und das weltweit. Versichert werden können Fahrräder sowie nicht versicherungspflichtige E-Bikes und Pedelecs.

Für welche Fahrräder ist die Fahrradversicherung geeignet?

Über die Fahrradversicherung können sowohl Fahrräder ohne elektrischen Antrieb als auch Fahrräder mit elektrischem Antrieb (Pedelecs bzw. E-Bikes) versichert werden.
Dies gilt für elektrische Fahrräder aber nur dann, wenn sie nicht versicherungspflichtig sind. Das heißt, die elektrische Unterstützung erfolgt nur, wenn die Pedale getreten werden. Dabei unterstützt der Motor bis max. 25 km/h beim Treten und die Motorleistung (Nenndauerleistung) liegt bei max. 0,25 kW bzw. 250 Watt. Bei stärkerer elektrischer Unterstützung kann das Fahrrad nicht über die Fahrradversicherung abgesichert werden. Für diesen Fall gibt es die BGV-Mopedversicherung .

Was wird bezahlt?

Die Fahrrad- und E-Bike-Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur, die Ersatzteile und die Arbeitsstunden. Wird Ihr Fahrzeug geklaut, ersetzt sie den Neuwert teilweise oder vollständig. Das hängt vom Tarif ab, den Sie gewählt haben.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

NEO mobil S
Der Grundschutz
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Unfallschäden
  • Sturzschäden
  • Elektronikschäden
  • Carbonräder
  • Tägliches Kündigungsrecht
  • Neuwertentschädigung bis 12 Monate Zweiradalter


NEO mobil M
Der Komfortschutz
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Unfallschäden
  • Sturzschäden
  • Elektronikschäden
  • Carbonräder
  • Tägliches Kündigungsrecht
  • Neuwertentschädigung bis 24 Monate Zweiradalter
  • Verschleiß ohne Reifen und Bremsen
  • Bedienungsfehler
  • Material-/Produktions- und Konstruktionsfehler


NEO mobil L
Der Topschutz
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Unfallschäden
  • Sturzschäden
  • Elektronikschäden
  • Carbonräder
  • Tägliches Kündigungsrecht
  • Neuwertentschädigung unabhängig vom Zweiradalter
  • Verschleiß inkl. Reifen und Bremsen
  • Bedienungsfehler
  • Material-/Produktions- und Konstruktionsfehler
  • Diebstahl von Zubehör und Gepäck bis max 1.000 Euro


Beispiele, warum eine Fahrrad- und E-Bike-Versicherung sinnvoll ist

Gesamtkosten: 3.500 Euro

Diebstahl vor dem Supermarkt

Nachdem Hannah den Supermarkt verlassen hat, stellt sie fest, dass ihr E-Bike verschwunden ist. Nur noch das aufgebrochene Schloss liegt auf dem Boden. Den Schaden übernimmt die Fahrradversicherung. Auch im Falle eines Teilediebstahls, wenn also bspw. nur der Akku entwendet worden wäre, bestünde Versicherungsschutz durch die Fahrradversicherung.

Gesamtkosten: 1.200 Euro

Schlagloch mit teuren Folgen

Karl fährt mit seinem E-Bike über ein Schlagloch und stürzt. Glücklicherweise bleibt er unverletzt, sein Zweirad ist aber stark beschädigt, unter anderem ist der Rahmen verzogen. Die Reparaturkosten übernimmt seine E-Bike-Versicherung.

Häufige Fragen und Antworten

Es können Fahrräder sowie alle nicht versicherungspflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen Pedelecs und E-Bikes versichert werden.

Umgangssprachlich werden alle Elektrofahrräder „E-Bikes“ genannt. 95 Prozent der Elektrofahrräder, die im Handel angeboten werden, sind „Pedelecs“ (pedal electric bicycles). Doch was ist der Unterschied?

Pedelec: Nur wenn die Pedale bewegt werden, schaltet sich der Motor zu. Der Antrieb arbeitet bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und mit einer Leistung (Nenndauerleistung) von max. 250 Watt. Diese Räder können mit der Fahrrad- und E-Bike-Versicherung abgesichert werden.

E-Bike: Sie fahren wie Mofas, d.h. motorgetrieben, auch ohne Pedalunterstützung und erreichen bis zu 45 km/h. Die Geschwindigkeit wird über einen Gashebel gesteuert. Man erkennt diese Kleinkrafträder daran, dass sie ein Versicherungskennzeichen führen müssen. Es besteht eine Versicherungspflicht in der Kfz-Versicherung. Dies gilt auch für ein sogenanntes S-Pedelec, das mit einer Motorunterstützung bis 45 km/h ausgestattet ist. Für Ihr zulassungspflichtiges S-Pedelec oder E-Bike empfehlen wir unsere Moped-Versicherung .

Unterstützt der Elektromotor (max. 250 Watt Nenndauerleistung) inkl. einer Anfahrhilfe bis max. 6 km/h beim Treten in die Pedale bis max. 25 km/h handelt es sich um ein Pedelec. Sie können dieses Zweirad über die Fahrrad- und E-Bike-Versicherung absichern.

Ob E-Bikes oder Pedelecs im Hausrat mitversichert sind, hängt von der Leistung des Rades ab. Pedelecs oder E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer können in der Hausratversicherung enthalten sein. Häufig ist hier aber nur das Diebstahlrisiko des gesamten Bikes versichert. Werden Teile, wie der teure Akku entwendet, leistet die Hausratversicherung nicht.

Für einen vollumfänglichen Schutz ist eine separate Versicherung zu empfehlen. Mit der Fahrrad-/E-Bike-Versicherung von Neodigital sind auch der Diebstahl des Akkus sowie Schäden durch selbstverschuldete Unfälle oder Feuchtigkeit an der Elektronik des E-Bikes versichert.

In der Hausratversicherung können Sie den Baustein Fahrrad wählen. Es gibt zwei Varianten:
Bei der Variante Fahrraddiebstahl tragen wir die Kosten, wenn Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, Tretrollern, Kickboards und Fahrradanhängern gestohlen werden.

Die Variante Fahrradkasko bietet Schutz, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird durch u.a. einen Unfall, Vandalismus, einen Sturz oder Naturgefahren. Und zwar weltweit. Auch Diebstahl ist abgesichert.

Welche Risiken noch versichert sind, erfahren Sie über die E-Bike-Versicherung unseres Partners. Alle weiteren versicherten Risiken, finden Sie im Leistungsvergleich und können Sie über unseren Partner Neodigital absichern. Und so geht's: Filtern Sie im Tarifrechner nach Tarifen, die das Diebstahlrisiko nicht enthalten.

Für die Ermittlung des Beitrags sind nur wenige Parameter nötig. Hierzu zählen z. B. der Neupreis des E-Bikes sowie das Kaufdatum. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Beitrag im Tarifrechner unseres Kooperationspartners Neodigital.

Die Neodigital Versicherung AG gibt es seit 2017. Das Unternehmen kommt aus Neunkirchen im Saarland. Das Ziel: Eine digitale Versicherung anbieten, mit einfachen und schnellen Prozessen.

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Wichtiges barrierefrei erklärt

Diese Information ist so gestaltet, dass sie jeder gut verstehen kann. Sie gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Fahrradversicherung. Es sind nur die wichtigsten Informationen enthalten. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Bitte lesen Sie alle Unterlagen, um alles gut zu verstehen.

Barrierefreie Gestaltung ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Informationen leicht zu verstehen und zu nutzen. Es ist uns wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden unsere Produktinformationen klar und verständlich erfassen können.

Versichert sind Ihr Fahrrad und alle Teile, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und zu seiner Funktion gehören. Das gleiche gilt für E-Bikes beziehungsweise Pedelecs, die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht haben.

Versichert sind nur private Fahrräder oder E-Bikes, die Sie neu gekauft haben.

Das Fahrrad oder E-Bike darf bei Antrag nicht älter als 36 Monate sein.

Nicht versichert ist zum Beispiel, wenn Sie Ihr Fahrrad oder Zubehör verlieren oder das Fahrrad nicht mit einem Fahrradschloss oder ähnlichem gegen Diebstahl gesichert wurde. Auch Schrammen, Lack- oder Rostschäden sind nicht versichert. Außerdem zahlen wir nicht für Schäden, die Sie absichtlich verursacht haben. Schäden, die jemand anderes übernehmen muss, zum Beispiel der Hersteller, Verkäufer oder Reparaturauftragnehmer, sind nicht versichert.

Je nach gewählter Absicherung sind zum Beispiel Schäden durch Unfälle, Stürze, Vandalismus, Feuer, Blitzschlag, Explosion, Naturgewalten und Feuchtigkeit an Akku, Motor oder Steuerung versichert. Auch der Verlust durch Diebstahl, Teilediebstahl (zum Beispiel Akku), Einbruch oder Raub kann mitversichert sein.

Zusätzlich werden Ihnen über den Schutzbrief einige Services angeboten wie zum Beispiel die 24-Stunden Service-Hotline, die Organisation der Weiter- oder Rückfahrt nach einem Unfall und ein Ersatzfahrrad bei einer Panne.

Je nach Vereinbarung zahlt die Versicherung die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz und die nötigen Reparaturen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Das bedeutet: Ersatzteile in gleicher Qualität und die Arbeitskosten, damit Ihr Fahrrad wieder verkehrs- und funktionsfähig ist.

Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, den die Versicherung im Schadenfall höchstens bezahlt. Wie hoch dieser Betrag ist, können Sie in Ihrem Antrag oder in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diesen Betrag bei jedem Schadenfall selbst bezahlen.

Der Schutz für Ihr Fahrrad bei Beschädigung und Diebstahl gilt überall auf der Welt.

Die Hilfeleistungen vom Schutzbrief gelten in Europa, in den Ländern rund ums Mittelmeer, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Die Unterstützung und Versicherung funktionieren in jedem Land je nach den dort vorhandenen Möglichkeiten und Bedingungen.

Sie können sich an unsere Beraterinnen und Berater vor Ort werden. Eine Beraterin oder Berater in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.bgv.de/ansprechpartner . Sie können auch unseren Kundenservice unter 0721/660-0 anrufen oder direkt auf unserer Website unter www.bgv.de/fahrradversicherung eine Versicherung online abschließen.

Für den Online-Abschluss werden Sie auf den Tarifrechner unseres Kooperationspartners Neo Digital geführt. Hier geben Sie bitte die abgefragten Daten korrekt an (z. B. Kaufpreis und Alter des Fahrrads, Name und Anschrift). Wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsumfang (zum Beispiel den Tarif). Sie können auch die Zahlweise, die Vertragsdauer und die Selbstbeteiligung ändern. So erhalten Sie Ihren individuellen Versicherungsbeitrag. Hier bekommen Sie auch wichtige Informationen zu Ihrer Versicherung. Nach dem Antrag bekommen Sie den Versicherungsschein per E-Mail oder auf dem Weg, den Sie möchten.

Wenn Sie den Vertrag rückgängig machen wollen, können Sie ihn widerrufen. Hierfür müssen Sie einen Text (Brief oder E-Mail) an uns schicken. Einen Grund, weshalb Sie die Versicherung rückgängig machen möchten, müssen Sie hierbei nicht angeben. Für den Widerruf haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie alle wichtigen Unterlagen, wie zum Beispiel den Versicherungsschein oder die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, von uns erhalten haben.

Ihren Brief schicken Sie bitte an BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe, Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@bgv.de .

Sie müssen alle Fragen im Antragsformular korrekt und vollständig beantworten, die Beiträge pünktlich bezahlen und uns im Schadensfall alle notwendigen Informationen geben.

Das Fahrrad oder E-Bike muss immer mit einem eigenen, verkehrsüblichen Fahrradschloss gesichert werden, wenn es nicht benutzt wird. Ein Zahlenschloss reicht nicht. Das gilt auch, wenn das Fahrrad in einem Raum steht, den viele Leute zusammen nutzen.

Wenn sich Ihre Situation ändert, müssen Sie uns informieren, damit wir den Vertrag anpassen können.

Außerdem sollen Sie uns ehrlich und genau über den Schaden berichten, damit wir den Schaden prüfen und regeln können.

Sie müssen versuchen, den Schaden so klein wie möglich zu machen.

Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wie oft die weiteren Beiträge fällig sind, steht in Ihrem Versicherungsschein. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie müssen uns erlauben, das Geld von Ihrem Konto abzubuchen.

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein steht. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre erste oder einmalige Beitragszahlung pünktlich bei uns einging.

Wenn Ihr Vertrag weniger als ein Jahr läuft, endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Läuft der Vertrag mindestens oder länger als ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.

Sie können den Vertrag jederzeit täglich kündigen. Wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können z. B. auch nach einem Schadenfall kündigen. Sie können den Vertrag direkt über das Online-Portal ( https://myneo.neodigital.de ) unseres Kooperationspartner Neodigital kündigen. Oder Sie senden uns die Kündigung per Brief oder E-Mail an BGV-Versicherung AG, 76116 Karlsruhe oder service@bgv.de .

 

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