Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

  • Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten für Eigentümer und Mieter
  • Umgehende Rechtsberatung und Rechtsbeistand
  • Flexible Selbstbeteiligung, bis auf 0 Euro wählbar
  • Ein Beitrag bei Vermietungen bis 18.000 Euro Jahresbruttomiete
Ab 48,60 Euro
In wenigen Schritten zum Antrag
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Das Wichtigste in Kürze


  • Sie ist Ihr Lotse im Streitfall: Es gibt viele Gesetze und Verordnungen sowie zahlreiche Verträge.
  • Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die oftmals hohen Kosten bei Streitigkeiten: Diese richten sich nach dem Streitwert.
  • Eine gute Rechtsschutzversicherung garantiert Chancengleichheit vor Gericht: Durch rechtliche Beurteilung, Beratung und Vertretung durch einen/-e Rechtsanwalt/-in.
  • Sie sind für die Bereiche Wohnen und Vermieten versichert.


Einfach erklärt

4 Fakten zur Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung

Welche Rechtsbereiche umfasst der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz?

Er umfasst das Wohnungs- und Grundstücksrecht, dazu zählen Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen, z.B. Streitigkeiten um Mietzinserhöhungen,  Instandhaltung oder Reparatur, Tierhaltung sowie Kündigung. Außerdem dingliche Rechte (z.B. Eigentum), Nachbarrecht (Notweg, Überbau, Grenzbepflanzung, Grenzbebauung, Belästigung durch Staub, Rauch, Geruch, Lärm) und Nießbrauch. Zum Wohnungseigentumsgesetz zählen Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und gegenüber dem Verwalter. Auch die Steuer- und Photovoltaik-Rechtsschutz zählt dazu.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Im Rechtsstreit übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen spezialisierten Anwalt und die Gerichtskosten (einschließlich Entschädigungen für Zeugen/-innen und Sachverständige). Zudem übernimmt die Versicherung auch die Kosten für den/die Rechtsanwalt/-in der Gegenseite, falls Sie verlieren. Wichtig ist: Damit Sie Versicherungsschutz haben, muss die Versicherung bestehen, bevor der Konflikt entsteht. Sie können weder als Vermieter/-in noch als Mieter(-in warten bis ein Rechtsstreit ausbricht.

Wie gehe ich bei Rechtsproblemen vor?

Sie rufen die Rechtsschutz-Hotline des BGV an. Je nachdem, um welches Problem es sich bei einem gemieteten oder eigenen Haus, einem Grundstück oder einer Wohnung handelt, empfehlen Ihnen unsere Juristen einen passenden Fachanwalt oder eine passende Fachanwältin. Oder sie leiten Sie zur telefonischen Rechtberatung an einen unabhängigen Anwalt oder eine unabhängige Anwältin weiter. Im Schadenfall werden Sie bei uns von Anfang an bis zum Schluss durch einen persönlichen Ansprechpartner oder eine persönliche Ansprechpartnerin betreut, der/die bei Fragen zur Verfügung steht und auch die Kommunikation mit dem/der Rechtsanwalt/-in führen kann.

Sind bei mehreren selbstgenutzten Wohneinheiten verschiedene Verträge notwendig?

Nein, in den Verträgen des Wohnungs- und Grundstücksrechts der Badischen Rechtschutzversicherung sind auch die Wohnungen, die am Schul- oder Ausbildungsort von Kindern genutzt werden, versichert. Das bezieht sich auf die eigene oder gemietete Wohnung oder ein Haus. In unserem Tarif ProComfort sind alle selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland mitversichert. Auch Zweitwohnsitze oder ein Ferienhaus des/der Versicherungsnehmers/-in und seiner/ihrer Familie sind versichert.

Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sinnvoll ist

Wohnen

Ihr Vermieter hat die Miete erhöht und Sie möchten sich vergewissern, ob das rechtens ist? Gegebenenfalls möchten Sie gegen die Mieterhöhung rechtlich vorgehen.Hier übernimmt die Rechtschutz. Sie erhalten eine Eigenbedarfskündigung vom Eigentümer der Immobilie. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie? Dank Ihrer Rechtschutz können Sie sich rechtlich beraten lassen. Übrigens: bei einer monatlichen Miete von 900 EUR ist bei einem Gerichtsprozess wegen einer Kündigung mit Kosten von 5.400 EUR zu rechnen. 

Vermieten

Ihr Mieter macht eine Mietminderung geltend oder zahlt keine Miete mehr. Wie reagieren Sie als Vermieter rechtlich richtig? Sie möchten eine Räumungsklage durchführen. Wie können Sie vorgehen? Fragen auf die ein Anwalt die Antworten kennt, die Rechtsschutz übernimmt die Kosten.

Häufige Fragen und Antworten

Der Versicherungsschutz der Wohnungs- und Gebäude-Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen:

Miet- und Pachtverhältnisse für Mieter/Pächter
  • Als Mieter/-in wollen Sie sich gegen eine Mieterhöhung wehren.

Dingliche Rechte am Grundstück (z.B. Eigentum)
  • Ein Dritter hat Ihnen als Eigentümer/-in einen Schaden an Ihrem Haus zugefügt.

Nachbarrechtliche Streitigkeiten für Grundstückseigentümer/-innen, Vermieter/-innen und Verpächter/-innen:
  • Sie wollen als Eigentümer/-in einen Nachbarschaftsstreit wegen der Grenzbepflanzung gerichtlich klären lassen.

Steuerrechtsschutz
  • Bei Streitigkeiten wegen Steuern und Abgaben vor Finanz- und Verwaltungsgerichten, sofern sie das versicherte Objekt betreffen.

  • Die gesetzlichen Gebühren Ihres/Ihrer Rechtsanwalts/-in sind abgedeckt. Zusätzlich trägt die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung
  • Die Gerichtskosten sowie Kosten für Gerichtsvollzieher
  • Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • Die Kosten des/der Prozessgegners/-in, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen
  • Die Kosten einer Mediation für bis zu acht Sitzungsstunden á 180 Euro
  • Die Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden.

Hinweis:
Für den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz besteht eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesem Gebiet frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf. Bestand für Sie bereits eine Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung für das zu versichernde Objekt bei einer anderen Gesellschaft, verzichten wir auf die Wartezeit, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.

Folgende Personden oder Gegenstände sind abgesichert:

  • Die im Versicherungsschein genannten Objekte (diese Versicherung ist objektbezogen)
  • Wohnung eines Kindes am Ausbildungsort im Inland: Miet- bzw. Eigentumswohnungen, die von in Erstausbildung befindlichen Kindern genutzt  werden, sind beitragsfrei mitversichert, wenn der/die Versicherungsnehmer/-in seine/ihre selbstgenutzte Wohneinheit bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG versichert hat.
  • Weitere selbstgenutzte Wohnungen im Tarif ProComfort. Der Versicherungsschutz gilt auch für den/die Versicherungsnehmer/-in bzw. seinen/-e, ihren/-e im Versicherungsschein genannten Lebenspartner/-in als Eigentümer/-in oder Mieter/-in von weiteren ausschließlich selbstgenutzten Wohneinheiten (selbst bewohnt) im Inland, sofern der Versicherungsnehmer seine selbstgenutzte Wohneinheit bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG versichert hat.

Die Rechtsschutzversicherung gilt nur für Objekte/Einheiten in Deutschland.

In unserem Tarif Exklusiv unbegrenzt. In den Tarifen Klassik und 58plus Rechtsschutz Exklusiv beträgt die Versicherungssumme 5.000.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Wir helfen Ihnen in den meisten Rechtsschutzfällen des täglichen Lebens. Kein Versicherungsschutz kann jedoch gewährt werden für schwer abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind, wie:

  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Konkursverfahren gegenüber Versicherten
  • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Baurisiko
  • Kapitalanlagestreitigkeiten

Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bitte beachten Sie schon jetzt für den Fall der Fälle unsere Schaden-Service-Nummer 0721-660-2600, die sie zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten.

Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden. Wir stellen dann anhand unserer Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz besteht. Über diese Nummer können wir Sie auch sofort mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich telefonisch beraten lassen können. Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bei der Schadenmeldung den Sachverhalt möglichst genau schildern und uns alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Falles.

Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen . Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).

Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie drei Monate vor Vertragsablauf kündigen .

Bei einer Beitragserhöhung können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung schriftlich kündigen. Ihr Vertrag endet dann mit dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.

Eine Doppelversicherung ist nicht möglich.

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