
BGV Unfallversicherung - Unfälle badisch gut versichert
Gut zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Für diese Unfälle besteht jedoch keine gesetzliche Absicherung. Die private Unfallversicherung des BGV schließt diese Lücke und sichert Sie und Ihre Familie von Kindesbeinen bis zur Rente vor den finanziellen Folgen eines Unfall in der Freizeit und im Beruf ab.
Jetzt online abschließen Beitrag berechnenLeistungsvergleich Unfallversicherung
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Leistung | Basis | Klassik | Exklusiv |
Alter bei Vertragsabschluss | 0 - 64 Jahre | 0 - 64 Jahre | 0 - 64 Jahre |
Höchstversicherungsalter bei bestehendem Vertrag | keine Altersgrenze | keine Altersgrenze | keine Altersgrenze |
Invalidität | doppelte Leistung ab 90% Invalidität | 250% Progression | 250% oder 500% Progression wählbar |
Erhöhung der Invaliditätsleistung bei Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln | ![]() | 5% | 10% |
Erhöhung der Invaliditätsleistung bei Unfällen im eigenen Fahrzeug | ![]() | ![]() | 10% |
Mehrleistung bei Kopfverletzungen mit Helm | ![]() | ![]() | 10% |
Gipsgeld und Heilungshilfe | ![]() | ![]() | ![]() |
Unfallrente | ab 60% Invalidität in voller Höhe | ab 50% Invalidität in voller Höhe | ab 50% Invalidität in voller Höhe |
Krankenhaustagegeld | ![]() | ab dem 1. Tag | ab dem 1. Tag in doppelter Höhe |
Komageld | ![]() | ![]() | für max. 30 Tage (einfach) |
Todesfallleistung | ![]() | ![]() | ![]() |
VitalPlus:
Leistung | VitalPlus (Alter bei Vertragsabschluss 58-74 Jahre) |
Invalidität | doppelte Leistung ab 90% Invalidität |
Erhöhung der Invaliditätsleistung bei Unfällen in öffentlichen Verkehrsmitteln | 10% |
Erhöhung der Invaliditätsleistung bei Unfällen im eigenen Fahrzeug | 10% |
Unfallrente | ab 40% Invalidität gestaffelt |
Krankenhaustagegeld | ab dem 1. Tag in doppelter Höhe, für die ersten 30 Tage zusätzlich 10 EUR täglich |
Kinder-Sorglos-Schutz
Ganz speziell für Kinder haben wir unsere Unfallversicherung in der Klassik- und Exklusivdeckung um interessante Leistungen erweitert. Der Schutz gilt, wenn Sie für Ihr Kind eine Unfallversicherung mit Klassik- oder Exklusivdeckung abgeschlossen und eine Unfallrente vereinbart haben. Außerdem darf das Kind bei Vertragsabschluss das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Leistung | Klassik | Exklusiv |
Unfallrente: Versicherungsschutz auch bei Krankheit ab 50% Invalidität | ![]() | ![]() |
Kostenzuschuss für Rooming-In, Übernachtung eines Elternteils im Krankenhaus, je Übernachtung | 15 EUR | 30 EUR |
zusätzliche Krankenhauspauschale pro Tag | 15 EUR | 30 EUR |
kosmetische Operationen | 10.000 EUR | 20.000 EUR |
Bergungskosten | 20.000 EUR | 40.000 EUR |
unfallbedingter Zahnersatz | ![]() | 2.500 EUR |
Gipsgeld und Heilungshilfe auch ohne Dauerschaden | ![]() | ![]() |
Mehrleistung bei Kopfverletzungen mit Helm | ![]() | ![]() |
Schulausfallgeld pro Tag | ![]() | 15 EUR |
Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Produkt
Was ist versichert?
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Vertragslaufzeit zustoßen. Versicherte Personen können Sie selbst oder jemand anderer sein. Der Versicherungsschutz umfasst weltweit Unfälle im privaten und beruflichen Bereich.
Welche Leistungsarten kann ich wählen?
Die wichtigsten Bausteine der privaten Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistung und die Unfallrente.
Wann endet der Kinder-Sorglos-Schutz?
Die Zusatzvereinbarung über die Leistungserweiterungen des Kinder-Sorglos-Schutzes endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Hauptvertrag endet oder die versicherte Person das 18. Lebensjahr vollendet.
Wer kann die Unfallversicherung VitalPlus abschließen?
Die Deckung VitalPlus können Sie für jede Person abschließen, die das 58. Lebensjahr vollendet hat. Ab Vollendung des 75. Lebensjahres ist kein Neuabschluss mehr möglich.
Welche besonderen Leistungen sind in der VitalPlus-Deckung enthalten?
Unsere Deckung VitalPlus orientiert sich überwiegend am weitreichenden Versicherungsumfang der Exklusivdeckung, ist jedoch speziell auf die Bedürfnisse von älteren Personen abgestimmt:
- erweitertes Abschlussalter bis zu 74 Jahren
- bereits ab 40 Prozent Invalidität 50 Prozent der vereinbarten Rentenleistung
- Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag in doppelter Höhe, die ersten 30 Tage um 10 Euro pro Tag erhöht
- Unfall-Soforthilfe ist ohne Beitragszuschlag mitversichert.
Welche Auswirkungen haben Krankheiten?
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des lnvaliditätsgrades. Im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, mindert sich in die Leistung in allen Fällen entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 Prozent, wird jedoch bei der Basis- und Klassikdeckung nicht gemindert. Bei der Exklusivdeckung darf der Mitwirkungsanteil bis zu 50 Prozent betragen, ohne dass eine Minderung stattfindet.
Welche Personen sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauerhaft schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen im Sinne der sozialen Pflegeversicherung der Stufen II und III sowie Personen, die an einer psychischen Krankheit leiden.
In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Eine vollständige Aufzählung der Ausschlüsse können Sie den Verbraucherinformationen entnehmen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch wenn diese durch Alkoholeinfluss entstanden sind. Außerdem ausgeschlossen sind Unfälle durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle.