Wassersportkasko

Wasserfahrzeuge-versicherung

  • Maschinenanlage, Ausrüstung und Zubehör mitversichert
  • Abgesichert auf See und beim Transport
  • Versicherungsschutz auch während der Lagerung
Schnell & unkompliziert
In wenigen Schritten zum Antrag
Wasserfahrzeugeversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Gehen versicherte Sachen verloren, ersetzen wir den entsprechenden Teil der vereinbarten Versicherungssumme abzüglich des Restwerts.
  • Werden versicherte Sachen beschädigt, ersetzen wir die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.


Einfach erklärt

3 Fakten zur Wasserfahrzeuge­versicherung

Was umfasst eine Wasserfahrzeugeversicherung?

Die Wasserfahrzeuge- oder auch Wassersportkaskoversicherung umfasst Schäden an Ihrem eigenen Boot, die Sie selbst oder ein anderer verursacht haben.

Welche Teile sind über das Boot hinaus versichert?

Versichert ist Ihr Fahrzeug und seine Maschinenanlage, die technische und nautische Ausrüstung, das Zubehör sowie die fest eingebauten Teile. Die persönlichen Effekte sind ebenfalls bis zu einem bestimmten Betrag mitversichert. Soweit dies besonders vereinbart ist, erstreckt sich die Versicherung auch auf den Trailer und das Beiboot, ggf. einschl. Motor.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Für die Wassersportkaskoversicherung gibt es folgende Geltungsbereiche: Bodensee, Deutschland, Binnengewässer Deutschland inklusive Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen - Wicken und Lands End - Ushant/Quessant, Europa sowie Binnengewässer Europa inklusive Nord- und Ostsee, begrenzt mit den Linien Bergen - Wick und Lands End - Ushand/Qussant sowie inklusive Mittelmeer, begrenzt durch die Meerenge Gibraltar und Eingang Dardanellen, jedoch ohne afrikanisches und asiatisches Hoheitsgewässer.

Beispiele, warum eine Wasserfahrzeuge­versicherung sinnvoll ist

Vandalismus und Diebstahl

Das Boot von Moritz liegt über Nacht auf seinem Liegeplatz. Unbekannte verschaffen sich unbefugt Zutritt, klauen persönliche Gegenstände und zerschlagen die Fensterscheiben.

Kollision mit der Kaimauer

Beim Manövrieren im Hafen setzt Lara ihr Boot gegen die Kaimauer. Es entstehen Kratzer im Gel-Coat. Ihre Wasserfahrzeugeversicherung übernimmt die Reparaturkosten.

Häufige Fragen und Antworten

Versicherte Sachen

  • Ihr Fahrzeug und seine Maschinenanlage, die technische und nautische Ausrüstung, das Zubehör sowie die fest eingebauten Teile.
  • Persönliche Effekten (wie z. B. Kleidung) sind bis zu 2 % der Versicherungssumme, maximal 1.000 EUR versichert. Eine anderweitig bestehende Versicherung geht dieser Versicherung voran.

Versicherte Gefahren und Schäden

  • Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt der Versicherer alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.

Was wird ersetzt?
  • Gehen versicherte Sachen verloren, ersetzen wir den entsprechenden Teil der vereinbarten Versicherungssumme abzüglich des Restwerts.
  • Werden versicherte Sachen beschädigt, ersetzen wir die notwendigen Kosten zur Wiederherstellung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherte Kosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen:
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
  • Kosten zur Inspizierung des Unterwasserschiffes nach einer Grundberührung
  • Wrackbeseitigungskosten
  • Kosten für die Bestellung eines Ersatzskippers zur Rückführung des Wassersportfahrzeugs in den Ausgangshafen
  • Kosten zum Schleppen des Wassersportfahrzeugs bis zum nächstgelegenen Reparaturort
  • Übernachtungskosten oder Kosten für die Rückreise der Crew zum Heimatort

Bei Ihrem Versicherungsschutz müssen Sie u.a. folgendes beachten:

  • Bei Schäden an der Maschinenanlage (einschl. der Schraube), der elektrisch oder durch Motor betriebenen technischen Ausrüstung sowie den persönlichen Effekten können wir nur für bestimmte benannte Gefahren Versicherungsschutz gewähren.
  • Der Versicherer leistet zum Beispiel keinen Ersatz für den Diebstahl nicht gesicherter Außenbordmotoren oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs auf einem nicht gesicherten Trailer.
  • Sofern im Versicherungsschein nicht gesondert vereinbart, sind unter anderem Pelze, Schmuck, Geld, Dokumente, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände und sonstige Wertgegenstände sowie Lebens- und Genussmittel nicht versichert.

Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.:

  • Schäden durch Kriegsereignisse
  • Schäden durch innere Unruhen
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
  • Schäden, verursacht durch die anfängliche Fahr-/ Seeuntüchtigkeit des Fahrzeugs
  • Abnutzungs- und Bearbeitungsschäden sowie Schäden durch den gewöhnlichen Gebrauch

Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach verschiedenen Merkmalen, die wir zur Risikobeurteilung heranziehen. Dazu gehören unter anderem das Fahrzeug und der Wert der versicherten Gegenstände.

Ihr Vertrag hat eine Laufzeit von mind. einem Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.

Zum Download

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