Für die Region

Mehr als nur Versicherungsschutz

Der BGV unterstützt Kommunen, Landkreise oder Verbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung haben wir dabei als gemeinsames Ziel fest im Blick.

Kommunen, Landkreisen, Gemeindeverwaltungs- und Zweckverbänden sowie kommunalen Unternehmen bietet der BGV seit Jahrzehnten mehr als nur Versicherungsschutz. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und unser Engagement für und in der Region.

Unsere Leistungen und unser Engagement für Baden

Risikomanagement

Auf Kinderspielplätzen, in Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen muss man immer mit Unfällen rechnen. Durch die kommunale Verkehrssicherungspflicht kann dies schnell sehr teuer werden. Isolchen Fällen ist es gut, einen Unfall bereits im Vorfeld zu vermeiden. Deshalb arbeitet der BGV bereits frühzeitig eng mit den kommunalen Partnern zusammen. BGV-Spezialisten stehen Ihnen jederzeit zur Seite, beraten im Bereich des Risiko-Managements und zu Haftungsrisiken, erarbeiten eine individuelle Bewertung und Risikoabschätzung des Versicherungsbedarfs und informieren auf Gemeinderatssitzungen, Versammlungen, Kongressen und Tagungen über die Möglichkeiten des Risiko-Managements. Darüber hinaus veröffentlichen wir regelmäßig Sonderdrucke zu Themen, die immer wieder Ursprung von Haftungsforderungen sind.

Aktive Schadenverhütung

Der BGV hat sich 1923 als Feuerversicherungsverband gegründet. Seit jeher ist es uns ein großes Anliegen, die Arbeit der freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer, die den Schutz der Bevölkerung gewährleisten, zu unterstützen. Mit der aktiven Schadenverhütung unterstützt der BGV die Arbeit der Feuerwehren in Baden jährlich mit 500.000 Euro. Damit würdigen wir die Arbeit der Feuerwehren und leisten einen wichtigen Beitrag, um Baden noch sicherer zu machen. Seit 2009 ist auch das BGV-Brandschutzmobil im Einsatz. Mit Live-Vorführungen, Filmen und Schaubildern informiert es die Besucher über Brandgefahren im Haushalt und wie man ihnen vorbeugt. Interessierte Vereine und Institutionen können das Mobil gegen eine geringe Aufwandsentschädigung mieten.

WIND - das Unwetterfrühwarnsystem

Alle reden vom Wetter, wir nicht. Wir schützen davor. Rechtzeitig und zuverlässig mit dem speziell für Städte, Gemeinden und Landkreise vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband eingerichteten Unwetterfrühwarnsystem WIND. Es warnt frühzeitig vor Starkregen, Hagel, Gewitter und starkem Schneefall und Eisglätte. Per E-Mail oder SMS erfahren Sie rechtzeitig wann und mit welcher Intensität ein Unwetter Ihre Region oder Ihren Landkreis erreicht.
Ihre Vorteile:
  • Sie können rechtzeitig Vorkehrungen treffen
  • Ihre Einsatzplanung optimieren
  • Entsprechende Stellen informieren.

Dank neuester Technik können Unwetter sogar landkreisbezogen vorhergesagt werden – bei Neuschneewarnungen sogar bis zu 24 Stunden vorher. Möglich macht dies die hochmoderne Nutzung internationaler Wetterdaten in Verbindung mit den über 200 lokalen Wetterstationen der UBIMET sowie eine entsprechende Software zur genauen Informationsversorgung des Fraunhofer-Fokus. Zudem ist WIND nicht wie übliche Frühwarnsysteme auf das jeweilige Bundesland beschränkt, sondern liefert auf Landkreisebene gemäß der individuellen Voreinstellungen genaueste Informationen und bedarfsgerechte Unwetterwarnungen. Über unser Kommunalportal können Sie sich ganz einfach registrieren lassen und über die vielen Vorteile von WIND verfügen.

Vertragsservice Rechtsschutz

Mit dem Online Forderungsmanagement für unstrittige Forderungen im außergerichtlichen Bereich bieten wir kommunalen Unternehmen einen professionellen Service.

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Wir bieten den besonderen Schutz für ehrenamtliche Helfer. Ehrenamtliche Helfer sind unersetzlich: Sie sichern das Funktionieren vieler Vereine, sozialer wie auch kommunaler Einrichtungen. Doch gerade auch ehrenamtlich Tätige brauchen einen besonderen Versicherungsschutz, um etwaige Risiken richtig abzusichern. Denn ein Ehrenamt schützt vor Schaden nicht. Schneller als Sie denken kann es passieren, dass den Freiwilligen während ihrer Tätigkeit etwas zustößt oder sie einem anderen schaden. Deshalb ist es in jedem Falle ratsam, sich gegen entsprechende Risiken zu schützen, damit einem das freiwillige und ehrenamtliche Engagement nicht irgendwann teuer zu stehen kommt.

Hilfe bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes bietet der BGV-Sonderdruck Ehrenamt mit umfangreichen Informationen und einer praktischen Checkliste zum Thema Ehrenamt, den Sie sich am Ende des Artikels herunterladen können.

Der BGV und die Feuerwehren

Wir unterstützen die Feuerwehren in Baden und tragen so zu Sicherheit der Kommunen bei. Uns liegen die Feuerwehren in Baden ganz besonders am Herzen. Denn Feuerwehren erfüllen in unserer Gesellschaft bedeutende Aufgaben in den Bereichen Brandschutz, technische Hilfeleistung, Rettung und zahlreichen anderen Einsatzbereichen.

Aus diesem Grund unterstützen wir die Feuerwehren direkt in ihren Aufgaben mit Spenden wie Tragkraftspritzen, Wärmebildkameras, Prüfgeräten und vielem mehr. So sorgen wir seit Jahren für deren verbesserte Ausrüstung und tragen unmittelbar zur Schadenprävention und größerer Sicherheit in den Kommunen in Baden bei.

Mehr als eine Million Frauen und Männer, die bei den Feuerwehren freiwillig ihren Dienst für die Allgemeinheit tun, hat der Staat in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. So hat jeder Angehörige der Feuerwehr, wenn er einen Arbeitsunfall im Feuerwehrdienst erleidet, Anspruch auf die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ergänzend dazu empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg in Übereinstimmung mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg den Abschluss einer Privaten Unfallversicherung.

Wie es sich für einen verlässlichen Partner gehört, stehen wir den Freiwilligen Feuerwehren und ihren Angehörigen jederzeit und in jedem Fall zur Seite. So bieten wir umfassenden Versicherungsschutz über die Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Rechtsschutzversicherung hinaus bei Sachschäden der Feuerwehr sowie Lohnfortzahlungskosten im Krankheitsfall.