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Schäden an Kraftfahrzeugen bei Schulfahrten
Bei Fragen zum Schadensfall wenden Sie sich bitte an:
Telefon: 0721 660-0
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Unser Leistungsspektrum rund um die BGV-Schülerversicherungen im Überblick:
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die ein Schüler im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Dritten zufügt, sofern er deswegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird und anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz nicht besteht. Die Haftpflichtversicherung reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Die Unfallversicherung bietet Leistungen bei Unfällen, die sich im Rahmen des Schulbesuches ereignen, bei denen der gesetzliche Unfallversicherer jedoch nicht leistungspflichtig ist.
Die Sachschadenversicherung deckt Schäden an Sachen, die bei einem Unfall oder unfallähnlichen Ereignis im Rahmen des Schulbesuchs beschädigt oder zerstört werden. Weitergehender Versicherungsschutz besteht für Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen und Hörgeräten, die im Sportunterricht getragen wurden: Solche Schäden sind auch dann versichert, wenn kein Unfall oder unfallähnliches Ereignis vorliegt.
Die Fahrradversicherung ersetzt Schäden bei Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl von Fahrrädern.
Die Dienstreisekaskoversicherung versichert Schäden an Fahrzeugen von Eltern, Schülern, Elternvertretern und sonstigen Privatpersonen. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrzeuge im Zusammenhang mit einer schulischen Veranstaltung eingesetzt werden und die Fahrt im Auftrag oder im Interesse der Schule erfolgte.
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Schäden an Kraftfahrzeugen bei Schulfahrten
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Bei Fragen zu den BGV-Schülerversicherungen erreichen Sie uns unter:
0721 660-2575
0721 660-198000
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Antrag für öffentliche Schulträger
Antrag für sonstige Kunden (z.B. Schulen, Schulfördervereine)
Bitte beachten Sie unsere Stellungnahme zur Berichterstattung über die freiwillige Schüler-Zusatzversicherung im Jahr 2018.
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