Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht immer, daher ist der zusätzliche Schutz immens wichtig.
Versicherte Personen können Sie selbst oder jemand anderer sein. Der Versicherungsschutz umfasst weltweit Unfälle im privaten und beruflichen Bereich. Die wichtigsten Bausteine der privaten Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistung und die Unfallrente.
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des lnvaliditätsgrades. Im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, mindert sich in die Leistung in allen Fällen entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 Prozent, wird jedoch in den Tarifen Basis und Klassik nicht gemindert. Im Tarif Exklusiv darf der Mitwirkungsanteil bis zu 50 Prozent betragen, ohne dass eine Minderung stattfindet.