Das Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. So können Kosten, die während des Krankenhausaufenthaltes zusätzlich entstehen, abgedeckt werden (z. B. Eigenbeteiligung/Zuzahlung an Krankenhausaufenthalt, Kosten für ergänzende Verpflegung, Getränke oder Telefon).
Bitte beachten Sie:
Das Krankenhaustagegeld im Rahmen einer Unfallversicherung wird nur gezahlt, wenn der Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls, nicht jedoch wegen einer Erkrankung erfolgte. Möchten Sie auch diesen Fall abgesichert haben, so wäre die Versicherung von Krankenhaustagegeld im Rahmen einer Kranken- oder Krankenzusatzversicherung zu empfehlen.