BGVFLEXImobil

  • Sie zahlen nur, was Sie wirklich fahren
  • Transparente Abrechnung
  • Leistungsstarker Versicherungsschutz und umfassender Service
Ab 25,01 € im Monat
In wenigen Schritten zum Antrag
BGVFLEXImobil

Das Wichtigste in Kürze


  • Die ideale Autoversicherung für Wenigfahrer.
  • Flexibilität und umfangreicher Versicherungsschutz.
  • Sie bezahlen die Kilometer, die Sie fahren.
  • Steht das Auto still, fällt nur der Grundbeitrag an.
  • Die Prämie setzt sich aus einem festen monatlichen Grundbeitrag und einem flexiblen Beitrag zusammen, der sich nach der Fahrleistung richtet.


Einfach erklärt

Drei Fakten zu BGVFLEXImobil

Was ist BGVFLEXImobil?

BGVFLEXImobil ist eine Autoversicherung. Sie sichert ab gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung.

Wie wird der Tarif berechnet?

Wir berechnen Ihren Tarif unter anderem nach dem Unfallrisiko. Und das sinkt, je weniger Sie fahren. Was wir aufgrund weniger Unfälle und Schadenregulierungen sparen, geben wir damit an Sie weiter.

Kann ich BGVFLEXImobil mit einem anderen Fahrzeug nutzen?

Nein. Unser BGVFLEXImobil-Tarif richtet sich ausschließlich an Fahrer von Autos. Fahrer eines Motorrads, Mofas, Wohnwagens oder LKWs können den Tarif nicht abschließen.

Unsere Tarifvariante auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

BGVFLEXImobil
Wenig fahren, wenig zahlen
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Versicherungsschutz in ganz Europa
  • Neuwertentschädigung bis 18 Monate
  • Mallorca-Police: Versicherung von gemieteten Fahrzeugen im Urlaub
  • Schutzbrief inklusive
  • Kollision mit Tieren in Teil- und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Glasbruch in Teil- und Vollkasko
  • Diebstahl und Raub in Teil- und Vollkasko
  • Brand und Explosion in Teil- und Vollkasko
  • Schäden durch Naturgewalten, inkl. Lawinen in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl bis 500 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Unfallschäden am eigenen PKW in Vollkasko
  • Vandalismus in Vollkasko
  • Softwaremanipulation durch Hacker- oder Cyberangriffe in Vollkasko
  • GAP Deckung in Vollkasko inklusive


Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum BGVFLEXImobil sinnvoll ist

Gesamtschaden ca. 8.000 EUR

Verkehrsunfall bei Glatteis

Dirk kommt bei Glatteis mit seinem Auto ins Schleudern. Unglücklicherweise rammt er dabei ein anderes Fahrzeug. Verletzt wird niemand, aber die Türen auf der Beifahrerseite des Unfallgegners sind stark verbeult und müssen ausgetauscht und neu lackiert werden. Die Regulierung übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Reparatur von Dirks Fahrzeug kommt die Vollkaskoversicherung auf.

Gesamtschaden ca. 1.750 EUR

Hagelschlag

Marie hat ihren Wochenendeinkauf erledigt. Während sie im Supermarkt an der Kasse steht, zieht ein schweres Gewitter auf, Hagel prasselt vom Himmel. Die Hagelkörner hinterlassen viele kleine Dellen auf ihrem Auto, doch Marie kann beruhigt sein, der Schaden ist durch die Teilkaskoversicherung gedeckt.

Häufige Fragen und Antworten

Der Beitrag setzt sich zusammen aus einem festen, monatlichen Grundbeitrag und einem individuellen Beitrag pro gefahrenen Kilometern, der quartalsweise abgerechnet wird. Wie viel Sie letztlich bezahlen, hängt somit davon ab, wie viele Kilometer sie gefahren sind. Um eine ungefähre Vorstellung davon zu erhalten, mit welchem Beitrag sie zu rechnen haben, können Sie in unserem Tarifrechner Ihren monatlichen Grundbeitrag berechnen und für eine simulierte Kilometerzahl Ihren voraussichtlichen flexiblen Beitrag bestimmen.

Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, zum Beispiel dem 1. Januar eines jeden Jahres, beginnen zu lassen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag zu dem vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Außerdem können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist zum Beispiel nach einem Schadensfall möglich.

Ihr monatlicher Grundbeitrag wird jeden Monat abgebucht. Der flexible Beitrag richtet sich nach Ihrer Fahrleistung und wird quartalsweise abgebucht.

Bei BGVFLEXImobil bieten wir für den Grundbeitrag ausschließlich eine monatliche Zahlweise an.

Nein. Voraussetzung für die Nutzung des Tarifs ist die Einzugsermächtigung.

Nein, BGVFLEXImobil kann prinzipiell mit jedem Auto genutzt werden. Sie benötigen keine weiteren Hilfsmittel wie Stecker, Telematikbox, Smartphone oder Apps.

Besonders interessant ist der BGVFLEXImobil-Tarif für Wenigfahrer, Zweitwagenbesitzer, Pendler und Umweltbewusste.

Um uns den Kilometerstand für den zurückliegenden Zeitraum zu übermitteln, erhalten Sie quartalsweise eine E-Mail mit einem personenbezogenen Link zur Eingabe des Kilometerstandes.

Die E-Mail erhalten Sie nur quartalsweise. Sollten Sie keine Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte den Spamordner Ihres E-Mail-Postfaches. Vereinzelt kann es vorkommen, dass unsere Mail herausgefiltert wird. Die E-Mail wird von unserer Serviceadresse service@bgv.de versandt. Um zu verhindern, dass die Mails in Ihrem Spamordner landen, sollten Sie die Adresse in das persönliche Adressbuch Ihres Mailanbieters aufnehmen. Sollten Sie die E-Mail auch in Ihrem Spamordner nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte per Mail über service@bgv.de unter Angabe Ihrer Vertragsnummer.

Reagieren Sie auf unsere E-Mail mit der Bitte um Mitteilung des Kilometerstandes nicht, erinnern wir Sie selbstverständlich zeitnah nochmals per Mail. Sollten Sie auch dann Ihren Kilometerstand nicht übermitteln, gehen wir davon aus, dass BGVFLEXImobil nicht mehr nutzen möchten. Ihr Vertrag wird rückwirkend auf unsere Tarifvariante Klassik umgestellt.

Haben Sie Ihren Vertrag im Tarif BGVFLEXImobil vor Juli 2019 abgeschlossen, besitzen Sie einen Stecker und verwenden zusätzlich eine App. Sie können Ihren Stecker wie gewohnt nutzen bis Sie von uns per Post eine Kündigung erhalten, da wir die alten Flexi Tarife nicht weiterführen. Die Kündigung wird wird zum 31.12.21 wirksam, sofern Sie sich nicht melden bezüglich einer Vertragsumstellung.

Wünschen Sie eine Umstellung auf unseren neuen Tarif, setzen Sie sich mit unserem Kundenservice unter 0721 660-0 in Verbindung. Da der neue BGVFLEXImobil-Tarif keine App und keinen Stecker erfordert, werden Sie zu gegebener Zeit vom Dienstleister (Firma ThinxNet) gebeten, den Stecker kostenfrei zurückzusenden.

Ja, ein Wechsel ist auch unterjährig jederzeit möglich. Beachten Sie bitte, dass ein Wechsel nur einmal möglich ist.

Diese Versicherungen könnten Sie auch interessieren

Kfz-Unfallversicherung
  • Zusatzschutz für Fahrer und Mitfahrer
  • Leistet bei Invalidität oder Tod der Fahrzeuginsassen
  • Ab 16 Euro im Monat
Verkehrsrechtsschutz
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Versicherungssumme von 1 Mio. Euro je Versicherungsfall
  • Ab 43,20 Euro im Jahr
 

Wir helfen gern weiter

Telefonische Beratung

Berater/in vor Ort