
E-Bikes und Pedelecs richtig versichern
Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb, auch landläufig E-Bikes genannt, haben sich im Straßenverkehr etabliert. Obwohl E-Bikes deutlich teurer sind als herkömmliche Fahrräder gewinnen sie Jahr für Jahr immer mehr Fans. Schnell sind mehrere tausend Euro investiert. Ein Betrag, der im Schadenfall schmerzt. Wir sagen Ihnen, wie man E-Bikes und Pedelecs richtig versichert.
Kennen Sie die wichtigsten Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec?
Häufig werden die Begriffe E-Bike und Pedelec synonym verwendet, obwohl es gravierende Unterschiede gibt. Auch beim Thema Versicherungen sind diese entscheidend.
Rund 95 % aller E-Fahrräder, die als „E-Bike“ bezeichneten werden, sind eigentlich Pedelecs. Der Begriff Pedelec hat sich aber im allgemeinen Sprachgebrauch nicht durchgesetzt.
E-Bikes sind Elektrofahrräder. Allen E-Bikes ist gemeinsam, dass sie per Knopfdruck ohne Pedalunterstützung alleine fahren, also nur durch einen Motor angetrieben werden. Einfach ausgedrückt: Mit einem E-Bike können Sie wie mit einem Mofa fahren, auch wenn Sie nicht treten. E-Bikes sind folglich rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Sie werden abhängig von ihrer maximalen Geschwindigkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Im Gegensatz dazu fährt ein Pedelec nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Pedelecs gehören verkehrsrechtlich zu den Fahrrädern. Die Motorleistung ist auf 250 Watt und die Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt. Der Motor unterstützt den Fahrer lediglich während des Tretens. Ab 25 km/h Fahrtgeschwindigkeit setzt die Motor-Unterstützung aus. Viele Pedelecs haben zudem eine Anfahr- und Schiebehilfe, die bis zu 6 km/h beschleunigt. Für Pedelecs ist kein Versicherungskennzeichen und keine spezielle Kfz-Versicherung erforderlich.
Vom langsamen Pedelec ist das schnelle S-Pedelec abzugrenzen. S steht hierbei für Speed. Bei S-Pedelecs unterstützt der E-Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h und schaltet nicht bereits bei 25 km/h ab, wie beim Namensvetter ohne S. Auch hier gilt das Pedelec-Prinzip: Die Motorunterstützung ist bei S-Pedelecs nur wirksam, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. S-Pedelec zählen zu den Kleinkrafträdern und sind versicherungskennzeichenpflichtig.
Basisschutz Haftpflichtversicherung
Pedelec-Fahrer gelten im Straßenverkehr als Fahrradfahrer. Wer mit dem Pedelec unterwegs ist, für den ist Privathaftpflichtversicherungsschutz unverzichtbar. Schnell ist ein Schaden passiert: Auf dem Weg zur Arbeit streifen Sie mit Ihrem Pedelec ein geparktes Auto. Der Lack des Fahrzeuges wird zerkratzt. Oder durch einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit kommt es zu einem Unfall, bei dem eine dritte Person verletzt wird. Verschulden Sie als Fahrer einen Unfall, prüft die Privathaftpflicht den Schadensersatzanspruch des Unfallgegners und übernimmt die Kosten für evtl. Sach- und Personenschäden. Sind Sie nicht versichert, haften Sie in solchen Fällen mit Ihrem ganzen Vermögen - und das kann bei Personenschäden schnell in die Millionenhöhe gehen. Die private Haftpflicht tritt übrigens auch ein, wenn durch einen Kurzschluss des Akkus ein Feuer ausbricht und durch das brennende Rad fremde Gegenstände beschädigt oder zerstört werden.
Tipp: In der Privathaftpflichtversicherung des BGV sind Pedelecs beitragsfrei mitversichert.
E-Bikes und S-Pedelecs gelten im Straßenverkehr als Kraftfahrzeuge. Somit sind Schäden, die Dritten entstehen, nicht durch eine Privathaftpflicht gedeckt. Für diese Fahrzeuge ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Mit unserer Kfz-Haftpflicht für Mofas, Mopeds, E-Bikes, S-Pedelec und Kleinroller sind Sie bestens abgesichert. Sie deckt Schäden, die Sie anderen zufügen mit bis zu 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person).
Wie kann ich mein Pedelec oder E-Bike gegen Diebstahl versichern?
Bei hochwertigen Pedelecs liegen die Kosten schnell bei 2.500 EUR und mehr. Umso ärgerlicher, wenn Ihr motorisiertes Fortbewegungsmittel gestohlen wird. Da Pedelecs den Fahrrädern zugerechnet werden, sind diese in der Hausratversicherung versicherbar. Bei den neuen Hausrattarifen können Sie Fahrräder und Pedelecs nach dem Baukastenprinzip zusätzlich absichern. Neben der optimalen Versicherungssumme ist der Versicherungsumfang wichtig. Wir empfehlen generell Verträge ohne Nachtzeitklausel, denn nur so ist das Pedelec auch nach 22:00 Uhr außerhalb der Wohnung oder des Hauses gegen Diebstahl versichert. Bei unserem BGVFAHRRADplus-Schutz wird in der Exklusivvariante nur das teuerste Fahrrad angegeben. Alle anderen Fahrräder sind automatisch bis zu dieser Summe mitversichert. Die Höchstentschädigungsgrenze ist von 1.000 Euro bis 8.000 Euro frei wählbar.
Die versicherungskennzeichenpflichtigen E-Bikes und S-Pedelecs sind hingegen nicht in der Hausratversicherung versicherbar. Diebstahl sowie Schäden an Ihrem Zweirad z.B. durch Brand oder Tierbiss sind im Rahmen des Teilkasko-Schutzes in der Mopedversicherung abgedeckt.
Versicherungskennzeichen
Für S-Pedelec und E-Bike benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Es dient als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Ihr Versicherungskennzeichen bekommen Sie in jedem unserer Kundencenter, bei Ihrem BGV-Berater vor Ort oder Sie beantragen Ihren Versicherungsschutz ganz einfach online. Das Versicherungskennzeichen übersenden wir Ihnen in diesem Fall bequem per Post.
Pedelec oder E-Bike?
Mit unserem Basiswissen sind Sie nun sicher gewappnet für die nächste Diskussion darüber, was denn eigentlich ein „E-Bike“ ist. Wir haben für Sie in einer Übersicht die wichtigsten Unterschiede zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike noch einmal kurz zusammengefasst: