
Die BGV Wohngebäudeversicherung - Versicherungsschutz für Ihr Zuhause
Haben Sie sich den Traum vom eigenen Haus und Hof erfüllt? Nicht nur aufgrund des beträchtlichen finanziellen Wertes ist das eigene Zuhause eine der größten Investitionen Ihres Lebens. Wir können zwar keine Schäden an Ihrer Immobilie verhindern, mit der BGV Wohngebäudeversicherung übernehmen wir jedoch das finanzielle Risiko in Form eines individuell vereinbarten Versicherungsschutzes.
Jetzt online abschließen Beitrag berechnenLeistungsvergleich Wohngebäudeversicherung
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Leistungen | Basis | Klassik | Exklusiv |
Feuer | ![]() | ![]() | ![]() |
Sturm/Hagel | ![]() | ![]() | ![]() |
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit | ![]() | bis 10.000 EUR | bis zur Versicherungssumme |
Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung | bis 6 Monate | bis 12 Monate | bis 24 Monate |
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten | bis 20.000 EUR | bis 250.000 EUR | bis 500.000 EUR |
Dekontamination von Erdreich | ![]() | ![]() | ![]() |
Fahrzeuganprall | ![]() | ![]() | ![]() |
Überspannungsschäden durch Blitz | ![]() | bis 5.000 EUR | ![]() |
Grundstücksbestandteile | ![]() | bis 5.000 EUR | bis 10.000 EUR |
Nutzwärmeschäden | ![]() | ![]() | ![]() |
Versicherter Mietausfall von Wohnräumen und gewerblichen Räumen | ![]() | bis 12 Monate | 24 Monate |
Mögliche Leistungserweiterungen | |||
Weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) | ![]() | ![]() | ![]() |
Rückstau | ![]() | bis 5.000 EUR | bis 5.000 EUR |
Leitungswasser | ![]() | ![]() | ![]() |
Fußbodenheizung (sofern Leitungswasser vereinbart) | ![]() | ![]() | ![]() |
Klima-, Wärmepumpen und Solarheizungsanlagen (sofern Leitungswasser vereinbart) | ![]() | ![]() | ![]() |
Elektronikdeckung für Photovoltaikanlagen („All Risk“) inkl. Nutzungsausfall von 2,50 EUR/Tag je KWp | ![]() | Haftzeit 6 Monate (max. 15.000 EUR) | Haftzeit 12 Monate (max. 25.000 EUR) |
Glasversicherung (Vollversicherung) | ![]() | ![]() | ![]() |
Glasversicherung (nur für Gemeinschafteigentum) | ![]() | ![]() | ![]() |
Gebäudeschutzbrief | ![]() | ![]() | ![]() |
Details zur Wohngebäudeversicherung
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Versichert sind:
Feuer
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen
Überspannungsschäden
- durch Blitz und Nutzwärmeschäden
Sturm/Hagel
- Schäden, die ein Sturm (mindestens Windstärke 8) am Gebäude - auch an Scheiben und Fenstern - anrichtet
- Hagelschäden am Gebäude sowie an Scheiben und Fenstern
- Schäden durch Bäume oder sonstige Gegenstände, die der Sturm auf das versicherte Gebäude wirft
- Schäden am Gebäude, die eindringende Niederschläge anrichten, sind in der Exklusivdeckung bei nicht ordnungsgemäß verschlossenen Fenstern (keine Dachfenster) und Aussentüren bis 5.000 EUR mitversichert
- Schäden am Dach oder Fensterscheiben, die durch Sturm entstanden sind
Erweiterte Elementarschäden
- Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes
- Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Rückstau
Leitungswasser
- Schäden, durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, auch aus allen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen (z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschinen) oder Schläuchen der Wasserversorgung
- Schäden durch Überlaufen oder Wasserdampf
- Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen im Gebäude; auch Schäden an Zuleitungsrohren außerhalb des Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstückes
- Frostschäden an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen und Wassermessern, an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Durchlauferhitzern
Nicht versichert sind:
Feuer
Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind (in der Klassik- und Exklusivdeckung jedoch bis 1.000 bzw. 2.000 Euro mitversichert)
Sturm/Hagel
- Schäden vor Bezugsfertigkeit des Gebäudes oder wenn es wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht mehr benutzbar ist
- Schäden durch Sturmflut und Lawinen
- Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, wenn diese Niederschläge durch unverschlossene oder undichte Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen eindringen. Hinweis: In der Exklusivdeckung sind jedoch Schäden durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster (keine Dachfenster) und Außentüren bis 5.000 EUR mitversichert.
- Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben
Erweiterte Elementarschäden
- Schäden durch Sturmflut
- Schäden an versicherten Gebäuden, solange diese noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht benutzbar sind
Leitungswasser
- Durchnässungs-, Bruch- und Frostschäden, solange das versicherte Gebäude nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für seinen Zweck nicht benutzbar ist
- Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch, sofern sie nicht durch einen Leitungswasserschaden verursacht wurden, ferner Schäden durch Niederschläge, Grund- und Hochwasser, stehende und fließende Gewässer, soweit nicht durch den Gefahrenkatalog der weiteren Elementargefahren versichert, Plansch- oder Reinigungswasser, Hausschwamm
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Produkt
Was ist versichert?
Versichert sind alle im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude sowie Zubehör, das der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich im Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist.
Welche Schäden sind nicht in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführt oder die durch Kriegsereignisse aller Art, innere Unruhen und Atomenergie entstehen. Für Schäden durch Kernenergie besteht eine gesetzlich geregelte Haftpflichtversicherung, die den Geschädigten schützt.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Ersetzt werden bei zerstörten Gebäuden sowie bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen der Neuwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles ersetzt.
Wann hilft mir der Gebäudeschutzbrief?
Neben der existenziellen Absicherung bietet unsere Wohngebäudeversicherung bei der Klassik- und Exklusivdeckung auch Schutz bei den kleinen Notfällen des Alltags wie beispielsweise bei einem verstopften Abflussrohr, einer Notheizung oder für den Fall, dass Sie sich ausgesperrt haben. Der Schutzbrief trägt je Notfall bis zu 500 Euro der Handwerkerrechnung.
Das gilt unter anderem für folgende Fälle:
- Schlüsseldienst
- Rohrreinigungs-Service
- Sanitär-Installateur-Service
- Elektro-Installateur-Service (inklusive Elektronikzusatzdeckung)
- Schädlingsbekämpfung
- Entfernung von Wespennestern
Was bietet die Photovoltaikdeckung?
Eine Photovoltaikanlage ist als zukunftsweisende Art der Energiegewinnung eine beträchtliche Investition. Neben den oben erwähnten Gefahren, sollten Sie als Besitzer einer Photovoltaikanlage noch weitere Risiken absichern. Wir bieten Ihnen hier bei der Klassik- und Exklusivdeckung folgende Möglichkeiten:
- eine Allgefahrendeckung (u. a. für Bedienungsfehler und Vorsatztaten Dritter)
- Schutz bei Schäden durch Tierverbiss ( z. B. durch Marder)
- eine Entschädigung bei Nutzungsausfall in Höhe von 2,50 Euro je KWp und Tag
- eine Haftzeit von zwölf Monaten bei der Exklusivdeckung bzw. sechs Monate bei der Klassikdeckung
Wann benötige ich eine Feuerrohbauversicherung?
Beim Neubau eines Wohngebäudes ist es wichtig, vom ersten Tag an für einen angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Nicht nur der Rohbau gilt hier gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs versichert, sondern auch die Baustoffe zur Errichtung des Gebäudes auf dem Baugrundstück.
Die Feuerrohbauversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes, da die Verbundene Wohngebäudeversicherung erst mit Bezugsfertigkeit des Gebäudes in Kraft treten kann.
Die Feuerrohbauversicherung ist bei der Exklusivdeckung 24 Monate beitragsfrei, in der Klassikdeckung zwölf Monate und in der Basisdeckung sechs Monate.
Welche Vorteile habe ich, wenn mein Haus noch keine zehn Jahre alt ist oder ich ein Passivhaus habe?
Sie erhalten bei uns für bis zu zehn Jahre alte Gebäude einen Neubaunachlass. Der Nachlass beträgt im Jahr nach der Fertigstellung 50 Prozent und reduziert sich in den Folgejahren um jeweils fünf Prozent.
Ein Passivhaus ist ein Gebäude, das aufgrund seiner guten Wärmedämmung keine klassische Heizung oder Kühlung benötigt. Liegt der Energiekennwert Ihres Hauses für Heizwärme bis maximal 15 kWh/(m2a), so erhalten Sie bei uns dauerhaft einen Nachlass von fünf Prozent.
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