
Die Hausratversicherung des BGV - Schutz für Ihr Hab und Gut
Feuer, Einbruchdiebstahl oder ein Leitungswasserschaden – die Einrichtung Ihres Zuhauses kann schnell beschädigt oder zerstört werden. Mit der BGV Hausratversicherung schützen Sie Ihr Hab und Gut und sich selbst vor den finanziellen Folgen eines Schadenfalles. Denn wir ersetzen Ihnen den Neuwert der Dinge, die Sie im Falle des Falles verlieren. Und in unseren drei Tarifvarianten Basis-, Klassik und Exklusiv erhalten Sie den Versicherungsschutz, der individuell zu Ihnen passt.
Leistungsvergleich Hausratversicherung
Vergleichen Sie unsere Tarife und finden Sie das passende Produkt.
Leistung | Basis | Klassik | Exklusiv |
Feuer | ![]() | ![]() | ![]() |
Einbruchdiebstahl und Raub | ![]() | ![]() | ![]() |
Leitungswasser | ![]() | ![]() | ![]() |
Sturm, Hagel | ![]() | ![]() | ![]() |
Selbstbehalt | 0-150 EUR | 0-150 EUR | 0-150 EUR |
Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit | bis 1.000 EUR mitversichert | bis 5.000 EUR mitversichert | mitversichert bis zur Versicherungssumme |
Überspannungsschäden bei Blitz | bis 1.000 EUR | bis 10.000 EUR | bis zur Versicherungssumme |
Mitversicherung von Wertsachen | bis 10 % der Versicherungssumme | bis 20 % der Versicherungssumme | bis 30 % der Versicherungssumme |
Mitversicherung von Hausrat in beruflich genutzter Zweitwohnung | ![]() | ![]() | bis 30.000 EUR mitversichert |
BGVFAHRRADplus (Fahrraddiebstahlversicherung) | optional (mit Nachtzeitklausel) | optional (mit Nachtzeitklausel) | optional (ohne Nachtzeitklausel) |
BGVGLASplus (Haushaltsglasversicherung) | optional | optional | ![]() |
Gefriergutschäden nach öffentlichem Stromausfall | bis 500 EUR | bis 1.000 EUR | bis 2.500 EUR |
Seng- und Schmorschäden | bis 500 EUR | bis 1.000 EUR | bis 2.500 EUR |
Highlights zur Hausratversicherung
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BGVELEMENTARplus
In allen Produktlinien optional wählbar
Versicherte Leistungen:
- Überschwemmung auf dem Versicherungsgrundstück z.B. infolge von Starkregen
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdfall
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Für die BGVELEMENTARplus besteht eine Wartezeit von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn.
BGVFAHRRADplus
- In allen Produktlinien optional wählbar
- Mitversichert gelten auch E-Bikes, Pedelecs (sofern nicht versicherungspflichtig) und Kinderanhänger
- Höchstentschädigung gilt in den Produktlinien Basis und Klassik je Schadenfall und in Exklusiv je Fahrrad
- In Exklusiv: 24-Stunden-Schutz, d.h. ohne Nachtzeitklausel
Höchstentschädigung wählbar zwischen 1.000 - 8.000 Euro
BGVGLASplus
In Basis und Klassik optional wählbar und in Exklusiv inklusive
Versicherungsschutz gegen Zerbrechen von:
- fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas
- künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -platten und -spiegeln (bis 250 Euro)
- Scheiben aus Platten und Kunststoff
- Platten aus Glaskeramik; hierzu zählen auch Glaskeramikkochfelder einschließlich der Elektronik, sofern diese zum Hausrat gehören
- Glasbausteinen und Profilbaugläsern
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
- Waschtischen aus Glas
BGVREISEplus
Im Exklusivtarif optional wählbar
Versichert im Rahmen von BGVREISEplus ist Reisegepäck. Als Reise gelten alle privaten und dienstlichen Reisen weltweit ab einer Übernachtung des Versicherungsnehmers oder einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt. Die Reisedauer kann maximal 120 Tage betragen.
Versicherte Leistungen:
- Einfacher Diebstahl aus dem Zugriffsbereich des Versicherungsnehmers
- Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung bei Beförderungsunternehmen
- Ersatzkäufe, wenn das Gepäck nicht am selben Tag wie der Versicherungsnehmer am Reiseziel ankommt
- Transportmittelunfall
- Einwirkung von Sturm, Brand, Blitzschlag, Explosion, Wasser, Regen, Schnee und höhere Gewalt bzw. Abhandenkommen, Einbruchdiebstahl
- Einbruchdiebstahl aus Wohnwagen
- Verdoppelung der Höchstentschädigung bei Einbruchdiebstahl aus dem Kfz auf 5.000 Euro
Höchstentschädigung 2.000 Euro (Jahreshöchstentschädigung)
Höchstentschädigung für Ersatzkäufe: 500 Euro
Höchstentschädigung für Wertsachen und elektronische Geräte 500 Euro
BGVCYBERplus
Im Exklusivtarif optional wählbar
Versicherte Leistungen:
- Datenmissbrauch: Phishing und Pharming im Rahmen eines online durchgeführten Zahlvorganges und daraus folgende Belastung des Kontos
- Datenrettung infolge eines Anwenderfehlers oder durch Virenbefall durch Bereitstellung einer Software zur Datenrettung oder Abholung eines Geräts, wenn telefonisch oder durch die Software kein Erfolg erzielt wird.
- Erstinformationen "Sicher im Netz unterwegs"
- Zusammenarbeit mit der EuropAssistance: Vermittlung von Dienstleistern und Rechnungsprüfung
Höchstentschädigung Datenmissbrauch: 500 Euro
Hochstentschädigung Datenrettung: 1.500 Euro
BGVVITALplus
Zusätzliche Leistungen sowie Assistance-Leistungen.
In der Produktlinie Exklusiv automatisch ab dem 58. Lebensjahr mitversichert.
Versicherte Leistungen:
- Trickdiebstahl in- und außerhalb der Wohnung
- Mehrleistungen für seniorengerechte Wiederbeschaffung/ Wiederherstellung
- Versicherungsschutz für den Hausrat der Pflegekraft
- Wäscheservice, Menüservice und Beratung zum seniorengerechten Umbau bei Bedarf nach Versicherungsfall
- Schlüsselnotdienst
- Entfernung von Wespennestern und Schädlingsbekämpfung
- E-Mobil-Transport
Höchstentschädigung Assistanceleistungen 500 Euro (max. 1.000 Euro im Jahr)
Weitere Informationen zum Produkt:
Häufige Fragen zur Hausratversicherung
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Was ist bei der Hausratversicherung versichert?
Die einfache Faustregel lautet hier: Alles, was aus einem Haus hinausfallen würde, wenn man es aufs Dach stellt, zählt zum Hausrat und ist dementsprechend durch die Hausratversicherung geschützt.
Welche Schäden und Gefahren sind versichert?
Mit der Hausratversicherung sichern Sie sich vor allem gegen Schäden an Ihrer Einrichtung ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch oder Leitungswasser oder Einbruch-Diebstahl sowie Sturm und Hagel entstehen. Zusätzlich können Sie sich gegen Elementarschäden (u. a. Überschwemmung) und Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern.
Was ist nicht in der Hausratversicherung versichert?
Nicht im Leistungsumfang der Hausratversicherung enthalten sind:
- Gebäudebestandteile, mit Ausnahme von Dingen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Gebäude bzw. Gebäudebestandteile können Sie über unsere Wohngebäudeversicherung versichern.
- Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger mit Ausnahme von motorgetriebenen Krankenfahrstühlen, Rasenmähern, Go-Karts und Spielfahrzeugen.
- Wasserfahrzeuge mit Ausnahme von Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchbooten einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen.
- Wertsachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind.
- Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Atomenergie entstehen.
Was wird im Schadensfall ersetzt?
Ersetzt werden:
- Der Versicherungswert (Neuwert) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen.
- Die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles bei beschädigten Sachen.
- Der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte bei Antiquitäten und Kunstgegenständen.
Welche Angaben muss ich vor Abschluss einer Hausratversicherung machen?
Beim Abschluss einer Hausratversicherung müssen Sie den Wert des versicherten Hausrats angeben. Liegt dieser Wert im Schadenfall über der angegebenen Versicherungssumme, liegt eine Unterversicherung vor. In diesem Fall entschädigen wir entsprechend der angegebenen Versicherungssumme anteilig.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme erfolgt mit Hilfe eines Inventarverzeichnisses, das Sie als Versicherungsnehmer aufstellen. Hier listen Sie den Neuwert aller über die Hausratversicherung versicherten Gegenstände in Euro auf.
Wenn Sie pauschal eine Versicherungssumme von mindestens 700 Euro pro Quadratmeter vereinbaren, verzichten wir im Schadenfall auf eine Überprüfung der Versicherungssumme (Vereinbarung der Unterversicherungsverzichtsklausel).
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