
Die BGV Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
Wissen Sie, was Ihr Hund als nächstes tut? Oder was Ihr Pferd im Schilde führt? Als Hunde- und Pferdebesitzer sollten Sie kein Risiko eingehen. Denn als Tierhalter haften Sie auch ohne Verschulden für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Dabei geht es nicht nur um Verletzungen, die Dritten direkt durch das Tier zugefügt werden. Tierhalter können auch für Folgeschäden haftbar gemacht werden, wenn z.B. Ihr Pferd sich losreißt und einen Verkehrsunfall verursacht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung des BGV schützt vor den finanziellen Folgen. So können Sie noch unbeschwerter die Zeit mit Ihrem tierischen Freund genießen.
Leistungsvergleich Tierhalterhaftpflicht
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Leistungen | Klassik | Exklusiv |
Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal | 6 Mio. EUR | 10 Mio. EUR |
Versicherungssumme für Vermögensschäden | 100.000 EUR | 100.000 EUR |
Selbstbeteiligung je Schadensfall | 0 EUR, optional 150 EUR | 0 EUR, optional 150 EUR |
Versicherungsschutz auch für Tierhüter | ![]() | ![]() |
Auslandsaufenthalt in Europa | unbegrenzt | unbegrenzt |
Auslandsaufenthalt weltweit | 1 Jahr | 1 Jahr |
Hunde: Mietsachschadendeckung | ![]() | ![]() |
Pferde: Teilnahme an Reitturnieren, Geschicklichkeitswettbewerben oder Reiterspielen | ![]() | ![]() |
Versicherungsschutz für Welpen oder Fohlen | bis 3 Monate | bis 12 Monate |
Pferde: private Kutschfahrten | ![]() | ![]() |
Pferde: gelegentliche Kutschfahrten gegen Entgelt | ![]() | ![]() |
ungewollte Deckaktschäden | ![]() | ![]() |
Details zur Tierhalterhaftpflicht
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Klassikdeckung:
Wer einen weitreichenden Versicherungsschutz zu günstigem Beitrag sucht, ist mit unserer Klassikdeckung gut beraten.
Ein Selbstbehalt von 150 EUR je Schadenfall kann optional vereinbart werden.
Unsere Klassikdeckung enthält zusätzlich zum Versicherungsschutz der Basisdeckung:
- Mietsachschäden
- Versicherungsschutz für Welpen und Fohlen bis drei Monate
- bei Pferden, Ponys, Maultieren oder Eseln: private Kutschfahrten sowie das Turnierrisiko
Exklusivdeckung:
Unsere Exklusivdeckung bietet den bestmöglichen Versicherungsschutz. Sie enthält über den Versicherungsumfang der Klassikdeckung hinaus noch:
- 10 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden
- ungewollte Deckaktschäden
- Versicherungsschutz für Welpen und Fohlen bis zwölf Monate
- bei Pferden, Ponys, Maultieren oder Eseln: gelegentliche Kutschfahrten gegen Entgelt
Häufige Fragen zu Tierhalterhaftpflicht
Erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Produkt
Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Halten Sie Katzen, Wellensittiche, Kanarienvögel, Papageien, Meerschweinchen, Kaninchen oder privat gehaltene Schweine, Schafe, Ziegen, Tauben und Hühner, besteht Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
Wenn Sie jedoch Hunde, Pferde, Ponys, Esel oder Rinder halten, brauchen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Auch für exotische Tiere wie Schlangen, Affen, Raubkatzen, Krokodile oder Echsen erhalten Sie nur nach Absprache mit dem Haftpflichtversicherer entsprechenden Versicherungsschutz.
Wer ist versichert?
In der Tierhalterhaftpflicht ist der Versicherungsnehmer als Halter des Tieres versichert. Außerdem gilt der Versicherungsschutz für jeden, der das Tier vorübergehend beaufsichtigt oder nutzt (Tierhüter) sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist.
Was ist nicht versichert?
In der Tierhalterhaftpflicht nicht versichert werden:
- Kampfhunde: Fila Brasileiro, Mastino Napoletano, Argentinischer Mastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog, Bullterrier, Pit-Bullterrier und Kreuzungen mit diesen Hunden.
- Gefährliche Hunde: Hunde jeglicher Rasse, die bissig sind, in aggressiver oder drohender Weise Menschen anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild, Vieh oder anderen Tieren neigen.
Kann ich den Schutz der Exklusivdeckung bereits jetzt bekommen, auch wenn ich noch anderweitig vertraglich gebunden bin?
Wenn Sie noch anderweitig eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bestehen haben und diesen Vertrag erst in einigen Monaten oder Jahren beenden können, so können Sie trotzdem ab sofort ergänzend die BGV-Tierhalterhaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung abschließen.
Wir leisten immer dann, wenn über den anderen Vertrag kein Versicherungsschutz besteht, weil dort Leistungen ausgeschlossen sind, Höchstversicherungssummen überschritten werden oder Selbstbeteiligungen bestehen, jedoch Versicherungsschutz über unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung mit Exklusivdeckung bestehen würde.
Solange die andere Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht, erhalten Sie für unseren Vertrag einen Beitragsnachlass von 50 Prozent.