
BGV Kfz-Unfallversicherung - Sicherheit für Fahrer und Beifahrer
Wer im Auto unterwegs ist, trägt nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Mitfahrer eine besondere Verantwortung. Mit der Kfz-Unfallversicherung des BGV sichern Sie sich und die Insassen Ihres Fahrzeugs zusätzlich gegen mögliche Personenschäden nach einem Unfall ab – und das ganz unabhängig von der Schuldfrage.
Die Kfz-Unfallversicherung ist Bestandteil der Autoversicherung. Sie können die Kfz-Unfallversicherung deshalb nur zusammen mit einer Autoversicherung abschließen.
Häufige Fragen zur Kfz-Unfallversicherung
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Was ist versichert?
Die Kraftfahrt-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle, die beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs entstehen. Dies können zum Beispiel sein:
- Unfälle beim Fahren
- Unfälle beim Ein- und Aussteigen
- Unfälle beim Be- und Entladen
- Unfälle beim Waschen
- Unfälle bei der Reparatur
Welche Leistungen kann ich versichern?
Sie können für dauerhafte Unfallfolgen bzw. Invalidität und für den Todesfall individuelle Versicherungssummen vereinbaren. Unsere Kraftfahrt-Unfallversicherung bietet darüber hinaus noch folgende zusätzliche Leistungen für den Fahrer eines PKW und Campingfahrzeuges:
- Bergungskosten bis 5.000 Euro
- Mehrkosten bei schwersten Verletzungen von 2.000 Euro
- Zahnbehandlungs- und Zahnarztkosten bis 500 Euro
- Kosten für kosmetische Operationen bis 2.000 Euro
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