
Mit der Motorradversicherung des BGV die Freiheit genießen
Ein Motorrad ist oft mehr als nur ein Fahrzeug, für viele Biker ist es echte Leidenschaft. Ob Sie lange Touren unternehmen oder lieber entspannt über die Landstraßen gleiten – das Unfallrisiko fährt mit. Mit der Motorradversicherung des BGV sind Sie und Ihr Bike gut abgesichert. Wir bieten Top-Versicherungsschutz. Berechnen Sie schnell und unkompliziert Ihren Versicherungsbeitrag für Motorräder und –roller mit einem Hubraum ab 126 ccm.
Details zur Motorradversicherung
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Neueinstufung in Schadenfreiheitsklasse 1/2
Wenn Sie erstmals ein Motorrad versichern wollen und keinen Schadenfreiheitsrabatt zur Verfügung haben, ist bei uns die Ersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 möglich, wenn bereits ein PKW, Campingfahrzeug oder ein Kraftrad auf Sie zugelassen ist, der bzw. das in der Kfz-Haftpflichtversicherung in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft ist oder Sie bereits seit mindestens drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Partner-/Zweitwageneinstufung
Eine weitere, vorteilhafte Möglichkeit ist unsere Partner-/Zweitwagenregelung. Die Voraussetzungen hierfür sind:
Für
- Sie
- Ihren Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
- Ihren eingetragenen Lebenspartner
- einen Elternteil
besteht bei uns eine weitere Kfz-Versicherung für
- einen PKW
- ein Kraftrad, das ein amtliches Kennzeichen führt
- ein Campingfahrzeug
jeweils mindestens mit der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Einstufung Ihres Motorrads ergibt sich dann wie folgt:
Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung des Partnerfahrzeugs/Zweitfahrzeugs | Einstufung des Motorrads in Schadenfreiheitsklasse |
1/2 | 1/2 |
1 | 1 |
2 | 2 |
3 oder höher | 3 |
Ruheversicherung
Legen Sie Ihr Motorrad vorübergehend still, besteht für maximal 18 Monate beitragsfreier Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung. Bei Saisonkennzeichen besteht die Ruheversicherung auch außerhalb der Saison.
Häufige Fragen zur Motorradversicherung
Erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Produkt
Für welche Krafträder gilt die Motorradversicherung?
Die Motorradversicherung gilt für Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von 126 ccm oder größer.
Wie berechnet sich der Beitrag?
Ihr Versicherungsbeitrag richtet nach verschiedenen Merkmalen, die wir zur Risikobeurteilung heranziehen. Dazu gehören unter anderem die Art und Verwendung des Fahrzeugs, der Fahrzeugtyp, die Jahresfahrleistung und Ihre anrechenbare schadenfreie Zeit.
Wie wechsle ich zum BGV?
Sie können Ihren bestehenden Versicherungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf kündigen. Dies ist in der Regel der 01. Januar.
Eine Kündigung ist zudem möglich nach Eintritt eines Schadenfalls oder bei einer Beitragserhöhung. Auch wenn Sie Ihr Motorrad wechseln, können Sie sich jederzeit bei uns versichern.
Haftpflicht bei der Motorradversicherung
Die Kraftfahrzeughaftpflicht für Motorräder ist gesetzlich vorgeschrieben. Schäden, die Sie mit dem Motorrad Dritten zufügen, sind beim BGV bis zu 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (max. 10 Mio. Euro je geschädigte Person) abgesichert.
Die Motorrad-Teilkasko im Überblick
Die Teilkaskoversicherung bietet zusätzlichen Schutz gegen Schäden, die Ihnen durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust Ihres Fahrzeuges durch folgende Ereignisse entstehen:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen
- Zusammenstoß mit Tieren
- Tierbiss
- Glasbruch
- Kurzschluss an der Verkabelung
Motorrad-Vollkasko-Versicherung
Die Vollkaskoversicherung ersetzt den Schaden am Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen. Darüber hinaus auch bei Vandalismus, d.h. wenn das Zweirad durch einen unbekannten Dritten beschädigt wird.
Was ist mit dem Kfz-Schutzbrief versichert?
Unsere Soforthilfe für Motorräder, wenn es einmal ernst wird. Im Rahmen des Schutzbriefs erhalten Sie unter anderem Hilfe bei Unfall oder Panne, Abtransport, Bergung, Beschaffung von Ersatzschlüsseln, Krankenrücktransport und vielem mehr.
Woher bekommen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Die eVB für die Fahrzeugzulassung erhalten Sie beim BGV, indem Sie Ihre Motorrad-Versicherung über unsere Online-Tarifrechner beantragen oder in unserem Kundenservice anrufen (0721 660-0). Selbstverständlich können Sie sich auch an einen unserer Berater vor Ort wenden.