Das persönliche Kundenportal:
Hier finden Sie Ihre Daten, Ihre Verträge und vieles mehr.
Weitere InformationenBrandschaden
Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor weiteren Schäden durch Löschwasser oder Niederschläge durch geeignete Abdeckung oder Auslagerung.
Nehmen Sie durch Ruß, Rauchgase oder Wasser kontaminierte technische Geräte nach einem Brandschaden nicht versuchsweise in Betrieb. Überlassen Sie die Überprüfung einem Fachhändler.
Informieren Sie sich vor Beginn von Reinigungsversuchen über geeignete Sanierungsmöglichkeiten.
Entsorgen Sie keine Gegenstände ohne unsere Zustimmung.
Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Sturm- und Hagelschaden
Sorgen Sie, sofern erforderlich, in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen bzw. einer Fachfirma für eine provisorische Sicherung des betroffenen Gebäudes.
Zur Vermeidung weiterer Schäden im Gebäude prüfen Sie bitte, ob Trocknungsmaßnahmen notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
Sorgen Sie dafür, dass durch lose Teile keine Dritten geschädigt werden.
Schützen Sie gefährdete Gegenstände vor Folgeschäden durch eindringende Niederschläge mit einer geeigneten Abdeckung oder Auslagerung.
Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Leitungswasser-Schaden
Unterbrechen Sie bei beschädigten Rohrleitungen die Wasserversorgung. Schließen Sie die Hauptventile.
Ist die Schadenstelle bekannt, können Sie einen Installateur mit der Reparatur der Leckage beauftragen. Parallel hierzu sollten Sie die weitere Vorgehensweise mit uns absprechen.
Falls die genaue Ursache bzw. die Schadenstelle nicht bekannt ist, lassen Sie bitte vor Beginn von Stemm- und Mauerarbeiten eine Leckage-Ortung durchführen. Geeignete Firmen können wir Ihnen gerne nennen.
Zur Vermeidung von Folgeschäden an Wänden und Böden ist zu prüfen, ob Trocknungsarbeiten notwendig sind. Wir benennen Ihnen geeignete Fachfirmen.
Lassen Sie bei Frostschäden Auftauarbeiten nur von einem Installationsbetrieb durchführen.
Informieren Sie unsere Schadenabteilung, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Schadenfall noch fahrbereit und verkehrssicher sein, ist der Sachverständige in unserem Hause zur Begutachtung für Sie da. Und das ganz ohne Termin. Kommen Sie einfach vorbei:
Durlacher Allee 56
76131 Karlsruhe
Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
Ihre Vorteile
Kleine Macken an der Windschutzscheibe? Kein Problem. Reparaturen (ohne Austausch) sind für unsere Kunden im Rahmen der Teilkaskoversicherung kostenlos – unabhängig davon, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde oder nicht
Sie wissen nicht wo hin? Kein Problem. Wir arbeiten mit einigen Dienstleistern und auch zertifizierten Fachwerkstätten zusammen. Wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren persönlichen BGV-Ansprechpartner oder unsere Mitarbeiter unter der Schaden-Hotline (0721 660-4444).
Unser Service für Kaskokunden und Unfallgegner
Im Schadenfall bieten wir unseren Kunden und Nichtkunden je nach Vertrag folgenden Service:
Passiert Ihnen trotz aller Vorsicht ein Unfall, erleichtern Sie sich die Schadenabwicklung, wenn Sie einige Dinge beachten.
Notieren Sie folgende Angaben
Was sollten Sie außerdem beachten?
Auch im Urlaub kann ein Autounfall passieren. Oder Sie werden in Deutschland in einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt. Wir erklären Ihnen, was dann zu tun ist.
Sie werden im Ausland durch ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug geschädigt?
In diesem Fall können Sie Ihre Ansprüche direkt in Deutschland anmelden. Die Haftpflichtversicherer in den EU-Staaten sind verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat einen Beauftragten zu benennen, der die Schadensregulierung in der Landessprache des Geschädigten vornimmt.
Dieser Beauftragte können Sie über folgende Auskunftsstelle ermitteln:
GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG
Zentralruf der Autoversicherer
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon: 0800 25 026 00
Aus dem Ausland: +49 40 300 330 300
Fax: 040 339 65 401
www.zentralruf.de
Gegebenenfalls Abschluss einer Vollkaskoversicherung, da der Umfang der Haftung und Regulierung im Ausland zum Teil geringer ist als in Deutschland.
Schaden durch ein ausländisches Fahrzeug?
In diesem Fall können Sie Ihre Schadenersatzansprüche direkt geltend machen bei:
Deutsches Büro Grüne Karte e. V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 2020 5757
Fax: 030 2020 6757
E-Mail: dbgk@gruene-karte.de
www.gruene-karte.de
Kann der Unfallverursacher nicht ermittelt werden oder ist das Fahrzeug des Unfallgegners nicht versichert, können Sie Ihre Schadenersatzansprüche hier geltend machen:
Verkehrsopferhilfe e. V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 20 5000
Fax: +49 30 20 20 5722
E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de
www.verkehrsopferhilfe.de
Bitte beachten Sie im Schadensfall folgende Hinweise.
Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand brauchen, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Schaden-Hotline 0721 660-2600. Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden.
Für Ihr konkretes persönliches Anliegen bieten wir Ihnen gerne die geeigneten Serviceleistungen an:
Bitte beachten Sie im Schadensfall Folgendes:
KFZ Unfall: 0721 660-4444
Pannenhilfe: 0721 660-3333