BGV Family

Haftpflicht­versicherung für Familien & Alleinerziehende

  • Panne mit teuren Folgen? So sichern Sie Ihre Familie finanziell ab
  • Schützt vor Kosten bei Schädigung Dritter
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder sind abgedeckt
  • Mit BGV Family und dem Mehr-drin-Programm sparen
Ab 35,28 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
Familie backt und spielt zusammen
Haftpflichtversicherung für Familien & Alleinerziehende

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Familienhaftpflicht schützt alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen vor einer Haftung, die Ihr gesamtes Vermögen und Ihren Besitz betrifft.
  • Unberechtigte Ansprüche Dritter wehren wir für Sie ab.
  • Stiftung Warentest empfiehlt die Haftpflichtversicherung zur finanziellen Absicherung der Familie.
  • Mit BGV Family jetzt Vorteile sichern: Verlust eigener Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 Euro und Erhöhung der Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Haftpflicht­versicherung für Familien & Alleinerziehende

Wann haften Eltern für ihre Kinder?

Dieser Satz ist häufig auf Schildern von Baustellen, Museen oder Privatgrundstücken zu lesen: „Eltern haften für ihre Kinder“. Doch das stimmt nur bedingt. Verursachen kleine Kinder einen Schaden, gelten sie als deliktunfähig – und damit sind weder sie noch die Eltern haftbar. Erst ab sieben Jahren beginnt die Deliktfähigkeit (im Straßenverkehr ab zehn Jahren). Allerdings: Wird die Aufsichtspflicht vernachlässigt, sind Eltern auch bei jüngeren Kindern haftbar.

Was ist eine Familienhaftpflicht und wen schützt Sie?

Fügen Sie oder Ihre Lieben einem anderen Menschen Schaden zu, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen – und das ein Leben lang. Diese Schadensersatzpflicht übernimmt die Haftpflichtversicherung für Ihre Familie und Sie, wenn es zu einem Schadenfall kommt. Sowohl Ihr/Ihre Partner/-in (verheiratet, eingetragene Partnerschaft oder unverheiratet) als auch alle im Haushalt lebenden Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) sind dadurch vor hohen finanziellen Kosten geschützt.

Wann benötigen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?

Kinder sind durch die Familienhaftpflicht mitversichert bis zum Abschluss der Schule, Lehre, (Erst-)Ausbildung oder (Erst-)Studium, wobei eine Zweit-Ausbildung bzw. ein Zweit-Studium inbegriffen ist, vorausgesetzt, die Weiterbildung erfolgt innerhalb von 12 Monaten. Auch im Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder im Freiwilligen Sozialen Jahr sind Kinder mitversichert. Nach Abschluss muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sollten sich die Kinder ab Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden oder heiraten, ist ebenfalls eine eigene Haftpflicht nötig.

Welche Schäden werden nicht abgedeckt?

Die Haftpflichtversicherung schützt Ihre Familie und Sie vor zahlreichen finanziellen Folgen durch Schäden, die im Alltag entstehen können. Die Leistungshöhe richtet sich nach der Schadenhöhe und wird durch die gewählte Versicherungssumme begrenzt. Dennoch sind einige Bereiche ausgenommen: Risiken durch berufliche und selbstständige Tätigkeit, durch das Führen von Kraftfahrzeugen und durch das Halten von Hunden und Pferden. Die Versicherung greift außerdem nur, wenn Sie oder ein Familienmitglied fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt haben – nicht, wenn ein Schaden absichtlich verursacht wurde.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Um Sie und Ihre Familie optimal vor finanziellen Belastungen zu schützen, empfehlen wir eine Deckungssumme von maximal 50 Millionen Euro bei Personen- oder Sachschäden. Insbesondere Personenschäden können immense Kosten verursachen durch Pflegegelder, Renten oder Medikamentenkosten. Als BGV Family-Mitglied profitieren Sie automatisch von den Leistungen der Tarifgruppe Klassik (10 Millionen Euro bei Personen-/Sachschäden und 100.000 Euro bei Vermögensschäden).

Welche Vorteile bringt BGV Family?

Ihre Familie ist bei uns in guten Händen – nicht nur dank unserer Haftpflichtversicherung. Mit dem Mehr-drin-Programm erhalten Sie nicht nur besten Versicherungsschutz, sondern viele Extras: von Tipps für den kindersicheren Haushalt und Gewinnspielen über Fahrsicherheitstrainings bis zum Familienbesuch beim SC Freiburg. Außerdem können Sie kräftig sparen: Bei Abschluss von drei Versicherungen des BGV Family-Versicherungsangebotes aus unterschiedlichen Sparten erhalten Sie 10 Prozent Beitragsnachlass (außer bei Kfz-Versicherungen).

Ausgezeichnete Qualität

Wir sind für Sie da

Für unsere Kundinnen und Kunden geben wir unser Bestes.

Für unsere Kundinnen und Kunden geben wir unser Bestes.

Unsere Kundinnen und Kunden bewerten unseren Service mit "sehr gut". Dafür zeichnet uns der TÜV Saarland mit dem Gütesiegel "Kundenzufriedenheit" aus.

Unsere Tarifvarianten in der Übersicht

Die optimale Lösung für Sie

Basis
Der Grundschutz
  • 7,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Mietsachschäden: 1 Mio. EUR
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/Umbauten am mitversicherten Haus bis zur Bausumme von 50.000 EUR
  • Schäden aus der Teilnahme an Schülerpraktika und am fachpraktischen Unterricht
  • Alleinstehender im Haushalt lebender Elternteil oder vorübergehend im Haushalt lebende Person (z.B. Au Pair) ist mitversichert


Klassik
Der Komfortschutz
  • 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, 100.000 EUR für Vermögensschäden
  • Mietsachschäden: unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/Umbauten am mitversicherten Haus bis zur Bausumme von 100.000 EUR
  • Schäden aus der Teilnahme an Schülerpraktika und am fachpraktischen Unterricht
  • Alleinstehender im Haushalt lebender Elternteil oder vorübergehend im Haushalt lebende Person (z.B. Au Pair) ist mitversichert
  • Auslandsaufenthalt in Europa: unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit: 3 Jahre
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland: bis 50.000 EUR
  • Gefälligkeitshandlungen: bis 5.000 EUR



Wichtigfür Familien
  • Schlüsselverlust für eigene Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 EUR
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 EUR
  • Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder: bis 5.000 EUR


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Exklusiv
Der Topschutz
  • 50 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
  • Mietsachschäden: unbegrenzt
  • Bauherrenhaftpflicht für Renovierungen/Umbauten am mitversicherten Haus: unbegrenzt
  • Schäden aus der Teilnahme an Schülerpraktika und am fachpraktischen Unterricht
  • Alleinstehender im Haushalt lebender Elternteil oder vorübergehend im Haushalt lebende Person (z.B. Au Pair) ist mitversichert
  • Auslandsaufenthalt in Europa: unbegrenzt
  • Auslandsaufenthalt weltweit: unbegrenzt
  • Kautionsleistung bei Schäden im Ausland: bis 150.000 EUR
  • Gefälligkeitshandlungen: unbegrenzt



Wichtigfür Familien
  • Schlüsselverlust für eigene Wohnungs- und Haustürschlüssel bis 5.000 EUR
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 EUR
  • Schäden durch deliktunfähige und beschränkt deliktfähige Kinder: bis 100.000 EUR für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt
  • Schäden von vorübergehend zur Aufsicht übernommenen Kindern auch ohne Aufsichtspflicht-verletzung: bis 100.000 EUR für Sachschäden, Personenschäden unbegrenzt


Erweiterbar mit BGV DienstPlus
Erweiterbar mit BGV SorglosPlus

Beispiele, warum eine Haftpflichtversicherung für Familien & Alleinerziehende sinnvoll ist

Gesamtschaden: 890 Euro

Kleiner Tollpatsch, großer Schaden

Elisa besucht gemeinsam mit ihren Eltern ihre Tante und ihren Onkel. Am Wohnzimmertisch passiert das Missgeschick: Ein Becher mit Apfelsaft rutscht der Zweijährigen aus der Hand und landet auf dem Laptop der Tante. Das Gerät funktioniert nicht mehr und muss ersetzt werden. Im Rahmen der BGV Family-Vorteile übernimmt die Familienhaftpflicht die Kosten, obwohl Elisa mit zwei Jahren noch nicht deliktfähig ist und die Eltern für den Schaden eigentlich nicht aufkommen müssen.

Gesamtschaden: 12.650 Euro

Kurze Unachtsamkeit mit Unfallfolge

Der zwölfjährige Yannick fährt mit dem Fahrrad von der Schule nach Hause. Unterwegs begegnet er seinem Freund Tim und ruft ihm, während er weiterfährt etwas zu. Dabei fährt er auf den Gehweg und bemerkt nicht, dass ihm eine ältere Dame entgegenkommt. Sie prallen zusammen, die 81-Jährige stürzt und bricht sich das Hüftgelenk. Sie kommt ins Krankenhaus und muss operiert werden und anschließend in eine Reha-Klinik. Die anfallenden Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung in voller Höhe.

Häufige Fragen und Antworten

Versicherte Sachen

  • Die Haftpflichtversicherung schützt Ihre Familie und Sie vor finanziellen Folgen durch Schäden Dritter, für die Sie verantwortlich und damit haftbar sind. Berechtigte Ansprüche werden reguliert, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab.

Versicherbare Gefahren
  • Alle Gefahren, die im täglichen Leben auftreten können, sind grundsätzlich versicherbar.

Versicherte Schäden
  • Alle wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens deckt die Privathaftpflichtversicherung für Ihre Familie ab. Dazu gehören zum Beispiel Schäden als Teilnehmer/-in im Straßenverkehr (als Fußgänger/-in bzw. Radfahrer/-in) oder als Bewohner/-in einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses (egal ob Mieter/-in oder Eigentümer/-in).

Versicherte Kosten
  • Die Haftpflichtversicherung ersetzt grundsätzlich den Zeitwert der beschädigten Sache. Mit BGV Family oder dem Baustein BGV SorglosPlus können Sie eine Neuwertentschädigung vereinbaren.

Wird der Neuwert ersetzt, erhält der Geschädigte die nötige Summe, um die beschädigte Sache in gleicher Qualität zu kaufen. Beim Zeitwert erhält er weniger, da die alters- und abnutzungsbedingte Wertminderung abgezogen wird.

Mit dem Baustein BGV SorglosPlus gehen wir deutlich über die gesetzliche Schadensersatzpflicht im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung für Familien hinaus.

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel mit folgenden Bausteinen:

  • Neuwertentschädigung bis maximal 2.500 Euro pro Jahr und Schadenfall (elektronische Geräte bis 12 Monate, ansonsten bis 24 Monate).
  • Schäden, die dem/der Arbeitgeber/-in oder Kollegen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen, bis zu 500 Euro.
  • Schäden durch falsch betankte Miet- oder Leihfahrzeuge bis zu 10.000 Euro.
  • Bis zu 100.000 Euro für Schäden, die Dritten beim Be- oder Entladen eines Kfz oder Anhängers zugefügt werden.
  • Schlüsselverlust im privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich bis zu 100.000 Euro.
  • Kinder, die ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren (innerhalb von 48 Monaten nach Ende der Mitversicherung), können wieder in die Familienhaftpflicht aufgenommen werden.

Personen, die in Ihrem Haushalt beschäftigt sind – sei es als Babysitter/-innen, Haushaltshilfe mit festem Vertrag oder im Gefälligkeitsverhältnis – sind durch die Haftpflichtversicherung für Familien abgesichert. Unser Exklusiv-Tarif schließt auch (unverheiratete) Personen mit ein, die vorübergehend Teil Ihrer Familie sind, wie Au-Pairs oder Austauschschüler.

Die Familienhaftpflicht schließt einen Elternteil des Versicherungsnehmers oder seines/einer mitversicherten Partners/-in ein. Voraussetzung ist, dass Großvater oder -mutter alleinstehend ist und ständig im Haushalt lebt.

Kinder mit Behinderung oder psychischer Erkrankung (auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder), die in der häuslichen Gemeinschaft leben und für die ein Betreuungsgericht die Betreuung angeordnet hat, sind auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ohne schulische oder berufliche Ausbildung weiterhin versichert. Wählen Sie den Exklusiv-Tarif , besteht dieser Versicherungsschutz auch, wenn das Kind nicht in Ihrem eigenen Haushalt lebt.

Ihre Versicherung können Sie bei uns für ein Jahr oder fünf Jahre abschließen. Entscheiden Sie sich für ein Jahr und erfolgt keine Kündigung durch Sie oder durch uns, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate. Damit das Versicherungsjahr an einem bestimmten Tag beginnt, häufig der 1. Januar, beträgt die erste Laufzeit oftmals weniger als ein Jahr. Trotzdem folgt die automatische Verlängerung, sofern nicht gekündigt wird. Bei Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren können Sie Ihre Haftpflichtversicherung für Familien am Ende des dritten Jahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende beenden.

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