BGV Family

Kfz-Familienversicherung

  • Sicherheit unterwegs für Familie & Auto
  • Ihr Schutzschild für (fast) alle Eventualitäten
  • Kfz-Familienversicherung = Haftpflicht + Teil-/Vollkasko
  • Schnelle & zuverlässige Schadenabwicklung
Top Preis
In wenigen Schritten zum Antrag
Kfz-Familienversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Kfz-Familienversicherung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
  • Sie sind vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt, bei dem Dritte zu Schaden kommen.
  • Die Teilkasko leistet bei Diebstahl sowie bei Glasschäden, Feuer & anderen Naturgewalten.
  • Mit der Vollkasko ersetzen wir Ihnen den Fahrzeugwert, auch wenn Sie Unfallverursacher sind.


Einfach erklärt

6 Fakten zur Kfz-Familienversicherung

Für wen ist eine Kfz-Versicherung für Familien empfehlenswert?

Die Kfz-Familienversicherung ist ein umfassendes Schutzpaket rund um das Familienauto. Die Grundlage bildet eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Sie gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung absichert. Das Besondere an der Familienversicherung des BGV ist der erweiterte, familienorientierte Schutzschild, wodurch Schäden abgedeckt sind, die klassischerweise im Zusammenhang mit dem eigenen Auto und den eigenen Kindern entstehen können. So kann sich der Abschluss einer Kfz-Familienversicherung schon mit dem ersten Kind an Bord rechnen.

Was ist BGV Family?

Eltern zu sein, bedeutet auch manchmal, Turbulenzen gegenüberzustehen. Der BGV weiß das und ist an Ihrer Seite, wenn einmal etwas schiefgeht. Mit BGV Family bieten wir Ihnen einen speziell auf Familien zugeschnittenen Versicherungsschutz. Unser Produktangebot umfasst u. a. Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall-, Privathaftpflicht- und unsere Kfz-Familienversicherung. Haben Sie mindestens ein Kind und schließen drei Versicherungen oder mehr aus unterschiedlichen Sparten unseres Versicherungsangebots ab, so erhalten Sie den Status des BGV Family-Kunden. Neben einem Beitragsnachlass von zehn Prozent, den Sie für die Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung erhalten, genießen Sie zudem zahlreiche weitere Vergünstigungen.

Wie funktioniert das Mehr-drin-Programm für Familien?

Als BGV Family-Kunde erhalten Sie unser kostenloses Mehr-drin-Programm speziell für junge Familien. Freuen Sie sich auf zahlreiche Vorteile, Rabatte und schöne Überraschungen rund um Ihre Familie. So begleitet z. B. das clevere Eichhörnchen Emmi Ihre Kinder von Geburt an mit kleinen Geschenken und Überraschungen durchs Leben. Ihre Älteste möchte das Team des SC Freiburg einmal aus der Nähe erleben? Auch dieses und zahlreiche andere Abenteuer machen wir für die Kinder unserer Family-Kunden möglich. In unserem Bonus-Programm ist einfach mehr drin.

Wovor schützt die Teilkasko?

Sie befürchten, bei einem Diebstahl Ihres Kfz auf den Kosten sitzen zu bleiben? Keine Sorge: Zuverlässig springt hier die Teilkasko der Kfz-Familienversicherung ein. Wenn Ihr Familienauto aufgebrochen wurde, ersetzt der BGV Ihnen den entstandenen Schaden. Dasselbe gilt bei Glasbruch. Und Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Wildunfälle entstanden sind, deckt die Teilkasko ebenfalls ab.

Wovor schützt die Vollkasko?

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden, die durch eigenes Verschulden am versicherten Fahrzeug entstanden sind. Darüber hinaus schließt der Vollkaskoschutz Schäden infolge von Fahrerflucht und Vandalismus ein. Ebenso wie bei der Teilkasko haben Sie die Option, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Viele denken bei der Vollkasko ausschließlich an Neufahrzeuge von hohem Wert, doch ein Abschluss kann sich durchaus auch bei älteren Fahrzeugen lohnen. Den Vollkaskotarif können Sie ebenfalls im Rahmen der Kfz-Familienversicherung wählen.

Wie funktioniert der Rabattschutz?

Für Ihre Kfz-Familienversicherung können Sie optional einen Rabattschutz in den Tarifen Klassik und Exklusiv vereinbaren. Dieser schützt Sie im Schadensfall vor einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Mit dem Rabattschutz haben Sie in jedem Versicherungsjahr einen Schaden in der Kfz-Haftpflicht- und/oder der Vollkaskoversicherung frei, ohne Ihren Schadenfreiheitsrabatt zu verlieren.

Ausgezeichnete Qualität

Wir sind für Sie da

Für unsere Kundinnen und Kunden geben wir unser Bestes.

Für unsere Kundinnen und Kunden geben wir unser Bestes.

Unsere Kundinnen und Kunden bewerten unseren Service mit "sehr gut". Dafür zeichnet uns der TÜV Saarland mit dem Gütesiegel "Kundenzufriedenheit" aus.

Unsere Tarifvarianten auf einen Blick

Die optimale Lösung für Sie

Basis
Der Grundschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR
  • Neuwertentschädigung für Pkw bis 6 Monate in Teil- und Vollkasko
  • Sonderausstattung bis 5.000 EUR beitragsfrei
  • Kollision mit Haarwild in Teil- und Vollkasko

  • Tierbiss ohne Folgeschäden in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden ohne Folgeschäden in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden sind mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teilkasko und Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung
Erweiterbar mit SchadenservicePlus
Erweiterbar mit ElektroPlus
Klassik
Der Komfortschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR
  • Neuwertentschädigung für Pkw bis 18 Monate in Teil- und Vollkasko
  • Sonderausstattung bis 10.000 EUR beitragsfrei
  • Kollision mit allen Tieren in Teil- und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 5.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden sind mitversichert in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teilkasko und Vollkasko


Wichtigfür Familien
  • Reinigungskosten nach Erbrechen bis 100 EUR
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden am Kfz in Notsituationen bis 1.000 EUR
  • Vorsorglicher Austausch von Kindersitzen nach Kollision bis 150 EUR


  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl bis 500 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Softwaremanipulation durch Hacker- oder Cyberangriffe in Vollkasko
  • Eigenschadendeckung für Schäden an eigenen BGV- versicherten Fahrzeugen
  • GAP-Deckung in Vollkasko


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung
Erweiterbar mit SchadenservicePlus
Erweiterbar mit ElektroPlus
Erweiterbar mit AuslandsschadenPlus
Erweiterbar mit Rabattschutz
Exklusiv
Der Topschutz
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. EUR
  • Max. Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung 15 Mio. EUR
  • Neuwertentschädigung für Pkw bis 24 Monate in Teil- und Vollkasko
  • Sonderausstattung bis 20.000 EUR beitragsfrei
  • Kollision mit allen Tieren in Teil- und Vollkasko
  • Tierbiss mit Folgeschäden bis 10.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Kurzschlussschaden mit Folgeschäden bis 10.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Lawinenschäden inkl. Dachlawinen in Teil- und Vollkasko
  • Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert in Teil- und Vollkasko


Wichtigfür Familien
  • Reinigungskosten nach Erbrechen bis 100 EUR
  • Selbst herbeigeführte Glasbruchschäden am Kfz in Notsituationen bis 1.000 EUR
  • Vorsorglicher Austausch von Kindersitzen nach Kollision bis 150 EUR


  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl bis 1.000 EUR in Teil- und Vollkasko
  • Softwaremanipulation durch Hacker- oder Cyberangriffe in Vollkasko
  • Eigenschadendeckung für Schäden an eigenen BGV-versicherten Fahrzeugen, Gebäuden und Sachwerten
  • GAP-Deckung in Vollkasko
  • Wertminderung in Vollkasko
  • Ersatzfahrzeug im Kasko-Schadenfall
  • HobbyPlus (mitgeführte Sportgeräte bis 500 EUR)
  • ParkschadenPlus (Reparatur nach Smart-Repair-Verfahren)
  • AutoinhaltPlus (Mitversicherung von mobilen Kommunikationsgeräten bis 500 EUR)


Erweiterbar mit der Schutzbriefversicherung
Erweiterbar mit der Fahrerschutzversicherung
Erweiterbar mit SchadenservicePlus
Erweiterbar mit ElektroPlus
Erweiterbar mit AuslandsschadenPlus
Erweiterbar mit Rabattschutz
Zum Download

Wichtige Dokumente auf einen Blick

Beispiele, warum eine Kfz-Familienversicherung sinnvoll ist

Kaputte Glasscheibe, gerettetes Kind

Als Sabine ihre 4-jährige Tochter Lea von der Kita abholt, passiert es: Bei einem kurzen Stopp beim Bäcker fällt die Autotür zu – der Schlüssel steckt im Zündschloss und Lea sitzt allein im verschlossenen Wagen fest. Der Ersatzschlüssel? Natürlich zu Hause. Sabine zögert nicht lange und schlägt das Autofenster ein, um ihre Tochter zu befreien. Über die Kosten muss sie sich keine Gedanken machen, die übernimmt die Kfz-Familienversicherung des BGV.

Neuer Kindersitz nach Unfall

Katharina und Paul A. sind mit ihrem 2-jährigen Sohn Luca im Auto unterwegs. Die Straßen sind glatt, sie kommen ins Schleudern und rammen ein anderes Auto. Während die Insassen mit dem Schrecken davonkommen, sind beide Fahrzeuge beschädigt. Die Regulierung des Schadens am anderen Fahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung, für die Reparatur des Fahrzeuges von Familie A. kommt die Vollkaskoversicherung auf. Da das Ehepaar davon ausgeht, dass der Kindersitz durch die Kollision beschädigt wurde, tauschen sie diesen vorsorglich aus. Die Kfz-Familienversicherung ersetzt ihnen die Kosten.

Häufige Fragen und Antworten

Ihre Kfz-Versicherung sichert Sie gegen die finanziellen Risiken ab, die im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung entstehen. Optional hinzubuchbar sind eine Kfz-Unfallversicherung zum Schutz der Insassen und eine Fahrerschutzversicherung, die den Fahrer des Kfz selbst schützt.

Wir bieten Ihnen für Ihre Kfz-Familienversicherung unterschiedliche Komponenten, aus denen Sie nach Bedarf wählen können:

Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)
  • Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug andere geschädigt werden.
  • Ersetzt berechtigte Ansprüche.
  • Wehrt unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.

Teilkasko
  • Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die unter anderem durch Diebstahl, Hagel, Sturm oder Glasbruch entstehen.

Vollkasko
  • Bietet über den Versicherungsschutz der Teilkasko hinaus auch Ersatz bei Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Vandalismus oder Unfall.

Autoschutzbrief
  • Bietet bei einer Panne oder einem Unfall Ihres Fahrzeugs organisatorische und finanzielle Hilfe.

Kfz-Unfallversicherung
  • Leistet bei Personenschäden nach einem Unfall, u. a. bei Invalidität oder Tod der Fahrzeuginsassen.

Fahrerschutzversicherung
  • Ersetzt den Personenschaden des Fahrers auch bei selbst oder mitverschuldetem Unfall.

Versicherungssumme
  • Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme je Schadenereignis finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug

Teilkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus

Vollkasko
  • Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Verschleiß

Autoschutzbrief
  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen

Kfz-Unfallversicherung
  • Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld

Fahrerschutzversicherung
  • Ihre Ansprüche, soweit ein anderer für den Schaden aufkommt

Da Sie sich den Versicherungsschutz bei der Kfz-Familienversicherung individuell zusammenstellen können, richtet sich Ihr Versicherungsbeitrag nach den Komponenten, die Sie wählen. Darüber hinaus berechnet sich Ihr Beitrag anhand von Merkmalen wie der Art und Verwendung des Fahrzeugs, der Jahresfahrleistung und Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).

Die Laufzeit Ihres Vertrags finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich, wenn Sie nicht kündigen, zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr. Diese automatische Verlängerung gilt auch, wenn die erste Laufzeit nach Vertragsabschluss unter einem Jahr liegt, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag, z. B. dem 1. Januar, beginnen zu lassen. Ist die Laufzeit ausdrücklich mit weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag auch ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt.

Die Kfz-Familienversicherung versichert nicht alle denkbaren Schadenfälle. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind zum Beispiel vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, oder auch Schäden an der Ladung.

Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Es gibt auch Möglichkeiten, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, beispielsweise nach einem Schadenfall.

Wenn Sie sich von der Kfz-Familienversicherung des BGV überzeugt haben und zu uns wechseln möchten, ist dies ganz einfach und bequem möglich: Unser Kundenservice freut sich unter der Nummer 0721 660-0 auf Ihren Anruf! Alternativ können Sie online abschließen oder auch einen BGV-Partner vor Ort ansprechen.

Wenn Sie mit einem bereits versicherten Fahrzeug zum BGV wechseln wollen, ist es wichtig, den bestehenden Vertrag rechtzeitig zu kündigen . Dies ist jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit, aber auch nach einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung möglich.

Die meisten Kfz-Verträge laufen zum Jahresende, also zum 31. Dezember, ab. Für die Kündigung muss in der Regel eine Frist von einem Monat gewahrt werden. Das bedeutet für Sie: Endet Ihre Kfz-Versicherung am 31. Dezember, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrem bisherigen Versicherer eingehen. Dabei sollte Ihre Kündigung immer auch die Versicherungsscheinnummer und das amtliche Kennzeichen enthalten.

Darüber hinaus können Sie den Versicherer auch dann wechseln, wenn Sie sich ein anderes Fahrzeug zulegen.

Zur Zulassung eines Fahrzeugs ist eine eVB-Nummer erforderlich. Ihre eVB erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Daten direkt in unserem Tarifrechner . Alternativ teilen Ihnen auch unser telefonischer Kundenservice unter 0721 660-0 oder Ihr persönlicher Ansprechpartner Ihre eVB-Nummer mit. Falls Ihr Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen ist und Sie zum BGV wechseln möchten, brauchen Sie sich hingegen um nichts zu kümmern: Wir informieren die Zulassungsstelle direkt über die eVB-Nummer.

Zahlreiche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie in der Kfz-Versicherung. Hier bieten sich Ihnen viele Gelegenheiten, zu sparen. Einige unserer besten Tipps:

Selbstbeteiligung

Vereinbaren Sie in der Teil- oder Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung. Im Schadenfall zahlen Sie diese Summe selbst, darüber hinausgehende Beträge übernimmt die Versicherung.

Beim Fahrzeugkauf ein Fahrzeug mit günstiger Typklasse wählen
Jedes Fahrzeug wird auf der Grundlage von Unfall- und Schadenstatistiken einer Typklasse für die Kfz-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zugeordnet. Je niedriger die Typklasse, desto geringer fällt der Versicherungsbeitrag aus. Die Typklassen erfahren Sie auf der Seite des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).

Jährliche Beitragszahlung
Zahlen Sie Ihren Beitrag jährlich statt vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich. Auch das schlägt sich in der Versicherungsprämie nieder.

Bei der Selbstbeteiligung bei der Teil- und Vollkaskoversicherung haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Modellen:

Teilkaskoversicherung
Hier können Sie eine Selbstbeteiligung wählen zwischen 0 Euro oder 150 Euro.

Vollkaskoversicherung
Hier können Sie eine Selbstbeteiligung zwischen 0 Euro, 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro wählen.

Grundsätzlich gilt: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto niedriger fällt Ihr Beitrag aus.

Bei der Mallorca-Police handelt es sich um eine Kfz-Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Gut für Sie: Beim BGV ist die Mallorca-Police in allen Tarifen der Autoversicherung – auch bei der Kfz-Familienversicherung – automatisch eingeschlossen. Der Grund für diese Versicherung liegt darin, dass die Mindestdeckungssummen im Ausland für gewöhnlich niedriger sind als die Deckungssummen in Deutschland. Kommt es mit einem Mietwagen im europäischen Ausland zu einem Schadenfall, dessen Kosten die gesetzlichen Mindestdeckungssummen des jeweiligen Landes überschreiten, müssen Sie als Verursacher diese Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Die Mallorca-Police füllt diese „Versicherungslücke“ und übernimmt die Mehrkosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Kein Versicherungsschutz besteht, soweit aus einer für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

Schadenfreiheitsklassen, kurz SF-Klassen, bedeuten nichts anderes als faire Beiträge . Denn für Versicherte, die wenig Schäden verursachen, bleiben die Beiträge niedrig und stabil. So sind die SF-Klassen ein wichtiges Merkmal bei der Berechnung der Beiträge in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger die zu zahlende Versicherungsprämie. Haben Sie in einem Jahr keinen Schaden verursacht, werden Sie zu Beginn des nächsten Jahres automatisch in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Im Gegenzug werden Sie bei einem Schaden in der SF-Klasse zurückgestuft. Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse finden Sie auf Ihrer letzten Rechnung.

Ihr Fahrzeug ist kreditfinanziert oder geleast? Dann sind Sie mit der GAP-Deckung auf der sicheren Seite: Im Schadenfall ersetzt diese die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und (Leasing-)Restwert des Fahrzeugs.

Die Grüne Karte, auch Internationale Versicherungskarte (IVK) genannt, benötigen Sie im Ausland, um den bestehenden Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug nachzuweisen. Lassen Sie sich Ihre Grüne Karte/IVK bequem online in unserem Privatkundenportal ausstellen.

Die Kfz-Familienversicherung des BGV bietet den perfekten Schutz für Sie, Ihre Familie und Ihr Auto. Die besonderen Vorteile für BGV Family-Mitglieder:

Reinigungskosten
  • Ihr Kind hat sich im Auto erbrochen, der BGV übernimmt die Reinigungskosten bis zu einer Höhe von 100 EUR.

Glasbruch
  • Wenn Sie in einer Notfallsituation ein Autofenster einschlagen müssen, zahlt der BGV Glasbruchschäden bis 1.000 EUR.

Neuer Kindersitz
  • Nach einem Unfall zahlt der BGV für einen vorsorglichen Austausch von womöglich beeinträchtigten Kindersitzen eine Summe von bis zu 150 EUR.

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