BGV Jung und Mobil – die Versicherung für Fahranfänger

  • Sinnvoll für Fahranfänger zwischen 17 und 22 Jahre
  • Spart bares Geld
  • Auto-Schutzbrief und Kraftfahrt-Unfall inklusive
Ab 120 € im Jahr
In wenigen Schritten zum Antrag
BGV Jung und Mobil

Das Wichtigste in Kürze

  • Junge Fahrer nutzen oft zunächst das Auto der Eltern, Großeltern oder Geschwister. Das kann recht teuer für die Familie werden. Denn aufgrund der fehlenden Fahrpraxis wird üblicherweise für jedes Auto, das junge Fahrer mitnutzen, ein Risikozuschlag erhoben.
  • Mit Jung und Mobil können Fahranfänger alle bei BGV versicherten Fahrzeuge ohne Risikozuschlag fahren.
  • Schadenfreie Jahre werden angerechnet, wenn junge Fahrer innerhalb von zehn Jahren nach Beendigung des Jung und Mobil-Vertrages einen eigenen Kfz-Vertrag beim BGV abschließen.
  • Inklusive Schutzbrief und Kfz-Unfallversicherung. Dies gilt für alle Autos mit Jung und Mobil-Schutz.
  • Jung und Mobil kostet 120 Euro im Jahr für 17-Jährige, danach 245 Euro
  • Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Fahrerin oder der Fahrer das 22. Lebensjahr vollendet.


Einfach erklärt

3 Fakten zu BGV Jung und Mobil

Was ist Jung und Mobil?

Jung und Mobil ist eine personenbezogene Zusatzversicherung zu bereits bestehenden Kfz-Versicherungen. Sie eignet sich insbesondere für Fahranfänger, die das Fahrzeug ihrer Eltern oder von anderen Familienmitgliedern nutzen.

Was sind die Vorteile für junge Fahrer?

Mit Jung und Mobil vermeiden Sie die Mehrbeiträge für die Mitnutzung der PKW durch junge Fahrerinnen und Fahrer. Dies gilt für alle Autos, die beim BGV versichert sind. Die jungen Fahrerinnen und Fahrer sind zusätzlich mit einem Schutzbrief und einer Kfz-Unfallversicherung abgesichert. Der Jung und Mobil-Vertrag endet automatisch zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der junge Nutzer das 22. Lebensjahr vollendet.

Was ist Bestandteil des Jung und Mobil-Tarifs?

Risikozuschläge in den Kfz-Verträgen für die jungen Fahrer und Fahrerinnen entfallen. Und auch wenn Sie noch keine eigene Kfz-Versicherung haben, rechnen wir die schadenfreien Jahre an, wenn Sie innerhalb von zehn Jahren bei uns einen eigenen Kfz-Vertrag abschließen. Schutzbrief ist inklusive* für alle Autos, für die der Jung und Mobil-Schutz gilt. Jetzt einsteigen und Verantwortung übernehmen: Die enthaltene Kfz-Unfallversicherung* für alle Insassen greift für sämtliche Autos mit Jung und Mobil-Schutz.
*Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer ist Fahrer dieser Autos.


Beispiele, warum eine Kfz-Versicherung für junge Fahrer sinnvoll ist

Gesamtschaden 95.000 Euro

Verkehrsunfall mit dem Auto der Großeltern

Sofie fährt mit dem Auto ihrer Großeltern einem anderen Fahrzeug auf. Der Unfallgegner muss für zwei Wochen ins Krankenhaus und sein Fahrzeug hat einen Totalschaden. Das Auto von Sofies Großeltern ist beim BGV versichert und in ihrem Antrag von Jung und Mobil vermerkt. Personen-, Sach- und Vermögenschäden werden im Rahmen der Haftpflichtversicherung übernommen. Für die Reparatur des Fahrzeuges der Großeltern kommt die Vollkaskoversicherung auf.

Gesamtschaden 3.000 Euro

Panne mit dem Fahrzeug eines Freundes

Tim hat in Freiburg eine Panne mit dem Auto seines Freundes, nachdem er die gemeinsame Urlaubsreise nach Spanien als Fahrer gestartet hat. Das Auto des Freundes ist beim BGV versichert und im Antrag von Jung und Mobil vermerkt. Eine Pannenhilfe wird über den Schutzbrief von Jung und Mobil gewährt.

Häufige Fragen und Antworten

Der im Versicherungsschein genannte Fahranfänger oder die genannte Fahranfängerin zwischen 17-22 Jahren, der oder die ein BGV versichertes, im Antrag vermerktes, Fahrzeug nutzt.

  • Kfz-Schutzbrief: Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall des genutzten Fahrzeugs.
  • Kfz-Unfallversicherung: Leistet die vereinbarten Versicherungssummen für die Fahrzeuginsassen bei Invalidität oder Tod.
  • Fahrzeugnutzung: Versichert ist die Nutzung von Pkws, die bei uns versichert sind.

Kfz-Schutzbrief

  • Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen

Kfz-Unfallversicherung
  • Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld

Der zu zahlende Beitrag richtet sich nach Ihrem Lebensalter. Für die Ermittlung Ihres Lebensalters gilt: Laufendes Kalenderjahr minus Ihr Geburtsjahr.

Das bedeutet zum Beispiel für einen 18-jährigen Fahranfänger oder eine Fahranfängerin einen Jahresbeitrag von 245 Euro. Im Alter von 17 Jahren belaufen sich die Kosten auf 120 Euro pro Jahr.

Die Versicherung können Sie für längstens ein Jahr abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres in welchem Sie das 22. Lebensjahr vollendet haben endet der Versicherungsvertrag automatisch.

Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen.

Der Jung und Mobil-Vertrag gilt für alle beim BGV Badische Versicherungen versicherten Pkw.

Es genügt ein Antrag. Die versicherten Fahrzeuge werden einfach im Antrag vermerkt.

Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Sie können maximal fünf schadenfreie Jahre erwerben. Dabei richtet sich die Einstufung nach der Anzahl der vollständigen Versicherungsjahre, in denen dieser Vertrag ununterbrochen bestanden hat. Versicherungsjahre, in denen Sie einen oder mehrere Kfz-Haftpflichtschäden verursacht haben, werden mit einem Abzug von zwei SF-Klassen pro Schaden berücksichtigt.

Die Anrechnung der schadenfreien Zeit muss der Fahranfänger oder die Fahranfängerin innerhalb von zehn Jahren nach Beendigung des Vertrages beantragen. Danach geht der Anspruch auf Anrechnung verloren.

Bitte beachten Sie: Die Übertragung des anrechenbaren Schadenfreiheitsrabattes (SF-Klasse) auf Fahrzeuge, die bei anderen Versicherungsgesellschaften versichert sind, ist nicht möglich

Der Vertrag endet automatisch zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie das 22. Lebensjahr vollendet haben.

 

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