12.01.2007
Just married! BGV-Tipps zum Versicherungsschutz für Paare
Karlsruhe. Frisch Vermählte denken eher an Flitterwochen als an Versicherungen. "Zugegeben, romantisch ist das Thema Versicherungsschutz nicht, trotzdem sollten sich Brautpaare auch damit beschäftigen", sagt Andreas Hund, Versicherungsexperte beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband, "denn sie können möglicherweise Geld sparen."
Manche Versicherungen bestehen doppelt, manche gelten für beide Ehepartner, manche verschlingen unnötig Geld und andere sollten zusätzlich abgeschlossen werden. Für Ehepaare genauso wichtig wie für Singles ist die private Haftpflichtversicherung. Denn für selbst verschuldete Sach- oder Personenschäden kann der Verursacher unbegrenzt haftbar gemacht werden. Das kann Existenz bedrohende Ausmaße annehmen.
Hat jeder Ehepartner bereits eine private Haftpflichtversicherung, dann ist das eine zuviel. Es genügt bei Paaren - das gilt auch für Lebensgemeinschaften ohne Trauschein - ein Vertrag für beide. Der jüngere Vertrag kann meist problemlos gekündigt werden. Das gleiche gilt grundsätzlich auch für die Rechtsschutzversicherung. Das Schöne an Hochzeiten sind sicherlich die vielen Geschenke. Familie und Freunde legen sich ins Zeug - da kann schon einiges an Wert zusammenkommen. Sei es der wertvolle Familienschmuck oder das teure Tafelsilber. Fest steht, dass durch die Hochzeit der Wert des Hausrats steigt. "Ich empfehle, die Versicherungssumme in der Hausratversicherung entsprechend anzupassen", rät Hund.
Die Hausratversicherung sichert Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Keinen Einfluss hat die Heirat auf eine bestehende Unfallversicherung. Sie ist personenbezogen. Sobald sich Nachwuchs ankündigt, sollte das Paar allerdings über eine Kinder-Unfallversicherung nachdenken. Und noch eine Bitte des Experten: "Wenn sich der Nachname durch die Eheschließung ändert, so sind die Versicherungsgesellschaften immer dankbar für einen Hinweis."
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