13.09.2007

"Vorsicht Nebel" - BGV Tipp: Abstand einhalten!


Karlsruhe. Kaum hat der Herbst begonnen, muss die Polizei schon steigende Unfallzahlen registrieren. „Plötzlich auftretender Nebel ist die Ursache für viele Verkehrsunfälle im Herbst”, so Abteilungsleiter Jürgen Schmelzer vom Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV).

Der Gesetzgeber hat auf die häufigen Nebelunfälle der letzten Jahre reagiert und eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt. Sobald die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen 50 m beträgt, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Liegt die Sichtweite unter 50 Meter, ist eine ge-ringere Geschwindigkeit geboten. Nur in diesem Fall ist das Fahren mit Nebelschlussleuchte erlaubt. „Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, wie er innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann. Der Sicherheitsabstand sollte mindestens 50 Meter betragen. Eine Hilfe können die Leitpfosten am Straßenrand sein. Sie stehen im Abstand von 50 Metern”, fügt Schmelzer als Hinweis an.

Besonders häufig tritt Nebel an Flussläufen, feuchten Wiesen und Äcker, Talsenken und Moorgebieten auf. Damit Sie unfallfrei über die Runden kommen, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen an.
  • Schon vor der Nebelbank abbremsen und den Scheibenwischer einschalten.
  • Erhöhen Sie den Sicherheitsabstand.
    Merkregel: Sichtweite in Meter = Geschwindigkeit in km/h.
  • Schalten Sie das Abblendlicht auch am Tag frühzeitig ein und las-sen es abends lang genug an, um wahrgenommen zu werden.
  • Achten Sie verstärkt auf plötzlich auftauchende Hindernisse wie Fahrradfahrer oder Füßgänger.

Einen Tipp für den Herbst hat Jürgen Schmelzer noch: „Vorsicht! Auf dem Asphalt liegendes nasses Laub ist glatt wie Schmierseife. Hier besteht eine hohe Schleudergefahr”.

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