09.07.2007
Radfahren mit Köpfchen
Karlsruhe. Bei über 80 % der Radunfälle im Straßenverkehr kommt es zu schweren Kopfverletzungen.“ Kinder und Erwachsene sind nur mit einem Helm bei Stürzen vom Rad ausreichend vor schweren Kopfverletzungen geschützt“, berichtet Martin Hespeler, Ansprechpartner für Unfallversicherungen beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV). „Der Helm fängt bei einem Sturz den Stoß ab, der sonst mit voller Wucht direkt auf den Kopf einwirken würde. Aber leider zeigt die Praxis, dass die meisten Radfahrer immer noch ohne Helm unterwegs sind, so Hespeler weiter. Egal ob im Fahrradanhänger, auf dem Fahrradsitz oder später selbst mit dem Lauf- und Fahrrad: Kinder sollten von Anfang an nur mit Helm fahren. Auch wenn die Frisur darunter leidet, sind Eltern die besten Vorbilder. Auch für Sie gilt: Vor dem Start Helm auf! Allerdings ist der beste Fahrradhelm nutzlos, wenn er nicht richtig sitzt. Damit er Stirn, Schläfen, Scheitel und Hinterkopf schützt, muß er fest sitzen. Den Kinnriemen so einstellen, daß er nicht drückt, aber fest am Unterkiefer anliegt.
Helme sind nur beim Radfahren oder bestimmten Sportarten sinnvoll. „Vor dem Spielen muß der Helm immer abgenommen werden. Bleibt das Kind mit dem Helm an Klettergerüsten oder Ästen hängen, kann dies schwere bis tödliche Verletzungen nach sich ziehen“, warnt Hespeler.
Beim Kauf des Fahrradhelmes nehmen Sie Ihr Kind auf jeden Fall mit. Achten Sie darauf, daß der Helm die Prüfsiegel GS (vom TÜV), CE und die Europanorm EN 1078 aufweist. Das Riemensystem sollte mit dem Helm fest verbunden und der Kinnriemen mindestens 15 mm breit und problem-los verstellbar sein. Er sollte sich einfach öffnen und schließen lassen. Damit der Helm im Straßenverkehr für andere schnell zu sehen ist, wählen Sie helle und reflektierenden Farben.
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