10.07.2007
Bodyguard für die Nacht! BGV startet Rauchmelderaktion
Karlsruhe. Am 13. Juli ist der nationale Rauchmeldertag 2007! Deshalb steht beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) der Juli im Zeichen der Sicherheit. Den ganzen Monat über erhalten Kunden, die beim BGV eine Hausrat-, Wohngebäude- oder Kinderunfallversi-cherung abschließen, den „kleinen Lebensretter“ kostenlos.
„Acht von zehn Haushalte haben noch keinen Rauchmelder! Wir wollen, dass die Karlsruher nachts sicherer schlafen können. Rauchmelder können das Schlimmste verhindern. Sie warnen vor der Gefahr, noch bevor sich tödliche Rauchgaskonzentrationen gebildet haben“, so Vorstandsvorsitzender Heinz Ohnmacht zum Grund der Aktion.
Hintergrund: Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist oft ein technischer Defekt. „Dabei fallen fast alle Brandtoten nicht den Flammen, sondern giftigen Rauchgasen zum Opfer“, informiert Ohnmacht. In Baden-Württemberg besteht für Häuser und Wohnungen keine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern.
Vor allem nachts werden Brände zur tödlichen Gefahr, denn im Schlaf ist unser Geruchsinn inaktiv, so dass die gefährlichen Brand-gase nicht bemerkt werden. Ganze 70 % der Brandtoten sterben nachts an einer Rauchgasvergiftung. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. Die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Durchschnittlich bleiben nach der Entstehung eines Brandes vier Minuten Zeit, um das Gebäude zu verlassen. Gerade nachts ist das frühzeitige Erkennen eines Brandes also überlebenswichtig. Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromaus-fall zu funktionieren. Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale.
Bei der Installation muss Folgendes beachtet werden:
- Der Brandmelder muss immer an der Zimmerdecke angebracht werden, da der Rauch nach oben steigt.
- Er sollte in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt installiert werden.
- Er darf sich nicht in der Nähe von Luftschächten, in starker Zugluft und nicht in der Dachspitze befinden.
- Keinen Sinn machen Rauchmelder in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entstehen (Bad, Küche, etc.).
In Privathaushalten gehört ein Rauchmelder in einen zentral gelegenen Raum wie z.B. im Flur zur Mindestausrüstung. In mehrstöckigen Wohnhäusern empfiehlt es sich, in jedem Stockwerk mindestens einen Rauchmelder vor dem Schlafbereich anzubringen. Darüber hinaus sind vor allem Kinderzimmer und der Keller durch ein zusätzliches Gerät zu schützen, da es hier sehr häufig zu Bränden kommt.
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