Details zur Unfallversicherung


Was ist versichert?

Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Versicherte Personen können Sie oder jemand anderer sein.

Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt im privaten und beruflichen Bereich.

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Wann liegt ein Unfall vor?

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

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Welche Leistungsarten können gewählt werden?


Die wichtigsten Bausteine der Privaten Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistung und die Unfallrente.

Invaliditätsleistung


Die Invaliditätsleistung wird als einmaliger Kapitalbetrag gezahlt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Mit ihr kann z. B. der behindertengerechte Umbau von Haus, Wohnung oder Fahrzeug finanziert werden.

Ensprechend dem Grad der Beeinträchtigung wird auch anteilig die Invaliditätsleistung bezahlt (z. B. bei 25 % Invalidität = 25 % der vereinbarten Invaliditätssumme).

Bei höheren Invaliditätsgraden über 25 % wird bei Vereinbarung einer Progression ein höherer Anteil der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt.

Beispiele:


bei 225 % Progression:
  • 50 % Invalidität = 75 % der vereinbarten Versicherungssumme
  • 75 % Invalidität = 150 % der vereinbarten Versicherungssumme
  • 100 % Invalidität = 225 % der vereinbarten Versicherungssumme

bei 500 % Progression:
  • 50 % Invalidität = 100 % der vereinbarten Versicherungssumme
  • 75 % Invalidität = 250 % der vereinbarten Versicherungssumme
  • 100 % Invalidität = 500 % der vereinbarten Versicherungssumme

Unfallrente

Die Unfallrente wird ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % in der vereinbarten Höhe lebenslänglich gezahlt.

Mit ihr kann die Existenz abgesichert und der Lebensstandard erhalten werden.

Für Kinder vom 1. bis zum 16. Lebensjahr empfehlen wir anstelle des Abschlusses der Unfallrente die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung , da damit auch zusätzlich krankheitsbedingte Behinderungen versichert werden können.

Todesfallleistung

Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, wird die vereinbarte Todesfallsumme gezahlt.

Mit ihr können die Kosten der Beerdigung abgedeckt werden.

Krankenhaustagegeld

Krankenhaustagegeld wird gezahlt, wenn sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.

Damit können Kosten, die während des Krankenhausaufenthaltes zusätzlich entstehen (z. B. Eigenbeteiligung/Zuzahlung an Krankenhausaufenthalt, Kosten für ergänzende Verpflegung, Getränke oder Telefon), abgedeckt werden.

Wir zahlen das Krankenhaustagegeld für die ersten 3 Tage in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme - ab dem 4. Tag in doppelter Höhe - für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens jedoch für drei Jahre, vom Unfalltag an gerechnet.

Bitte beachten Sie:
Krankenhaustagegeld im Rahmen einer Unfallversicherung wird nur gezahlt, wenn der Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls, nicht jedoch wegen einer Erkrankung erfolgte. Möchten Sie auch diesen Fall abgesichert haben, so wäre die Versicherung von Krankenhaustagegeld im Rahmen einer Kranken- oder Krankenzusatzversicherung zu empfehlen.

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Welche Leistungsarten sind beitragsfrei mitversichert?

Kosmetische Operationen

Wir leisten Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen.

Bergungskosten

Wir zahlen, wenn die versicherte Person einen Unfall erlitten hat und ein Dritter nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht für die Kosten bestreitet.

Wir ersetzen
  • die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach konkreten Umständen zu vermuten war,
  • die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik,
  • den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren,
  • die zusätzlichen Heimfahrt- oder Unterbringungskosten bei einem Unfall im Ausland für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Lebenspartner der versicherten Person,
  • die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland,
  • die Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland.

Kurkostenbeihilfe

Wir bezahlen nach einer durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung die Kosten einer medizinisch notwendigen Kur- oder Sanatoriumsbehandlung, ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme der gesetzlichen Rehabilitationsträger.

Familienvorsorgeversicherung

Bei Heirat oder der Geburt eines Kindes besteht für die neuen Familienangehörigen sofort ein vorübergehender Versicherungsschutz.

bei Abschluß unserer Komfortdeckung:

Rooming-In/Übernachtung eines Elternteils im Krankenhaus

Wir zahlen bei einem unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt des Kindes für die Übernachtungskosten eines Elternteils pauschal 20 Euro je Übernachtung.

bei Abschluß unserer Komfortdeckung:

Sofortleistung bei schweren Verletzungen

Wir zahlen bei bestimmten schweren Verletzungen die Sofortleistung als Kapitalbetrag einmal je Unfall in Höhe von 10% der vereinbarten Versicherungssumme für Invalidität, mindestens 2 000 Euro, max. jedoch 5 000 Euro.

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Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?

Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich
  • im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des lnvaliditätsgrades,
  • im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung
entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die Minderung.

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Welche Personen sind nicht versicherbar?

Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen im Sinne der sozialen Pflegeversicherung der Stufen II und III sowie Geisteskranke.

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In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.

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Hinweis zur Tarifierung in der Unfallversicherung

Versicherungsmathematische und statistische Daten, die in der Sparte Unfall eine Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht rechtfertigen, finden Sie unter www.gdv.de.

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