Details zur Unfallversicherung
Was ist versichert?
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Versicherte Personen können Sie oder jemand anderer sein.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt im privaten und beruflichen Bereich.

Wann liegt ein Unfall vor?
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Welche Leistungsarten können gewählt werden?
Die wichtigsten Bausteine der Privaten Unfallversicherung sind die Invaliditätsleistung und die Unfallrente.
Invaliditätsleistung
Die Invaliditätsleistung wird als einmaliger Kapitalbetrag gezahlt, wenn die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Mit ihr kann z. B. der behindertengerechte Umbau von Haus, Wohnung oder Fahrzeug finanziert werden.
Entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung wird auch anteilig die Invaliditätsleistung bezahlt (z. B. bei 25 % Invalidität = 25 % der vereinbarten Invaliditätssumme).
Durch Vereinbarung einer Progression wird bei Invaliditätsgraden ab 26 % ein höherer Anteil der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt.
Bei der Exklusivdeckung kann eine Progression von 250 % oder 500 % gewählt werden. Bei der Klassikdeckung gilt eine Progression von 250 %.
Beispiele:
bei 250 % Progression:
- 50 % Invalidität = 100 % der vereinbarten Versicherungssumme
- 75 % Invalidität = 175 % der vereinbarten Versicherungssumme
- 100 % Invalidität = 250 % der vereinbarten Versicherungssumme
bei 500 % Progression:
- 50 % Invalidität = 100 % der vereinbarten Versicherungssumme
- 75 % Invalidität = 250 % der vereinbarten Versicherungssumme
- 100 % Invalidität = 500 % der vereinbarten Versicherungssumme
Bei der Basisdeckung gibt es keine Progression hierfür jedoch eine Mehrleistung ab 90 %. Ab 90 % Invalidität wird die doppelte Invaliditätsleistung gezahlt.
Beispiel:
- 89 % Invalidität = 89 % der vereinbarten Versicherungssumme
- 90 % Invalidität = 180 % der vereinbarten Versicherungssumme
- 100 % Invalidität = 200 % der vereinbarten Versicherungssumme
Unfallrente
Die Unfallrente wird bei der Basisdeckung ab ab einem Invaliditätsgrad von 60 %, bei der Klassik- und Exklusivdeckung ab einem Invaliditätsgrad von 50 % in der vereinbarten Höhe lebenslänglich gezahlt.
Bei der Deckung VitalPlus gilt eine gestaffelte Zahlung ab 40 % Invalidität.
Mit ihr kann die Existenz abgesichert und der Lebensstandard erhalten werden.
Todesfallleistung
Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, wird die vereinbarte Todesfallsumme gezahlt.
Mit ihr können die Kosten der Beerdigung abgedeckt werden.
Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld kann in der Klassik- und Exklusivdeckung sowie der Deckung VitalPlus vereinbart werden. Es wird gezahlt, wenn sich die versicherte Person wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet.
Damit können Kosten, die während des Krankenhausaufenthaltes zusätzlich entstehen (z. B. Eigenbeteiligung/Zuzahlung an Krankenhausaufenthalt, Kosten für ergänzende Verpflegung, Getränke oder Telefon), abgedeckt werden.
Bitte beachten Sie:
Krankenhaustagegeld im Rahmen einer Unfallversicherung wird nur gezahlt, wenn der Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls, nicht jedoch wegen einer Erkrankung erfolgte. Möchten Sie auch diesen Fall abgesichert haben, so wäre die Versicherung von Krankenhaustagegeld im Rahmen einer Kranken- oder Krankenzusatzversicherung zu empfehlen.

Welche Leistungsarten sind beitragsfrei mitversichert?
Kosmetische Operationen
Wir leisten Ersatz für Kosten unfallbedingter kosmetischer Operationen.
Bergungskosten
Wir zahlen, wenn die versicherte Person einen Unfall erlitten hat und ein Dritter nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht für die Kosten bestreitet.
Wir ersetzen
- die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach konkreten Umständen zu vermuten war,
- die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik,
- den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren,
- die zusätzlichen Heimfahrt- oder Unterbringungskosten bei einem Unfall im Ausland für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Lebenspartner der versicherten Person,
- die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland,
- die Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland.
Kurkostenbeihilfe
Wir bezahlen nach einer durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung die Kosten einer medizinisch notwendigen Kur- oder Sanatoriumsbehandlung, ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme der gesetzlichen Rehabilitationsträger.
Familienvorsorgeversicherung
Bei Heirat oder der Geburt eines Kindes besteht für die neuen Familienangehörigen sofort ein vorübergehender Versicherungsschutz.
Rooming-In/Übernachtung eines Elternteils im Krankenhaus
Für Kinder gilt bei der Klassik- und Exklusivdeckung unser Kinder-Sorglos-Schutz:
Wir zahlen bei der Klassik- oder Exklusivdeckung bei einem unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt des Kindes für die Übernachtungskosten eines Elternteils einen pauschalen Kostenzuschuss je Übernachtung.

Welche Auswirkungen haben Krankheiten oder Gebrechen?
Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich
- im Fall einer Invalidität der Prozentsatz des lnvaliditätsgrades,
- im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen Fällen die Leistung
entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens.
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch bei der Basis- und Klassikdeckung die Minderung. Bei der Exklusivdeckung darf der Mitwirkungsanteil sober bis zu 50 % betragen ohne dass eine Minderung statfindet.

Welche Personen sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd schwer- oder schwerstpflegebedürftige Personen im Sinne der sozialen Pflegeversicherung der Stufen II und III sowie Geisteskranke.

In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.

Hinweis zur Tarifierung in der Unfallversicherung
Versicherungsmathematische und statistische Daten, die in der Sparte Unfall eine Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht rechtfertigen, finden Sie unter
www.gdv.de.
