Übersicht Details

Details zur Unfall-Soforthilfe



Wann kann ich die Unfall-Soforthilfe abschließen?


Wenn Sie eine Unfallversicherung mit Klassik- oder Komfortdeckung abgeschlossen haben, können Sie die Unfall-Soforthilfe in diesen Vertrag mit einschließen.

Bei Abschluß der Deckung VitalPlus ist die Unfall-Soforthilfe bereits im Versicherungsschutz enthalten.

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In welchen Fällen erfolgt eine Leistung?


Wenn Sie nach einem Unfall oder einer Erkrankung, die einen vollstationären Krankenhausaufenthalt erforderlich gemacht hat, auf fremde Hilfe angewiesen sind.

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Welche Leistungen werden geboten?


Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen:
  • Anlieferung einer täglichen Hauptmahlzeit nach freier Auswahl aus dem Angebot unserer qualifizierten Dienstleister,
  • Installation einer Hausnotrufanlage aus dem Angebot unseres Servicepartners, sofern die technischen Voraussetzungen in der Wohnung der versicherten Person vorhanden sind,
  • Besorgung von Einkäufen (Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs),
  • Abholung und Anlieferung der Reinigungswäsche,
  • eine Haushaltshilfe zur Reinigung der Wohnung,
  • Unterbringung und Versorgung von Haustieren,
  • Instandhaltung des Gartens (z. B. Bewässerung, Rasenmähen, Heckenschnitt) im haushaltsüblichen Umfang,
  • Architekten und Zulieferer für den behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung oder Hauses,
  • einen 24-Stunden-Pflegenotruf,
  • ambulante Grundpflege (Körperpflege, Hilfe bei Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden etc.),
  • Pflegeschulungen für Angehörige,
  • Pflegeberatung
    Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt zur Feststellung der Pflegeprobleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
  • Tag- und Nachtwache,
  • Fahrdienste zu Ärzten, Therapien, Krankengymnasten und Behörden,
  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen,
  • Pflegehilfsmittel,
  • Pflegeplätze,
  • Spezialisten für den Umbau von Kraftfahrzeugen,

Diese Vermittlungsleistungen bieten wir auch dann, wenn kein vollstationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich, die Inanspruchnahme der Leistungen allerdings notwendig ist.

Wir benennen Ihnen
  • Ärzte oder Kliniken zur Behandlung (nicht Begutachtung) von Verletzungen weltweit.
Wir beantworten allgemeine Fragen über die gesetzlichen Bestimmungen der Pflegeeinstufung (keine Rechtsberatung) und bei der Beantragung von Pflegesachleistungen und Pflegegeldern (ohne Ausfüllen der Anträge).

Diese Kosten übernehmen wir für Sie:
  • Anlieferung einer täglichen Hauptmahlzeit nach freier Auswahl aus dem Angebot unserer qualifizierten Dienstleister,
  • Besorgung von Einkäufen (Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs),
  • Abholung und Anlieferung der Reinigungswäsche,
  • Tätigkeiten zur gewöhnlichen Reinigung der Wohnung im üblichen Umfang,
  • Installation einer Hausnotrufanlage aus dem Angebot unseres Servicepartners, sofern die technischen Voraussetzungen in der Wohnung der versicherten Person vorhanden sind,
  • ambulante Grundpflege (Körperpflege, Hilfe bei Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden etc.),
  • zusätzlich zur Grundpflege ein persönliches Pflegeberatungsgespräch,
  • 24-Stunden-Pflegenotruf,
  • Tag- und Nachtwache, bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus der stationären Behandlungen,
  • Fahrdienste zu Ärzten, Therapien, Krankengymnasten und Behörden,
  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen,
  • einmalige Pflegeschulungen für Angehörige 1. Grades.

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Welche besonderenLeistungen gelten zusätzlich für junge Familein?


Wir vermitteln bei unfallbedingtem Ausfall eines im Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten
  • die Betreuung von Kleinkindern,
  • Kinderbetreuung für Kinder bis 16 Jahre,
  • Versorgung der Kinder und Jugendlichen,
  • Fahrdienste für Kinder und Jugendliche.

Wir bezahlen die notwendigen Kosten für
  • Kinderbetreuung, bei unfallbedingtem Ausfall eines im Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten, für bis zu 48 Stunden
  • Bei Bedarf übernehmen wir im Beisein eines Familienangehörigen oder Nachbarn während eines Krankenhausaufenthaltes einmalig die notwendigen Kosten zur Reinigung der Wohnung und zur Entsorgung des Abfalls.

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Wie lange werden die Leistungen erbracht?


Die Leistungen werden während der Dauer der Bedürftigkeit erbracht, längstens für 3 Monate nach Beendigung des vollstationären Krankenhausaufenthaltes.

Bei der Exklusivdeckung und VitalPlus wird die maximale Dauer auf bis zu 6 Monate verlängert.

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Wo gilt die Unfall-Soforthilfe?


Die vereinbarten Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland.

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