Details zur Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung
Für wen kann die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung abgeschlossen werden?
Für gesunde Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, für die beim BGV auch eine Unfallversicherung besteht oder abgeschlossen wird.
Zweckmäßigerweise wird die Unfallversicherung für das Kind ohne die Leistungsart Unfallrente abgeschlossen und dann durch die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung ergänzt, da damit auch zusätzlich krankheitsbedingte Behinderungen abgedeckt werden.

Welche Leistung ist versichert?
Ab einem Behinderungsgrad von 50% wird ein Leben lang die vertraglich vereinbarte Rente gezahlt.
Die Rentenzahlung kann zwischen 300 und 1 000 Euro monatlich gewählt werden.
Mit Beginn der Rentenzahlung müssen keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt werden.

Hinweis zur Tarifierung in der Unfallversicherung
Versicherungsmathematische und statistische Daten, die in der Sparte Unfall eine Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht rechtfertigen, finden Sie unter
www.gdv.de.
