Übersicht Details

Details zur Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung


Für wen kann die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung abgeschlossen werden?


Für gesunde Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, für die beim BGV auch eine Unfallversicherung besteht oder abgeschlossen wird.

Zweckmäßigerweise wird die Unfallversicherung für das Kind ohne die Leistungsart Unfallrente abgeschlossen und dann durch die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung ergänzt, da damit auch zusätzlich krankheitsbedingte Behinderungen abgedeckt werden.

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Welche Leistung ist versichert?


Ab einem Behinderungsgrad von 50% wird ein Leben lang die vertraglich vereinbarte Rente gezahlt.

Die Rentenzahlung kann zwischen 300 und 1 000 Euro monatlich gewählt werden.

Mit Beginn der Rentenzahlung müssen keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt werden.

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In welchen Fällen besteht Versicherungsschutz?



  • bei Unfällen (Verbrennungen, Verbrühungen, Unfälle beim Spielen, Stürze, Verkehrsunfälle, Vergiftungen, ...)
  • bei Krankheiten (Kinderlähmung, Epilepsie, Leukämie, Diabetes, Asthma, Hepatitis, ...)

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In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?



  • wenn die Invalidität ganz oder überwiegend aufgrund angeborener Krankheiten sowie Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Psychosen oder Oligophrenie (geistige Behinderung) eingetreten ist;
  • bei Unfällen als Folge von Alkohol- oder Drogenkonsum, sofern das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat.

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Hinweis zur Tarifierung in der Unfallversicherung

Versicherungsmathematische und statistische Daten, die in der Sparte Unfall eine Risikodifferenzierung nach dem Geschlecht rechtfertigen, finden Sie unter www.gdv.de.

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