Übersicht Details

Details zur Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz



Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen
  • aus Miet- und Pachtverhältnissen für Mieter/Pächter.
    Als Mieter wollen Sie sich gegen eine Mieterhöhung wehren.
  • aus dinglichen Rechten am Grundstück
    (z.B. Eigentum, Erbbaurecht, Vorkaufsrecht, Hypotheken, Grundschulden)
    Ein Dritter hat Ihnen als Eigentümer einen Schaden an Ihrem Haus zugefügt.
  • in nachbarrechtlichen Streitigkeiten für Grundstückseigentümer, Vermieter und Verpächter.
    Sie wollen als Eigentümer einen Nachbarschaftsstreit wegen der Grenzbepflanzung gerichtlich klären lassen.
Eingeschlossen ist auch der Steuerrechtsschutz bei Streitigkeiten wegen Steuern und Abgaben vor Finanz- und Verwaltungsgerichten und in steuerrechtlichen Bußgeldverfahren, sofern sie das versicherte Objekt betreffen.

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Wer ist versichert?


Eigentümer, Vermieter oder Pächter, Verpächter, Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter für die im Versicherungsschein genannten Objekte, d.h., diese Versicherung ist objektbezogen.

  • Einer Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen, soweit diese dem Eigentümer der Wohneinheit gehören.
  • Wohnung eines Kindes am Ausbildungsort im Inland
    Im Inland gelegene Miet- bzw. Eigentumswohnungen, die von studierenden bzw. sich in der Schul- oder beruflichen Erstausbildung befindlichen Kindern genutzt werden, sind beitragsfrei mitversichert. Dies gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer seine selbstgenutzte Wohneinheit bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG versichert hat.
  • Selbstgenutzte Wohnung in Kombination mit dem Tarif proComfort.
    Der Versicherungsschutz gilt auch für den Versicherungsnehmer bzw. seinen ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein sonstigen genannten Lebenspartner als Eigentümer oder Mieter von weiteren ausschließlich selbstgenutzten Wohneinheiten im Inland (Bundesrepublik Deutschland), sofern der Versicherungsnehmer seine selbstgenutzte Wohneinheit und den Tarif proComfort bei der Badischen Rechtsschutzversicherung AG versichert hat.

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Wo gilt die Versicherung?

Die Rechtsschutzversicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Im privaten Bereich sogar weltweit für 3 Monate.

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Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme beträgt 500 000 EUR je Rechtsschutzfall. Darüber hinaus gewähren wir Ihnen eine Kaution für ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100 000 EUR.

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Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

  • Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts Ihrer Wahl.
  • Einen Korrespondenzanwalt bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Zivilprozessen – vorausgesetzt, Ihr Wohnort liegt mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt.
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht sowie Kosten für den Gerichtsvollzieher.
  • Die Prozesskosten des Gegners, sofern eine Verpflichtung zu deren Erstattung besteht.
  • Übersetzungskosten bei Auslandssachen.
  • Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde.
  • Strafkautionen (als zinsloses Darlehen) bis zu einer Höhe von 100 000 EUR, um einstweilige Haftverschonung zu erlangen.

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Ist jeder Rechtsstreit versichert?


Wir helfen Ihnen in den meisten Rechtsschutzfällen des täglichen Lebens.

Kein Versicherungsschutz kann jedoch gewährt werden für schwer abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind, wie:
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen,
  • Konkursverfahren gegenüber Versicherten,
  • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Baurisiko,
  • das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird.

Grundsätzlich nicht versicherbar sind alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z.B. wegen Beleidigung, Diebstahl oder Betrug).


Kein Versicherungsschutz besteht für Fälle, die sich vor Versicherungsbeginn ereignet bzw. angebahnt haben.

Für folgende Rechtsschutzart besteht eine Wartezeit von drei Monaten:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesem Gebiet frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.

Bestand für Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft , so entfällt eine Wartezeit für die bestandenen Bereiche, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.

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Was ist im Schadensfall zu beachten?

Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bitte beachten Sie schon jetzt für den Fall der Fälle unsere Schaden-Service-Nummer, die sie zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten. Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden. Wir stellen dann anhand unserer Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz besteht. Sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt, können wir Sie auch mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich sofort telefonisch beraten lassen können. Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.

Bei der Schadenmeldung sollten Sie den Sachverhalt möglichst genau schildern und alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Falles.

Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).

Lesen Sie daher die gerichtlichen oder behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft durch. Veranlassen Sie zunächst selbst das zur Einhaltung der Frist Erforderliche soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist. Sie haben dann später immer noch die Möglichkeit, den Einspruch, den Widerspruch oder sonstige Äußerungen wieder zurückzunehmen. Alle weiteren Schritte sollten Sie mit uns und dem beauftragten Anwalt abstimmen. Sie haben dadurch die Gewähr, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens zeitraubend. Hier bewährt sich eine Rechtsschutzversicherung ganz besonders. Mit unserer Unterstützung und dem Einsatz eines ausländischen Anwalts kann Ihr Recht regelmäßig schneller und besser durchgesetzt werden.

Im Übrigen: Wenn wir die Erfolgsaussicht einmal anders beurteilen als Ihr Anwalt, kann dieser von Ihnen auf unsere Kosten beauftragt werden, eine bindende Stellungnahme zur Leistungspflicht abzugeben.

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Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?

Damit Sie im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht gefährden ist die regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge erforderlich. Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der vereinbarten Beitragsangleichung ändern, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen.

Außerdem müssen Sie alle Veränderungen des versicherten Risikos melden (z.B. die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges, die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges, den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbstständige Tätigkeit und umgekehrt oder sonstiger für die Beitragsbemessung maßgeblicher Faktoren).

Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die Versicherungsschein-Nummer bzw. die Schadennummer des jeweiligen Rechtsschutzfalles angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift und Kontoverbindung sofort mitteilen.

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Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Den Versicherungsvertrag können Sie für 5 Jahre bzw. mit einer Laufzeit von 1 Jahr abschließen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem im Versicherungsschein genannten Vertragsablauf gekündigt wird.

Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.

Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

Sie können unabhängig von der Vertragsdauer auch kündigen, wenn wir trotz Vorliegens eines Rechtsschutzfalles den Rechtsschutz ablehnen.

Des weiteren können sie und wir kündigen, wenn wir für mindestens zwei eingetretene Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten Rechtsschutz gewährt haben.

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Wie kann ich zu den BGV / Badische Versicherungen wechseln?

Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie drei Monate vor Vertragsablauf kündigen.
Bei einer Beitragserhöhung können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung schriftlich kündigen. Ihr Vertrag endet dann mit dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.

Bitte achten Sie darauf, daß eine Doppelversicherung nicht möglich ist.

Bei nahtlosen Übergang beider Versicherungsverhältnisse ineinander entfällt für den bereits bei der Vorversicherung bestandenen Vertragsumfang die Wartezeit.




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