Details zur Verkehrs-Rechtsschutz
Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
Nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sie verletzt wurden, wollen Sie Ihre Schmerzensgeldansprüche geltend machen. - Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
Nach dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens stellen sich gravierende Mängel heraus. - (Kfz-)Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Bei der Berechnung der Kfz-Steuer für Ihren PKW geht die Finanzbehörde von falschen Berechnungsgrundlagen aus. - Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
In ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls. - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz in Verkehrssachen
In ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Verkehrsunfalls. - Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Durch verkehrswidriges Verhalten ist Ihr Führerschein in Gefahr. - Straf-Rechtsschutz
Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall vorgeworfen. - Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten Sie einen Bußgeldbescheid mit der Auferlegung eines Fahrverbots.
Im Verkehrs-Rechtsschutz besteht keine Wartezeit!

Wer ist versichert?
- Der Eigentümer und Halter des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs
- Der Versicherungsnehmer als Fahrer von fremden Fahrzeugen im privaten und beruflichen Bereich
- Der Versicherungsnehmer als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. als Reiter, Skater).
- Alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs.

Wo gilt die Versicherung?
Die Rechtsschutzversicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Im privaten Bereich sogar weltweit für 3 Monate.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Darüber hinaus gewähren wir Ihnen eine Strafkaution für ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100.000 Euro.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
- Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts Ihrer Wahl.
- Einen Korrespondenzanwalt bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Zivilprozessen – vorausgesetzt, Ihr Wohnort liegt mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt.
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht sowie Kosten für den Gerichtsvollzieher.
- Die Prozesskosten des Gegners, sofern eine Verpflichtung zu deren Erstattung besteht.
- Die übliche Vergütung eines technischen Sachverständigen in Verkehrs-, Straf- und Bußgeldverfahren sowie bei Kauf- und Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen.
- Die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen bei Fahrzeugschäden im Ausland.
- Übersetzungskosten bei Auslandssachen.
- Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde.
- Strafkautionen (als zinsloses Darlehen) bis zu einer Höhe von 100 000 EUR, um einstweilige Haftverschonung zu erlangen.

Ist jeder Rechtsstreit versichert?
Wir helfen Ihnen in den meisten Rechtsschutzfällen des täglichen Lebens.
Kein Versicherungsschutz kann jedoch gewährt werden für schwer abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind, wie:
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen,
- Konkursverfahren gegenüber Versicherten,
- Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Baurisiko,
- das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird.
Grundsätzlich nicht versicherbar sind alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z.B. wegen Beleidigung, Diebstahl oder Betrug).
Bei Vorsatz gibt es im Straßenverkehrsrecht zwei Besonderheiten:
- Zum einen wird Rechtsschutz gewährt, so lange kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes erfolgt ist,
- zum anderen tritt der Versicherer bei Bußgeldverfahren ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ein.
Kein Versicherungsschutz besteht für Fälle, die sich vor Versicherungsbeginn ereignet bzw. angebahnt haben.

Was ist im Schadensfall zu beachten?
Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bitte beachten Sie schon jetzt für den Fall der Fälle unsere Schaden-Service-Nummer, die sie zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten. Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden. Wir stellen dann anhand unserer Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz besteht. Sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt, können wir Sie auch mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich sofort telefonisch beraten lassen können. Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.
Bei der Schadenmeldung sollten Sie den Sachverhalt möglichst genau schildern und alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Falles.
Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).
Lesen Sie daher die gerichtlichen oder behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft durch. Veranlassen Sie zunächst selbst das zur Einhaltung der Frist Erforderliche soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist. Sie haben dann später immer noch die Möglichkeit, den Einspruch, den Widerspruch oder sonstige Äußerungen wieder zurückzunehmen. Alle weiteren Schritte sollten Sie mit uns und dem beauftragten Anwalt abstimmen. Sie haben dadurch die Gewähr, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens zeitraubend. Hier bewährt sich eine Rechtsschutzversicherung ganz besonders. Mit unserer Unterstützung und dem Einsatz eines ausländischen Anwalts kann Ihr Recht regelmäßig schneller und besser durchgesetzt werden.
Im Übrigen: Wenn wir die Erfolgsaussicht einmal anders beurteilen als Ihr Anwalt, kann dieser von Ihnen auf unsere Kosten beauftragt werden, eine bindende Stellungnahme zur Leistungspflicht abzugeben.

Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?
Damit Sie im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht gefährden ist die regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge erforderlich. Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der vereinbarten Beitragsangleichung ändern, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen.
Außerdem müssen Sie alle Veränderungen des versicherten Risikos melden (z.B. die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges, die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges, den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbstständige Tätigkeit und umgekehrt oder sonstiger für die Beitragsbemessung maßgeblicher Faktoren).
Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die Versicherungsschein-Nummer bzw. die Schadennummer des jeweiligen Rechtsschutzfalles angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift und Kontoverbindung sofort mitteilen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?
Den Versicherungsvertrag können Sie für 5 Jahre bzw. mit einer Laufzeit von 1 Jahr abschließen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem im Versicherungsschein genannten Vertragsablauf gekündigt wird.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.
Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.
Sie können unabhängig von der Vertragsdauer auch kündigen, wenn wir trotz Vorliegens eines Rechtsschutzfalles den Rechtsschutz ablehnen.
Des weiteren können sie und wir kündigen, wenn wir für mindestens zwei eingetretene Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten Rechtsschutz gewährt haben.

Wie kann ich zu den BGV / Badische Versicherungen wechseln?
Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie drei Monate vor Vertragsablauf kündigen.
Bei einer Beitragserhöhung können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung schriftlich kündigen. Ihr Vertrag endet dann mit dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.
Bitte achten Sie darauf, daß eine Doppelversicherung nicht möglich ist.
Bei nahtlosen Übergang beider Versicherungsverhältnisse ineinander entfällt für den bereits bei der Vorversicherung bestandenen Vertragsumfang die Wartezeit.