Details zur Privat-Rechtsschutz proSenioren



Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Sie kommen im Winter auf einem nicht geräumten Gehweg zu Fall. Sie verletzen sich und Ihre Kleidung wird beschädigt.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    Eine von Ihnen gekaufte Ware stellt sich als mangelhaft heraus und soll zurückgegeben werden. Der Verkäufer weigert sich.
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    Sie haben gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch eingelegt, den das Finanzamt nicht anerkennen will.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    Als Beamter wirft man Ihnen, nach Ihrer Meinung zu Unrecht, eine Verfehlung vor und leitet ein Disziplinarverfahren ein.
  • Straf-Rechtsschutz
    Durch eine Unachtsamkeit rempeln Sie in der Fußgängerzone eine ältere Dame an, die hinfällt und sich schwer verletzt.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Sie erhalten eine Anzeige wegen Missachtung des Sonn- und Feiertags-Gebots.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
    Ihr(e) Ehegatte(in) hat Sie verlassen und macht nun hohe Unterhaltsansprüche geltend.
  • Opfer-Rechtsschutz
    Sie wurden bei einem Raubüberfall niedergeschlagen und wollen als Nebenkläger vor Gericht auftreten.

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Was ist bei proSenioren zusätzlich versichert?

Über den Tarif proSenioren ist zusätzlich mitversichert:
  • Abweichend von § 6 Abs. 2 ARB 2011 besteht weltweiter Versicherungsschutz bis zu einer Dauer von sechs Monaten.
  • Arbeitsrechtsschutz*
    Der Arbeitsrechtsschutz (nach § 2b ARB) gilt mit der Maßgabe, dass der Versicherungsschutz nur besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
    • aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis (§ 8 Abs. 1 SGB IV),
    • als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichem oder pflegerischem Personal;
    • Streitigkeiten aus Beihilfe- und Pensionszusagen oder aus betrieblichen Altersversorgungen und beihilferechtliche Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis;
      (die bisherige Regelung in § 2 b ARB 2011 entfällt)
  • Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen
    Vorsorgeverfügungen in diesem Sinne sind die
    • Patientenverfügung
    • Betreuungsverfügung
    • Vorsorgevollmacht
    Versichert ist der erste Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts oder Notars. Kosten werden max. bis zu 250,00 EUR erstattet sobald dem Versicherer ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird, aus der Art und Umfang der entsprechenden Tätigkeit hervorgehen. Der vereinbarte Selbstbehalt wird hierbei nicht in Abzug gebracht.
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht
    Versicherungsschutz besteht für das Beratungsgespräch sowie für eine darüber hinausgehende Tätigkeit eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars, die zu Erstellung eines eigenen Testaments führt. Kosten hierfür werden bis zu 250,00 EUR erstattet, sobald ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird, aus der Art und Umfang der entsprechenden Tätigkeit hervorgehen. Der Eintritt des Versicherungsfalls ist nicht abhängig von einer Änderung der Rechtslage gem. § 4 Abs1 b ARB 2011. Der vereinbarte Selbstbehalt wird hierbei nicht in Abzug gebracht.
  • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
    Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Betroffener im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Anordnung gem. § 1896 ff. BGB, aufgrund der ein Betreuer bestellt werden soll. Rechtsschutz besteht ab der Einleitung des Verfahrens einer Betreuungsanordnung vor einem Gericht in Deutschland.
  • Mobiler Anwaltsservice
    Der Versicherer übernimmt pro Versicherungsfall die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des Rechtsanwaltes für max. drei Besuche am Wohnort des Versicherungsnehmers in Deutschland, wenn der Versicherungsnehmer bzw. der eheliche/eingetragene oder im Versicherungsschein benannte sonstige Lebenspartner nicht in der Lage ist, den Rechtsanwalt aufzusuchen und dieser in dem Landgerichtsbezirk in dem der Versicherungsnehmer wohnt, zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn das Reiseziel innerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder der Wohnort des Rechtsanwalts befindet. Ist der Aufenthaltsort des Versicherungsnehmers bzw. des eheliche/eingetragenen oder im Versicherungsschein benannten sonstigen Lebenspartner in einem Krankenhaus in Deutschland, so muß der Rechtsanwalt in dem Landgerichtsbezirk in dem das Krankenhaus liegt, zugelassen sein. In beiden Fällen muß der Besuch zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich sein.
  • Vorsorge-Arbeits-Rechtsschutz für den Fall der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit
    Im Falle der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit kann der Versicherungsschutz unter Mitversicherung der Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz gemäß § 2 b ARB 2011 (ohne Wartezeit) in die Tarifform proSB bzw. proComfort umgewandelt werden.
  • Premium-Service für proSenioren Kunden im privaten Lebensbereich
    Zusätzliche Serviceleistungen im Bereich der Rechtsberatung.
    Unabhängig von der versicherten Leistung,

    • Telefonische Rechtsberatung
      kann der Versicherungsnehmer in eigenen Rechtsangelegenheiten unabhängig vom Eintritt eines Rechtsschutzfalles auch im nichtversicherten Bereich einen telefonischen Rat oder eine telefonische Empfehlung eines von der Badischen Rechtsschutzversicherung AG ausgewählten Rechtsanwaltes einholen. Die Vermittlung dieser Beratung erfolgt ausschließlich über die Badische Rechtsschutzversicherung AG. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
    • Online-Rechtsberatung
      stellt der Versicherer via Internet über das Kundenportal der BGV I Badischen Versicherungen "MEIN BGV" eine schriftliche Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Im Rahmen dieser Online-Rechtsberatung erhält der Versicherungsnehmer durch kompetente und unabhängige Rechtsanwälte eine erste schnelle schriftliche Einschätzung des rechtlichen Problems und eine Beurteilung der Erfolgsaussichten für eine Weiterverfolgung der möglichen Ansprüche bzw. eine konkrete Hilfestellung für die weitere Vorgehensweise. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nicht in Abzug gebracht.
    • Online-Formularservice
      kann der Versicherungsnehmer den Online-Formularservice mit vielen Standarddokumenten nutzen und via Internet über das Kundenportal der BGV I Badischen Versicherungen "Mein BGV" umfangreiche Mustervorlagen downloaden und so selbständig individuelle Verträge oder Erklärungen gestalten.
    • Online-Vertrags-Check
      stellt der Versicherer via Internet über das Kundenportal der BGV / Badischen Versicherungen "MEIN BGV" einen Vertrags-Check für eine allgemeine präventive Prüfung von Verbraucherverträgen, die der Versicherungsnehmer im privaten Lebensbereich zu schließen beabsichtigt und auf die deutsches Recht anwendbar ist, im Hinblick auf für ihn als Verbraucher rechtlich nachteilige Vertragsklauseln zur Verfügung. Die Beratung erfolgt durch kompetente und unabhängige Rechtsanwälte.

Für noch mitversicherte Kinder gilt die Zusatzleistung nicht.

* Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten

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Wer ist versichert?

  • Der nichtselbständige Versicherungsnehmer, der eheliche, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner.
  • Die minderjährigen und dieunverheirateten , nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten (bei uns ohne Altersgrenze).
  • Die versicherten Personen als Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer und sonstige Teilnehmer (z.B. als Reiter, Skater).

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In welchen Lebensbereichen bin ich geschützt?


  • Im privaten Lebensbereich
  • Im öffentlichen Verkehrsbereich als: Fahrgast Fußgänger Radfahrer und sonstiger Teilnehmer (z.B. als Reiter, Skater)


Wo gilt die Versicherung?

Die Rechtsschutzversicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Im privaten Bereich sogar weltweit für 6 Monate.

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Was ist bei einer selbstständigen Tätigkeit zu beachten?

Bei einer ausgeübten selbstständigen Tätigkeit kann der Versicherungsnehmer den Rechtsschutz für Nichtselbstständige wählen.
Kein Versicherungsschutz besteht für eine Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wenn Sie die selbstständige Tätigekeit versichern möchten, empfehlen wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Selbstständige.

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Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme beträgt 500.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Darüber hinaus gewähren wir Ihnen eine Strafkaution für ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100.000 Euro.

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Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

  • Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalts Ihrer Wahl.
  • Einen Korrespondenzanwalt bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Zivilprozessen – vorausgesetzt, Ihr Wohnort liegt mehr als 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt.
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht sowie Kosten für den Gerichtsvollzieher.
  • Die Prozesskosten des Gegners, sofern eine Verpflichtung zu deren Erstattung besteht.
  • Übersetzungskosten bei Auslandssachen.
  • Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde.
  • Strafkautionen (als zinsloses Darlehen) bis zu einer Höhe von 100.000 Euro, um einstweilige Haftverschonung zu erlangen.

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Ist jeder Rechtsstreit versichert?


Wir helfen Ihnen in den meisten Rechtsschutzfällen des täglichen Lebens.

Kein Versicherungsschutz kann jedoch gewährt werden für schwer abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randgebiete, die nur für einen kleinen Personenkreis von Interesse sind, wie:
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen,
  • Konkursverfahren gegenüber Versicherten,
  • Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Baurisiko,
  • das Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, soweit nicht lediglich eine Beratung bei veränderter Rechtslage gewünscht wird.

Grundsätzlich nicht versicherbar sind alle Verfahren wegen vorsätzlicher Straftaten (z.B. wegen Beleidigung, Diebstahl oder Betrug).

Bei Vorsatz gibt es im Straßenverkehrsrecht zwei Besonderheiten:

  • Zum einen wird Rechtsschutz gewährt, so lange kein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatzes erfolgt ist,
  • zum anderen tritt der Versicherer bei Bußgeldverfahren ohne Rücksicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ein.

Kein Versicherungsschutz besteht für Fälle, die sich vor Versicherungsbeginn ereignet bzw. angebahnt haben.

Für folgende Rechtsschutzart besteht eine Wartezeit von drei Monaten:

  • Arbeits-Rechtsschutz

Das bedeutet, dass sich eine Angelegenheit auf diesem Gebiet frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn angebahnt haben darf.

Bestand für Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft , so entfällt eine Wartezeit für die bestandenen Bereiche, sofern der Versicherungsschutz nahtlos ineinander übergeht.

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Was ist im Schadensfall zu beachten?

Wenn Sie zur Klärung eines Streites juristischen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bitte beachten Sie schon jetzt für den Fall der Fälle unsere Schaden-Service-Nummer, die sie zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten. Schadenfälle können Sie über diese Telefonnummer problemlos bei uns melden. Wir stellen dann anhand unserer Unterlagen fest, ob Versicherungsschutz besteht. Sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt, können wir Sie auch mit einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei verbinden, damit Sie sich sofort telefonisch beraten lassen können. Diese Beratung ist für Sie mit keinen Kosten verbunden und verpflichtet Sie in keiner Weise.

Bei der Schadenmeldung sollten Sie den Sachverhalt möglichst genau schildern und alle vorhandenen Unterlagen zur Verfügung stellen. Dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung Ihres Falles.

Achten Sie bitte genau auf die Einhaltung von Fristen. Dies gilt für alle gerichtlichen Verfahren und insbesondere für Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, sozialgerichtliche Klagen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sowie alle Rechtsmittel (Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.).

Lesen Sie daher die gerichtlichen oder behördlichen Bescheide, die Ihnen zugehen, gewissenhaft durch. Veranlassen Sie zunächst selbst das zur Einhaltung der Frist Erforderliche soweit nicht bereits ein Anwalt eingeschaltet ist. Sie haben dann später immer noch die Möglichkeit, den Einspruch, den Widerspruch oder sonstige Äußerungen wieder zurückzunehmen. Alle weiteren Schritte sollten Sie mit uns und dem beauftragten Anwalt abstimmen. Sie haben dadurch die Gewähr, dass der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens zeitraubend. Hier bewährt sich eine Rechtsschutzversicherung ganz besonders. Mit unserer Unterstützung und dem Einsatz eines ausländischen Anwalts kann Ihr Recht regelmäßig schneller und besser durchgesetzt werden.

Im Übrigen: Wenn wir die Erfolgsaussicht einmal anders beurteilen als Ihr Anwalt, kann dieser von Ihnen auf unsere Kosten beauftragt werden, eine bindende Stellungnahme zur Leistungspflicht abzugeben.

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Was ist während der Vertragslaufzeit zu beachten?

Damit Sie im Schadensfall den Versicherungsschutz nicht gefährden ist die regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge erforderlich. Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung wegen der vereinbarten Beitragsangleichung ändern, werden wir Ihnen dies rechtzeitig mitteilen.

Außerdem müssen Sie alle Veränderungen des versicherten Risikos melden (z.B. die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges, die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges, den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbstständige Tätigkeit und umgekehrt oder sonstiger für die Beitragsbemessung maßgeblicher Faktoren).

Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die Versicherungsschein-Nummer bzw. die Schadennummer des jeweiligen Rechtsschutzfalles angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift und Kontoverbindung sofort mitteilen.

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Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Den Versicherungsvertrag können Sie für 5 Jahre bzw. mit einer Laufzeit von 1 Jahr abschließen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor dem im Versicherungsschein genannten Vertragsablauf gekündigt wird.

Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen.

Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.

Sie können unabhängig von der Vertragsdauer auch kündigen, wenn wir trotz Vorliegens eines Rechtsschutzfalles den Rechtsschutz ablehnen.

Des weiteren können sie und wir kündigen, wenn wir für mindestens zwei eingetretene Rechtsschutzfälle innerhalb von zwölf Monaten Rechtsschutz gewährt haben.

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Wie kann ich zu den BGV / Badische Versicherungen wechseln?

Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie drei Monate vor Vertragsablauf kündigen.
Bei einer Beitragserhöhung können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang der Beitragsrechnung schriftlich kündigen. Ihr Vertrag endet dann mit dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam wird.

Bitte achten Sie darauf, daß eine Doppelversicherung nicht möglich ist.

Bei nahtlosen Übergang beider Versicherungsverhältnisse ineinander entfällt für den bereits bei der Vorversicherung bestandenen Vertragsumfang die Wartezeit.




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Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: service@bgv.de
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