Rechtsschutz proSenioren

Für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr bieten wir für die Zeit nach dem Berufsleben einen speziellen Versicherungsschutz an.

Dieser Versicherungsschutz umfasst zusätzlich:
  • Arbeits-Rechtsschutz
    aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis sowie als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichem Personal
  • Streitigkeiten aus Beihilfe- und Pensionszusagen oder aus betrieblichen Altersvorsorgungen und beihilferechtliche Ansprüche aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis,
  • Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen
    (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht),
  • erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht
    (z.B. Testamenterstellung),
  • Rechtsschutz im Betreuungsverfahren,
  • mobiler Anwaltsservice,
  • Vorsorge-Arbeits-Rechtsschutz.


Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: ksc@bgv.de
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