Für Rentner und Pensionäre ab dem 58. Lebensjahr bieten wir für die Zeit nach dem Berufsleben einen speziellen Versicherungsschutz an.
Dieser Versicherungsschutz umfasst zusätzlich:
Arbeits-Rechtsschutz aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis sowie als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichem Personal
Streitigkeiten aus Beihilfe- und Pensionszusagen oder aus betrieblichen Altersvorsorgungen und beihilferechtliche Ansprüche aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis,
Beratungs-Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht),
erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht (z.B. Testamenterstellung),