Übersicht Details

Details zur Rürup-Rente



Wie funktioniert die Rürup-Rente?


Auch in den Details bietet die Basis-Rente überzeugende Argumente. Die wichtigsten möchten wir Ihnen im Überblick kurz vorstellen:
  • Ledige können im Rahmen der Basis-Rente bis zu 20 000 EUR pro Jahr steuerlich geltend machen. Eheleute sogar bis 40 000 EUR.
  • Eine Basis-Rente können Sie schon ab 15 EUR im Monat abschließen. Zuzahlungen sind dabei jederzeit möglich.
  • Die Basis-Rente ist auch mit einem Einmalbeitrag möglich.
  • Jeder eingezahlte Euro wird als Sonderausgaben steuerlich anerkannt.
  • 2008 sind 66% der Beiträge steuerlich abzugsfähig - Je weiteres Jahr + 2% (bis 2025 sind das 100%)
  • Ihre bisherigen anrechenbaren Steuerfreibeträge können Sie auch weiterhin geltend machen. Sie werden durch die Basis-Rente nicht belastet.
  • Die Basis-Rente garantiert Ihnen eine monatliche Rente auf Lebenszeit.
  • An den erwirtschafteten Überschüssen werden Sie zusätzlich beteiligt. Das erhöht die vertraglich festgelegte garantierte Rente nochmals.
  • Ihre spätere Rente ist zu versteuern. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: In 2008 56%, bis 2020 jährliche Steigerung um 2%, danach um jährlich 1% bis 2040 (100%).
  • Das Kapital Ihrer Basis-Rente ist auch im Falle einer möglichen Insolvenz unantastbar und steht Ihnen - egal was kommt - für Ihre Rente zur Verfügung.

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Welche steuerlichen Fördermöglichkeiten gibt es?

  • Ledige Selbstständige und Freiberufler können mit der Basis-Rente pro Jahr 20 000 EUR steuerbegünstigt in ihre private Altersversorgung einzahlen. Verheiratete können sogar 40 000 EUR pro Jahr steuerbegünstigt absetzen.
  • Bei Freiberuflern gilt der Höchstbetrag (20 000 bzw. 40 000 EUR) inklusive der Beiträge zum jeweiligen berufsständischen Versorgungswerk.
  • Der besondere Vorteil: Der Staat erkennt jeden eingezahlten Euro als abzugsfähige Sonderausgaben an. Und das in einer ausgesprochen attraktiven Größenordnung.
  • Für das Jahr 2008 werden 66% als abzugsfähige Sonderausgaben anerkannt. Und es kommt noch besser, denn in jedem weiteren Jahr kommen 2% dazu. Das heißt konkret: Alle im Jahr 2008 eingezahlten Beiträge werden mit 66% steuerlich begünstigt. Die Beiträge in 2009 mit 68%. 2010 sind es 70% und so weiter – bis ins Jahr 2025, in dem Sie dann 100% Ihrer Beiträge steuerlich geltend machen können. Die Höhe der Ersparnis ist abhängig vom individuellen Steuersatz.

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Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?


Die Rentenversicherung haben wir mit folgenden Möglichkeiten ausgestattet:

Mit Dynamik:

Damit können Sie Ihren Versicherungsschutz den steigenden Lebenshaltungskosten anpassen.

Mit Teilauszahlungsoption:

Damit sichern Sie sich Steuervorteile, indem Sie die Auszahlungen ab dem 60. Lebensjahr auf die letzten 5 Vertragsjahre verteilen.

Mit Anpassung:

Damit bleiben Sie auch bei veränderten Lebenssituationen abgesichert (z.B. Ende der Ausbildung, Heirat oder Geburt eines Kindes, etc.). In der Regel können Sie die Anpassungen ohne erneute Gesundheitsprüfung umsetzen.

Mit flexiblem Rentenbeginn:

Damit können Sie zwischen dem 60. und 75. Lebensjahr Ihren Rentenbeginn selbst bestimmen.

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Was kann zusätzlich noch abgesichert werden?

  • Ergänzen Sie die Ausbildungsversicherung mit dem Top-Schutz bei Berufsunfähigkeit.
  • Dabei erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente und sichern damit Ihre Arbeitskraft und auch Ihr Einkommen ab.

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