Übersicht Details

Details zur Riester-Rente


Wer ist versichert?

Sie selbst sind abgesichert und bauen damit Kapital auf, das Ihnen später als zusätzliche lebenslange Rente zur Verfügung steht.

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Wie funktioniert die Riester-Rente?

  • Sie zahlen bei der Riester-Rente nur Ihren Eigenbeitrag und der Staat erhöht diesen mit den beschriebenen Zulagen.
  • Zum Rentenbeginn erhalten Sie dann eine lebenslange Rente.
  • Oder Sie haben auch die Möglichkeit, sich einen Teil des Kapitals bis zu 30% auf einmal auszahlen zu lassen. Das restliche Kapital wird dann verrentet.
  • Da die Beiträge durch Zulagen und Steuervorteile vom Staat gefördert werden, wird die spätere Rente bzw. die Teilauszahlung voll versteuert.

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Welche steuerlichen Fördermöglichkeiten gibt es?

  • Als Förderung erhalten Sie vom Staat eine Zulage und für jedes Kind gibt es noch einen extra Zuschuss in Form einer Kinderzulage.
  • Zusätzlich können Sie noch den Gesamtbetrag als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
  • Dadurch können sich für Sie Steuervorteile ergeben und die Steuerersparnis wird vom Finanzamt direkt an Sie ausbezahlt.

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Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?

Sie können zwischen mehreren attraktiven Varianten wählen, mit denen Sie Ihren Riester-Vertrag individuell gestalten können.

Außerdem haben wir die Riester-Rente mit folgenden Möglichkeiten ausgestattet:

Mit Teilkapitalabfindung:

Damit können Sie sich bis zu 30% des angesparten Kapitals einmalig zum Rentenbeginn ausbezahlen lassen.

Mit flexiblem Rentenbeginn:

Damit können Sie zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr Ihren Rentenbeginn selbst bestimmen.

Und übrigens:

Ihre Leistungen sind auch bei Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff des Staates gesichert (Hartz IV).

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Wir sind für Sie da
Telefon: 0721 660-0
E-Mail: ksc@bgv.de
Rückrufservice

Wir helfen Ihnen gerne weiter:

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Telefon: 0721 660-4209
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