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Details zur Pensionskasse



Was bedeutet Pensionskasse durch Gehaltsumwandlung?


Der Unterschied zwischen der privaten und der betrieblichen Altersversorgung ist ganz einfach:
  • Die private Lebens- und Rentenversicherung bezahlen Sie aus Ihrem versteuerten Nettoeinkommen.
  • Die Pensionskasse hingegen zahlen Sie aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen.

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Welche steuerlichen Fördermöglichkeiten gibt es?


  • Es ist möglich nach § 3 Nr. 63 EStG, bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus Ihrem unversteuerten Einkommen als Beitrag einzuzahlen (in 2008: 2.544 EUR bzw. mtl. 212 EUR).
  • Sollten Sie noch keinen pauschalbesteuerten Vertrag nach altem Steuerrecht haben, erhöht sich die steuerliche Förderungsmöglichkeit sogar um weitere 150 EUR im Monat bzw. 1.800 EUR im Jahr.

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Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?


Die Pensionskasse bietet drei verschiedene Produktvarianten an: PensionsRente Sicherheit, PensionsRente Kombi und PensionsRente Invest. Im Wesentlichen unterscheiden sich die einzelnen Tarife durch die Anlageform. Zusätzlich können Sie folgenden Schutz wählen:

Absicherung bei Berufsunfähigkeit möglich:

Falls Sie dann berufsunfähig werden, übernimmt die Pensionskasse die weitere Beitragszahlung und darüber hinaus können Sie auch eine Berufsunfähigkeitsrente einschließen.

Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen möglich:

Für den Todesfall vor dem Rentenbeginn können Sie zusätzlich eine Hinterbliebenenleistung einschließen.

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