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Details zur Direktversicherung



Was bedeutet Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung?

Der Unterschied zwischen der privaten und der betrieblichen Altersversorgung ist ganz einfach:
  • Die private Lebens- und Rentenversicherung bezahlen Sie aus Ihrem versteuerten Nettoeinkommen.
  • Die Direktversicherung hingegen zahlen Sie aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen.

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Wie funktioniert die Direktversicherung?

  • Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine Direktversicherung ab und ist damit der Versicherungsnehmer.
  • Ihre Beiträge werden dann direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen und in Ihre Direktversicherung eingezahlt.
  • Sie selbst sind die versicherte Person und erhalten ab dem 60. Lebensjahr die Leistungen.
  • Die Leistungen aus Ihrer Direktversicherung erhalten Sie als lebenslange Rente. Diese wird dann in voller Höhe, in der Regel allerdings mit einem niedrigeren Steuersatz, versteuert.
  • Alternativ haben Sie die Möglichkeit, eine einmalige Kapitalzahlung oder eine bis zu 30%-ige Teilkapitalauszahlung zu wählen. Die Leistungen werden dann voll besteuert.
  • Übrigens: Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Direktversicherung problemlos „mitnehmen“ – Sie haben einen Rechtsanspruch darauf – ohne Nachteile.

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Welche steuerlichen Fördermöglichkeiten gibt es?

  • Es ist möglich nach §3 Nr.63 EStG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus Ihrem unversteuerten Einkommen als Beitrag einzuzahlen (in 2008: 2.544 EUR also monatlich 212 EUR).
  • Sollten Sie noch keine pauschalbesteuerte Direktversicherung nach altem Steuerrecht haben, erhöht sich die steuerliche Förderungsmöglichkeit sogar um weitere 150 EUR im Monat. Das sind 1.800 EUR im Jahr.
  • Und das Beste: Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, Ihre betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung aufzubauen.

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Welche Wahlmöglichkeiten gibt es?

Mit der Direktversicherung kann die Rente kommen und was sich immer bis dahin bei Ihnen ändert, Ihre Direktversicherung ändert sich einfach mit.

Mit Dynamik:

Damit können Sie die steuerliche Förderung optimal nutzen und Ihren Versicherungsschutz den steigenden Lebenshaltungskosten anpassen.

Mit Zuzahlungsmöglichkeit:

Damit können Sie durch weitere Zuzahlungen Ihre Leistungen erhöhen.

Mit flexiblem Rentenbeginn:

Damit können Sie zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr Ihren Rentenbeginn selbst bestimmen.

Mit Teilauszahlungsoption:

Damit können Sie sich bis zu 30% des angesparten Kapitals zum Rentenbeginn ausbezahlen lassen.

Mit attraktiven Produktvarianten:

Damit können Sie sich Ihren Hinterbliebenenschutz individuell gestalten und sich zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit absichern.
Und übrigens: Ihre Leistungen sind auch bei Arbeitslosigkeit vor dem Zugriff des Staates gesichert (Hartz IV).

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Was kann zusätzlich noch abgesichert werden?

Ergänzen Sie die Direktversicherung mit dem Top-Schutz bei Berufsunfähigkeit.
Dabei erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente und sichern damit Ihre Arbeitskraft und auch Ihr Einkommen ab.
Zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen durch die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung möglich.

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