Betriebliche Altersvorsorge im Überblick


Die betriebliche Altersversorgung gewinnt heutzutage immer mehr an Bedeutung. Einerseits, weil nur mit ihr der Lebensstandard im Alter wirklich gesichert werden kann. Und andererseits, weil seit 2002 jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf hat. Mit einem erfreulichen Nebeneffekt: Sie zahlen weniger Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge.


Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Seit dem 01. Januar 2002 haben alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dieser Anspruch ist begrenzt auf maximal vier Prozent der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2010: 2.640 EUR im Jahr bzw. 220 EUR monatlich). Dabei sind alle Wege der betrieblichen Altersversorgung möglich. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf jeden Durchführungsweg einigen, sofern es keine Einschränkung durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarung gibt.

Die Durchführungswege


Für die betriebliche Altersversorgung stehen fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung:
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse
Die am häufigsten gewählten Durchführungswege sind allerdings die Direktversicherung und die Pensionskasse.
  • Direktversicherung

    Die intelligente Rente: Hier können Sie Ihre Altersversorgung zu einem großen Teil durch Steuerersparnis und gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnis aufbauen.
  • Pensionskasse

    Sie wollen alle steuerlichen Fördermöglichkeiten unter einem Dach? Dann haben Sie mit der Pensionskasse das ideale Produkt.

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