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Krankenzusatzversicherung Zahn, Brille, Heilpraktiker


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Zahnersatz, Sehhilfen, Auslandsreise ZahnPLUS: Machen Sie beim Zahnersatz keine Kompromisse


Bewahren Sie Ihr strahlendes Lächeln

Seit 1.1.2005 leistet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz lediglich einen befundorientierten Festzuschuss, der sich an der so genannten Regelversorgung orientiert. Unabhängig davon, wie hoch die Rechnung tatsächlich ist. Leider entspricht diese Leistung oft nicht den hohen medizinischen Ansprüchen.

Sehilfen
  • In diesem Bereich übernimmt die GKV in aller Regel keine Kosten mehr. Nutzen Sie die umfassenden Leistungen für ärztlich verordnete Sehhilfen. Sie werden sehen, es lohnt sich.

Auslandsreise-Krankenversicherung
So können Sie ganz entspannt Ihren Urlaub genießen – weltweit. Denn Reisende vergessen in Vorfreude auf den Urlaub schnell, dass die GKV im Ausland nicht den gleichen Versicherungsschutz bietet wie in Deutschland.

Privatzahnärztliche Behandlung und mehr - Tarife ZahnPLUS und ZahnPLUS61
Den Ambulantschutz gibt es in zwei Varianten:
  • ZahnPLUS für Versicherte bis 60 Jahren.
  • Für Menschen ab 61 Jahren ZahnPLUS61.

Zahnersatz: 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
  • Inlays und OnlaysImplantate
  • Es gelten Erstattungshöchstgrenzen.

Sehhilfen: 80 % des Rechnungsbetrages für
  • Ärztlich verordnete Brillen und Kontaktlinsen bis zu 200 EUR in 3 Kalenderjahren.

Auslandsreise: 100 % Kostenabsicherung für
  • Unvorhergesehene ambulante und stationäre Heilbehandlungen auf Auslandsreisen bis zu 60 Tagen.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Kostenerstattung des medizinisch notwendigen Krankenrücktransports.

Tarifauszüge, Stand 03.2006. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

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Heilpraktiker: Alternativen nutzen


Heilpraktiker inklusive
Eine Behandlung beim Heilpraktiker und Arzt für Naturheilverfahren - kurz: Homöopath - wird von der gesetzlichen Versicherung nicht übernommen. Daher verzichten viele Menschen aus Kostengründen auf diese Heilungschance. Genießen Sie die Wahl, neben der Schulmedizin auf weitere Heilverfahren zu vertrauen.

Alternative Heilmethoden, Zuzahlung, Vorsorge - Tarif KombiPRIVAT
Dieser Tarif kann nicht alleine abgeschlossen werden

Alternative Heilmethoden durch Ärzte oder Heilpraktiker
  • 80 % der Kosten – bis zu 600 EUR Erstattung pro Kalenderjahr

Schutzimpfungen für Urlaubsreisen
  • Kostenübernahme von bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr bei Schutzimpfungen gegen Typhus und Gelbfieber sowie für Malariaprophylaxe

Vorsorgeuntersuchungen
  • Bis zu 100 EUR für Gesundheitsuntersuchungen innerhalb von 2 Jahren

Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • 100 % Erstattung bei Ersteinreichung für Zuzahlungen bei Arznei-, Verband- und Heilmitteln bis zu 100 EUR pro Kalenderjahr

Zuzahlungen im Krankenhaus
  • 100 % Erstattung bei der Zuzahlung im Krankenhaus

Tarifauszüge, Stand 03.2006. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.




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