Verzichten Sie nicht auf ein Viertel Ihres Einkommens. Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, spürt das auch auf dem Konto:
Das dann gezahlte Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse beträgt nur noch etwa drei Viertel des gewohnten Nettoeinkommens – ein Viertel wird bei Arbeitnehmern, zusätzlich zur gesetzlichen Reduzierung, um die halben Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gekürzt. Die Folge: Eine unübersehbare Finanzlücke in Ihrem Haushaltsplan.