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Krankentagegeld

Verzichten Sie nicht auf ein Viertel Ihres Einkommens. Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, spürt das auch auf dem Konto:

Das dann gezahlte Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse beträgt nur noch etwa drei Viertel des gewohnten Nettoeinkommens – ein Viertel wird bei Arbeitnehmern, zusätzlich zur gesetzlichen Reduzierung, um die halben Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gekürzt. Die Folge: Eine unübersehbare Finanzlücke in Ihrem Haushaltsplan.

Ihre Versicherungsschutz nach Bedarf:


  • Standard-KrankenGeld (S-KG)
  • Krankentagegeld KT/KTM

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